Hallo,
folgendes Problem. Wir haben eine schwerbehinderte Tochter (PS 2, SBA 80%, Merkzeichen B,G,H). Über die Einkommenssteuererstattung bekommen wir eine schöne Summe durch Plegepauschale, Behindertenpauschale, Fahrtkostenerstattung usw.
Nun ist es so, dass mein Mann noch ein unterhaltspflichtiges Kind aus erster Beziehung hat. Für die Berechnung des Unterhaltes wird sein Einkommen sowie die Höhe der Einkommenssteuererstattung (verteilt über die 12 Monatslöhne) hinzugezogen.
Ist es denn statthaft, dass die volle Höhe der Steuererstattung für die Unterhaltsberechnung hinzugezogen wird - sprich inklusive der Pflege- und Behindertenpauschale? Das Geld soll doch unserer behinderten Tochter zur Verfügung stehen (bzw. uns Eltern, die wir viele Fahrten mit ihr Unternehmen müssen, Hilfsmittel zuzahlen usw.) Gibt es eine gesetzliche Regelung, dass die Behindertenpauschale und die Pflegepauschale unangetastet bleiben?
Ist es vielleicht ratsamer, diese beiden Pauschalen komplett auf mich als Mutter zu übertragen (sodass sie von Unterhaltsfragen unberücksichtigt bleiben? Wie und wo beantragt man das?)
Danke für eure Hilfe!
folgendes Problem. Wir haben eine schwerbehinderte Tochter (PS 2, SBA 80%, Merkzeichen B,G,H). Über die Einkommenssteuererstattung bekommen wir eine schöne Summe durch Plegepauschale, Behindertenpauschale, Fahrtkostenerstattung usw.
Nun ist es so, dass mein Mann noch ein unterhaltspflichtiges Kind aus erster Beziehung hat. Für die Berechnung des Unterhaltes wird sein Einkommen sowie die Höhe der Einkommenssteuererstattung (verteilt über die 12 Monatslöhne) hinzugezogen.
Ist es denn statthaft, dass die volle Höhe der Steuererstattung für die Unterhaltsberechnung hinzugezogen wird - sprich inklusive der Pflege- und Behindertenpauschale? Das Geld soll doch unserer behinderten Tochter zur Verfügung stehen (bzw. uns Eltern, die wir viele Fahrten mit ihr Unternehmen müssen, Hilfsmittel zuzahlen usw.) Gibt es eine gesetzliche Regelung, dass die Behindertenpauschale und die Pflegepauschale unangetastet bleiben?
Ist es vielleicht ratsamer, diese beiden Pauschalen komplett auf mich als Mutter zu übertragen (sodass sie von Unterhaltsfragen unberücksichtigt bleiben? Wie und wo beantragt man das?)
Danke für eure Hilfe!
