Hallo ich hab mal folgende frage.
Also ich habe einen sohn 8 jahre alt mit gdb 60 und merkzeichen g und h,
nun ist meine frage darf der kindsvater in irgendeiner form steuerlich was geltend machen?
er hat das kind noch nie gesehen geschweige denn sich jemals gekümmert, er zahlt aber jeden monat unterhalt. ich weiss auch nicht ob er weiss das das kind behindert ist. wie gesagt wir haben nie kontakt. darf ich denn jetzt den ganzen steuerfreibetrag in anspruch nehmen oder muss ich dem kindsvater die hälfte zugestehen?(was ja total ungerecht wäre denn er hat ja damit nix zu tun)
vielen dank im vorraus
liebe grüsse sandra
Also ich habe einen sohn 8 jahre alt mit gdb 60 und merkzeichen g und h,
nun ist meine frage darf der kindsvater in irgendeiner form steuerlich was geltend machen?
er hat das kind noch nie gesehen geschweige denn sich jemals gekümmert, er zahlt aber jeden monat unterhalt. ich weiss auch nicht ob er weiss das das kind behindert ist. wie gesagt wir haben nie kontakt. darf ich denn jetzt den ganzen steuerfreibetrag in anspruch nehmen oder muss ich dem kindsvater die hälfte zugestehen?(was ja total ungerecht wäre denn er hat ja damit nix zu tun)
vielen dank im vorraus
liebe grüsse sandra
