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Alg II

conny1965 05.07.2009, 12:53#1
Hallo Ihr lieben, ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen, habe leider nichts im Internet gefunden zu meinem Problem, also meine Tochter ist von Geburt auf an geistig behindert ( 70% B und H ) sie ist mittlerweile 17 Jahre alt, hat seit Mai diesen Jahres die Pflegestufe 1 bekommen, Antrag auf G läuft seit März 2009 beim Versorgungsamt, im März bekam meine Tochter einen Brief vom Hansejobcenter ds Sie doch Ihre Berbungsunterlagen und Zeugnisse vorlegen sollte, daraufhin habe ich dort angerufen und Ihnen gesagt Sie möchten doch bitte mal in Ihrem Pc bzw. in der Akte nachschauen, meine Tochter ist behindert und Sie würde nie auf dem 1 Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen sondern in einer Behindertenwerkstatt gehen, daraufhin sagte die Bearbeiterin, okay Sie braucht nicht erscheinen Termin ist hinfällig, So nun meine eigentliche Frage meine Tochter wird seit dem 15 Lebensjahr als erwerbsfähig geführt, auch nach dem Gespräch mit der Sachbearbeiterin hat sich nix geändert, ich war vor ca. 4 Wochen auf dem Amt und habe die Sachbearbeiterin gefragt mit welchem Recht sie entscheidet das meine Tochter als erwerbsfähig läuft, tja mehr als ein Schulterzucken kam nicht :-( und dann wollte Sie mich schnell wieder los werden, der Behindertenausweis liegt seit Jahren dort vor, sprich es ist dem Amt bekannt, wie gehe ich jetzt am besten vor, hat jemand einen Rat für mich :guck:
vielen Dank schon mal :-)
Conny
Seti 06.07.2009, 09:43#2
AW: Alg II

Hallo Conny,

lege in Zukunft weiter Schulbescheinigung der Schule vor in die Deine Tochter geht.

Desweiteren wäre hier mal ein Gespräch mit dem Teamleiter fällig oder Du wendest Dich direkt an den Geschäftsführer.

Ich persönlich hab bis an den zuständigen Minister für Arbeit und Soziales geschrieben

Hier kannst Du Dich auch beschweren:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin

Postanschrift: 11017 Berlin


E-Mail:
--------------------------------------------

Bundesagentur für Arbeit

Kundenreaktionsmanagement
Herrn Thomas Knaak
Anschrift
Regensburger Str. 104
D - 90478 Nürnberg

Tel: 0911 / 179-0
Fax: 0911 / 179-3600


Noch was solange Deine Tochter in die Schule geht braucht Sie erstens keine Bewerbungen schreiben und zweitens auch keine Zeugnisse vorlegen das geht das Jobcenter einen feuchten Dr..... an

Mit der Vorlage der Schulbescheinigung seit Ihr Eurer Mitwirkungspflicht nach gekommen

mfg
Seti
conny1965 06.07.2009, 16:14#3
AW: Alg II

Hallo, vielen Dank für die Antwort, habe mich mal eben telefonisch beim Bürgertelefon des BMAS kundig gemacht, also meiner Tochter würden mit dem G 35 % Mehrbedarf zustehen, da Sie ja als erwerbsfähig geführt wird und auch Eingliederungshilfe nach § 53/54 bekommt, na nun bin ich ja gespannt was die Arge macht, auch die konnten das überhaupt nicht verstehen wieso meine Tochter als erwerbsfähig geführt wird, na wir nehmen doch gerne 35 % Mehrbedarf :grins: aber da werden sie dann bestimmt nicht mitspielen mal schauen wie es weiter geht :kopfkratz:
Conny
Seti 07.07.2009, 09:15#4
AW: Alg II

Eingliederungshilfe aber nur beim SGB XII. Beim SGB II ist dies net vorgesehen.

Hier ist der Link zum SGB XII http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__54.html

Wie gesagt wen die Arge keine Ruhe gibt ruhig mal ein paar auf die Finger klopfen :grins:

Ich erlebe jeden Tag aufs neue was dort so abgeht in den Argen.

