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Neus Blindengeld gesetzt in MV

Sebda(basti) 09.06.2009, 22:14#1
Hallo :) ich melde mich auch mal wiedre

Also kurz zu meinem sonnenschein Felix Lucas ist jetzt fast 2 jahre alt. Seine Erkrankung ist unbekannt ( Atropie des Gesammten Großhirns ) d.h das sein Komplettes Großhirn Kaum bis Garnicht Ausgeprägt ist (Große Zysten und Schwammartiges Gewebe) und Felix Natürlich mit den Folgen leben muss ( Krampfanfälle Spasmus Entwicklungsstopp und und und.... )


Nun zu meinem eigendlichen anliegen wir gaben es endlich geschaft nach den ganzen aufregungen der letzten 2 jahren habt felix zu den merkzeichen G B H RF und aG nun auch endlich das BL bekommen.

und das Rückwirkend ab Geburt nur jetz meine farge was nützt mir das wenn ich Blindengeld erst am antragstellung bekommen obwohl Felix seit Geburt blind ist.
Soll man etwa rein profilaktisch nach der Gebrut Blinden geld beantragen oder wie ????

und wie wird das jetzt an die Pflegestufe 2 angerechet ???

Ich finde das Neue Blindengeldgesetzt nicht für Mecklenburgvorpommern nur das alte von 2006 :(

hat jemadn erfahrung mit sowas ich habe auch gehört von unserer Blindenfrühfördertante das einige kinder das Blindengeld rückwirkend ab geburt bekommen haben

danke schon mal im vorraus für antworten :)
Kirsten 10.06.2009, 23:24#2
AW: Neus Blindengeld gesetzt in MV

Hallo guten Abend,

das Blindengeld wird gemäß der Pflegestufe entsprechend gekürzt. Bei einem Krankenhausaufenthalt wird ab der 5. Woche die Zahlung eingestellt. In Bayern z.B. kann ein vom Amt beauftragter Augenarzt untersuchen, ob es sich um Blindheit wegen Augenschaden, oder um eine sogenannte "Blindheit" die vom Hirnschaden ausgeht, handelt. Wäre es eine Hirnblindheit, könnte die Zahlung des Blindengeldes dadurch wegfallen. Das Blindengeld sollte nicht angespart werden, sondern dient dem durch Blindheit erforderlichen Mehraufwand.
Bei uns wurde das Blindengeld erst ab dem 2. Lebensjahr überhaupt gezahlt.
Wenn ihr das Merkzeichen ab Geburt rückwirkend bekommt, dann habt ihr auf jeden Fall rückwirkend den steuerlichen Freibetrag .
Das Blindengeld wird bei uns in Bayern bei dem Amt für Familie und Versorgung gestellt.

Viele Grüße
kirsty
Sebda(basti) 10.06.2009, 23:41#3
AW: Neus Blindengeld gesetzt in MV

Danke schon mal für die antwort

also wir in MV haben im Blindengesetzt noch die Klausel das bei einer Sehrindenblindheit Trotzdem ein Blind Gewärt wir und somit auch gezahlt.

Naja wir haben das ja nun von geburt an und blinden geld bekommen wir bald auch aber welche steuerlichen vorteile meinst du ??? davon habe ich noch nix gehört.

nun hatten wir kurz nach der geburt schon mal ein antrag auf blinden geld gestellt aber da es damals noch nicht feststellbar war wurde das blindengeld nicht gewärt :( und nun würde das Blindengeld gewärt weil seine sehrinde Kaputt ist naja sein ganzes Großhirn ist ja kaputt.

aber dieser defekt wurde schon kurz nach der geburt gesehen auf dem ersten MRT warum hat das Amt nicht die unterlagen vom Neurologen damals angefordert.

kann man den ersten antrag nochmal aufrollen ??


liebe grüsse
Kirsten 11.06.2009, 00:09#4
AW: Neus Blindengeld gesetzt in MV

Hallo,

ich würde es dann einfach mit Bezug auf den ersten Antrag probieren. Wenn es bei euch auch mit der Sehrindenblindheit gewährt wird (finde ich sehr gut - vielleicht wird es ja auch in Bayern mittlerweile so gehandhabt), vielleicht habt ihr Glück. Für das Blindengeld ist ja das Merkzeichen BL die Voraussetzung. Vielleicht war das damals noch fehlende Merkzeichen der Grund für eine Ablehnung ohne genaue Nachprüfung. Eigentlich stehen einem die Rechte die mit dem Ausweis einhergehen immer bei Bewilligung ab Antragstellung derselben zu. Also auch die steuerlichen Vorteile rückwirkend. Da ihr bereits zuvor diesen Antrag gestellt habt, könnte damit auch die Voraussetzung für eine Nachzahlung des Blindengeldes geschaffen sein.
Mit den steuerlichen Vorteilen meine ich die 3.700€ Freibetrag im Jahr. Die gibt es aber auch mit dem Merkzeichen H. Desweiteren kann euer Kind ordentliches Mitglied im Blindenbund werden. Über den Bay. Sehbindertenbund kann man sein blindes Kind (und sich selbst) auch zu günstigen Konditionen versichern. Daneben bieten die Verbände auch Familienfreizeiten an. In Boltenhagen gibt es ein Haus direkt an der Promenade. Bei uns in Bayern ist eines in Saulgrub.
Viele Grüße
kirsty
amai 11.06.2009, 17:25#5
AW: Neus Blindengeld gesetzt in MV

Hallo,
zum Thema Blindengeld zuerst eine Frage: wurde der Schwerbehindertenausweis jetzt rückwirkend ab Geburt mit den genannten Merkzeichen ausgestellt?

Dann solltest du auf euren damalig gestellten Antrag hinweisen und den ablehnenden Bescheid und mit folgendem Paragraphen die Überprüfung und Rücknahme fordern:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__44.html
"§ 44 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes
(1) Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Betroffene vorsätzlich in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.
(2) Im Übrigen ist ein rechtswidriger nicht begünstigender Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen. Er kann auch für die Vergangenheit zurückgenommen werden.
(3) Über die Rücknahme entscheidet nach Unanfechtbarkeit des Verwaltungsaktes die zuständige Behörde; dies gilt auch dann, wenn der zurückzunehmende Verwaltungsakt von einer anderen Behörde erlassen worden ist.
(4) Ist ein Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen worden, werden Sozialleistungen nach den Vorschriften der besonderen Teile dieses Gesetzbuches längstens für einen Zeitraum bis zu vier Jahren vor der Rücknahme erbracht. Dabei wird der Zeitpunkt der Rücknahme von Beginn des Jahres an gerechnet, in dem der Verwaltungsakt zurückgenommen wird. Erfolgt die Rücknahme auf Antrag, tritt bei der Berechnung des Zeitraumes, für den rückwirkend Leistungen zu erbringen sind, anstelle der Rücknahme der Antrag."

Falls der Schwerbehindertenausweis jetzt nicht rückwirkend ab Geburt geändert wurde unbedingt beantragen, denn ihr könnt dann auch alle Steuerbescheide seit Geburt eures Sohnes ändern lassen, falls ihr nicht alle Nachteilsausgleiche schon beansprucht habt, bzw. sowieso keine Steuern zahlen musstet.

Was für Nachteilsausgleiche (Steuer , Auto, Parkerleichterung etc.)ihr durch den SBA und die einzelnen Merkzeichen habt kannst du nachlesen wenn du in den Infoseiten von Intakt nachliest (oben in der Menüleiste der Punkt *mein Recht*) bzw.
http://www.intakt.info/75-0-ausweis-und-beantragung.html unten.

LG, amai