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Unterhaltsberechnung

Steffi@Lilly 16.06.2009, 14:13#1
Hallo,
folgendes Problem. Wir haben eine schwerbehinderte Tochter (PS 2, SBA 80%, Merkzeichen B,G,H). Über die Einkommenssteuererstattung bekommen wir eine schöne Summe durch Plegepauschale, Behindertenpauschale, Fahrtkostenerstattung usw.

Nun ist es so, dass mein Mann noch ein unterhaltspflichtiges Kind aus erster Beziehung hat. Für die Berechnung des Unterhaltes wird sein Einkommen sowie die Höhe der Einkommenssteuererstattung (verteilt über die 12 Monatslöhne) hinzugezogen.

Ist es denn statthaft, dass die volle Höhe der Steuererstattung für die Unterhaltsberechnung hinzugezogen wird - sprich inklusive der Pflege- und Behindertenpauschale? Das Geld soll doch unserer behinderten Tochter zur Verfügung stehen (bzw. uns Eltern, die wir viele Fahrten mit ihr Unternehmen müssen, Hilfsmittel zuzahlen usw.) Gibt es eine gesetzliche Regelung, dass die Behindertenpauschale und die Pflegepauschale unangetastet bleiben?

Ist es vielleicht ratsamer, diese beiden Pauschalen komplett auf mich als Mutter zu übertragen (sodass sie von Unterhaltsfragen unberücksichtigt bleiben? Wie und wo beantragt man das?)

Danke für eure Hilfe!
amai 16.06.2009, 15:48#2
AW: Unterhaltsberechnung

Hallo Steffi@Lilly,
zwei kurze Fragen dazu:
-bist du berufstätig und musst du Steuern zahlen von deinem Einkommen?
- habt ihr die getrennte Veranlagung bei der Steuererklärung gewählt, bzw. habt ihr das dann vor?
Ihr wisst aber, dass ihr dann wie zwei Ledige berechnet würdet, das müsste man dann mal durchrechnen ob sich das dann lohnen würde insgesamt.

Es ist grundsätzlich möglich, die Freibeträge auch auf nur einen Elternteil zu übertragen (Verständnis vorausgesetzt, aber so wie ich es verstanden habe ist das behinderte Kind ja euer leibliches Kind und hat nichts mit der ersten Beziehung zu tun).
Ich selber praktiziere das mit dem übertragen der Freibeträge auch mit meinem geschiedenen Partner, da ich selber kein steuerpflichtiges Einkommen erziele und daher keinen Nutzen durch die Freibeträge hätte.

Ich habe zu diesem Zweck ein Schreiben für das Finanzamt aufgesetzt , in dem ich die zustehenden Freibeträge: Pflegepauschbetrag (924 Euro), den Behindertenpauschbetrag (3700 Euro wegen Merkzeichen „H“) und die Fahrtkostenpauschale (900 Euro, da mein geschiedener Partner keine Aufstellung der Fahrten gemacht hat, mit dem *H* wären theoretisch bis zu 15.000 Km absetzbar, auch für Erholungs-, Freizeit- und Urlaubsfahrten mit dem Behinderten) .
Zudem gibts im Steuerformular für ein oder zwei Arten der Freibeträge (glaube war Ausbildungsfreibetrag und Behindertenpauschbetrag) ein entsprechendes Kästchen zum ankreuzen und wieviel Prozent der Aufteilung /Übertragung es sein sollen.

Insgesamt wirklich erst mal überlegen, ob man auf diese Weise wirklich *besser* weggkommen würde.

Ansonsten wäre so eine spezielle Frage , ob sich quasi mit dem behinderungsbedingten Nachteilsausgleich ein erhöhter Unterhalt für das andere Kind ergeben darf indem man ihm bzw. euch diese -zum Teil oder ganz- wegnimmt eine Frage für einen Fachanwalt für Scheidungs- und Unterhaltsrecht.

LG, amai