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Epilepsie=Behinderung?Rechte etc

Paul 24.05.2009, 23:45#1
:kopfkratz: Brauchen Hilfe haben nunmehr erfahren das unser Kind Epilepsie hat bisher gutartig Lennox
Frage gilt das Kind jetzt als Behindert ? müssen Anträge erstellt werden Ausweis?? was kommt auf uns zu Rechte ??:-(
Andreas 25.05.2009, 09:07#2
AW: Epilepsie=Behinderung?Rechte etc

Hallo Paul,

erst mal herzlich willkommen in unserem Forum.

Zu deiner Frage mit dem Schwerbehindertenausweis: Bei Epilepsie ist es grundsätzlich möglich, diesen zu erhalten.

Ein paar Lesetipps für dich: In unserem Bereich "Schwerbehinderung" haben wir Informationen zusammengestellt, was der Ausweis ist, wie die Beantragung funktioniert und welche Rechte und Möglichkeiten damit verbunden sind.

In den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen im Abschnitt B 3.1.2 findest du die Richtlinien, nach denen der Einstufung der Epilepsie erfolgt.

Gruß
Andreas
Kirsten 15.06.2009, 23:09#3
AW: Epilepsie=Behinderung?Rechte etc

Hallo Paul,

du schreibst in der Vorstellungsrunde, dass ihr im Epilepsiezentrum der Uni Essen in Behandlung seid. Bestimmt gibt es da auch eine soziale Anlaufstelle, die euch bei diesen Fragen weiter helfen. Mit einer Epilepsie hat man auch Anspruch auf einen Schwerbehinderten Ausweis. Eure Tochter braucht aufgrund ihrer beschriebenen plötzlich auftretenden Anfälle ja auch immer eine Begleitung. Vielleicht könnt ihr auch einen Schulbegleiter beantragen. Dann könnte sie vielleicht auch wieder in ihre Grundschule gehen. Für den Ausweis müsst ihr beim Versorgungsamt anrufen und einfach um Zusendung eines Antragsformulares bitten. Dann geht alles seinen Gang. Die Bewilligung erfolgt dann auch rückwirkend ab Antragsstellung. Das Wort "behindert" ist immer ein schwieriges Wort. Epilepsie gilt als Körperbehinderung. Kinder mit einer Epilepsie und normaler geistiger Entwicklung findet man an jeder Schulform und an den Universitäten. Da wird nur nicht drüber geredet, weil Epilespie oftmals mit einer geistigen Behinderung gleichgesetzt wird.
Viele Grüße
kirsty