Ich hätte den SB dann aber auch gefragt erstens Bw wieviel im Monat ob Deine Tochter auch eine EGV machen muss und gleich noch eins oben drauf gesetzt und nach den Erstattungskosten für die Bws gefragt. Allerdings sind Anträge auf Erstattung vorher zu stellen. Desweiteren hat die Arge Beratungspflicht .
conny1965 07.07.2009, 10:19#5
AW: Alg II

Danke für die Info, das die Arge Beratungspflicht hat weiß ich, habe beim letzen Mal die § 13 - 17 ausgedruckt und mitgenommen und dort vorgelegt, sie haben das Blatt zu Seite geschoben und mich ganz schnell abgewimmelt :grantel: aber ich bin ja hartnäckig werde dort gleich noch mal vorsprechen :grins:
Seti 07.07.2009, 11:27#6
AW: Alg II

Richtig so,

wen Du wirklich mal ganz dringende Fragen zum SGB II hast kann ich Dir weiter helfen.

mfg
Seti
conny1965 09.07.2009, 13:10#7
AW: Alg II

Hallo Ihr lieben, so heute habe ich Bescheid bekommen das meine Tochter rückwirkend ab 30.01.2001 das Merkmal G zugesprochen bekommt, :pfeif:war ja auch gleich beim Amt und habe rückwirkend den Mehrbedarf beantragt nun bin ich gespannt was kommt, werde Euch auf dem laufenden halten :wink:
Conny
frauenpower 27.07.2009, 16:32#8
AW: Alg II

ich bin auch gespannt was bei dir raus kommt.Wir haben heute auch ein antrag an die Argegegeben dameine Tochter seid 2007 ein behinterten ausweis mit merkzeichen G .wir haben die Arge Schon lange darauf hingewisen .Meine Tochter ist im Übrigen 5 .Mehr als ablehnen können sie das nicht.
Achso der hammer war ,als wir den ausweis das erste mal vorgelegt haben bei der Arge ob meine tochter Erwebsfähig sei ?? mmh geburts Datum stand drauf .Mein Mann fragte zurrück ob eine vierjährige den schon erwerbsfähig sein könnte :grins:Der beamte sagte nix mehr:grins:
conny1965 27.07.2009, 20:24#9
AW: Alg II

Hallo, also ich habe Bescheid bekommen mit dem 15 Geburtstag meiner Tochter ( das war der 29.11.2006 ) wird der Merhbedarf für das Merkzeichen G nachgezahlt ( 17% monatlich ) davor gibt es nix weil sie erst 14 war, lasse das aber jetzt von meinem Anwalt prüfen, da ich desöfteren in Foren gelesen habe das es viele bekommen bzw. bekommen haben mal schauen was dabei rauskommt :-)
Seti 28.07.2009, 09:06#10
AW: Alg II

Guten Morgen,

hier ein Urteil dazu SG Hannover AZ: S 54 AS 1678/08

gefunden hab ich es in diesem Forum.

http://forum.hartz.info/gesetze-verordnungen-weisungen-urteile-f25/gewonnen-mehrbedarf-fuer-unter-15-jaehrige-muss-ru-t4526.html

Ich würde es auf jeden Fall prüfen lassen.

mfg
Seti
conny1965 28.07.2009, 09:53#11
AW: Alg II

Guten Morgen,

ich habe noch ein Urteil gefunden und zwar Sozialgericht Aachen vom 26.08.2008
S 11 AS 96/08 kann im Internet auch gelesen werden habe es meinem Anwalt mal ausgedruckt damit er schon mal was hat :grins: leider kann ich das von Hannover nicht im Internet finden :kopfkratz::unsicher:
Gruß Conny
Seti 28.07.2009, 10:26#12
AW: Alg II

Da scheint es schon mehrere zu geben mir war bis jetzt nur das Urteil aus Hannover bekannt.

Aber gut zu wissen

Grüßle
Seti
Carmen62 28.07.2009, 12:10#13
AW: Alg II

wir haben auch gegen das Job Center geklagt und gewonnen.
Wir bekommen seit 2006 den Mehrbedarf
Nur Mut
@conny
euch stehen 35 % zu
mela-mig 30.07.2009, 16:31#14
AW: Alg II
Zitat von conny1965
Hallo, also ich habe Bescheid bekommen mit dem 15 Geburtstag meiner Tochter ( das war der 29.11.2006 ) wird der Merhbedarf für das Merkzeichen G nachgezahlt ( 17% monatlich ) davor gibt es nix weil sie erst 14 war, lasse das aber jetzt von meinem Anwalt prüfen, da ich desöfteren in Foren gelesen habe das es viele bekommen bzw. bekommen haben mal schauen was dabei rauskommt :-)

Hallo!
Ich hab für meine tochter auch den mehrbedarf bekommen da war sie erst 5 jahre alt! Warum sollte das denn altersabhängig sein. Ein G ist ein G im behindertenausweiss da gibt es nichts zu machen.
lg melanie
frauenpower 30.07.2009, 20:22#15
AW: Alg II

ich habs nun auch beanatrag ,da tanja ein g in ihren ausweis hat .Ich bin gespannt:pfeif:
conny1965 02.08.2009, 12:33#16
AW: Alg II

Urteil zwecks Mehrbedarf Merkzeichen G Aachen vom 26.08.2008
S 11 AS 96/08