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Schwerbehinderung rückwirkend beantragen

Greeen 14.05.2009, 01:41#1
Hallo zusammen,

ich hatte im letzten Jahr (ziemlich genau im Mai 2008) einen Bescheid erhalten, dass meinem Sohn ein Behinderungsgrad von 30 anerkannt wird. Das war damals schon zu wenig, aber ich verpaßte die Zeit, um einen Widerspruch gegen den Bescheid einzureichen.

Kann ich das heute noch nachträglich machen?

Grüße von Greeen
Mirko 14.05.2009, 12:25#2
AW: Schwerbehinderung rückwirkend beantragen

Hallo Greeen.

In der Regel hast du nur 4 Wochen Zeit gegen einen Behördlichen Bescheid Widerspruch einzulegen. Sollte dies nicht gemacht werden verfällt der Anspruch auf Anfechtung dieser Entscheidung, da von einer Einverständniss Deinerseits ausgegangen wird.
Sollte sich der Zustand deines Sohnes nicht verändert haben, hast du keine Möglichkeit den damaligen Bescheid anzufechten.

Mirko
amai 14.05.2009, 13:45#3
AW: Schwerbehinderung rückwirkend beantragen

Hallo Greeen,
du könntest , wenn sich der Zustand deines Sohnes verschlimmert hat, jederzeit einen Verschlimmerungsantrag stellen.

Den Bescheid vom letzten Jahr könnte man nur anfechten, wenn er fehlerhaft war, zum Beispiel also, wenn die Voraussetzungen für ein Merkzeichen klar vorlag und nicht erteilt wurde oder der Grad der Behinderung nicht mindestens den vorgegebenen Prozenten in den *Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit* entspricht.
Die AHP sind seid diesem Jahr von den *Versorgungsmedizinischen Grundsätzen* abgelöst worden und verrechtlicht worden, diese entsprechen aber fast völlig den alten AHP.
Hier kannst du beide finden und runterladen:
http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/gerichtsurteile.html

http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/__44.html
"§ 44 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes
(1) Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Betroffene vorsätzlich in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.
(2) Im Übrigen ist ein rechtswidriger nicht begünstigender Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen. Er kann auch für die Vergangenheit zurückgenommen werden.
(3) Über die Rücknahme entscheidet nach Unanfechtbarkeit des Verwaltungsaktes die zuständige Behörde; dies gilt auch dann, wenn der zurückzunehmende Verwaltungsakt von einer anderen Behörde erlassen worden ist.
(4) Ist ein Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen worden, werden Sozialleistungen nach den Vorschriften der besonderen Teile dieses Gesetzbuches längstens für einen Zeitraum bis zu vier Jahren vor der Rücknahme erbracht. Dabei wird der Zeitpunkt der Rücknahme von Beginn des Jahres an gerechnet, in dem der Verwaltungsakt zurückgenommen wird. Erfolgt die Rücknahme auf Antrag, tritt bei der Berechnung des Zeitraumes, für den rückwirkend Leistungen zu erbringen sind, anstelle der Rücknahme der Antrag.".

LG, amai
Greeen 14.05.2009, 15:21#4
AW: Schwerbehinderung rückwirkend beantragen

Hallo Mirko, hallo Amai,

vielen Dank für Eure Antworten.
Liebe Amai, bei Deinen Hinweisen finde ich §1 interessant, und dort die Textstelle "Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes [ ... ] von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, ....."

Das Versogungsamt darf wohl nach Aktenlage entscheiden (lt. Deinem link zu "Gutachtertätigkeit") Mein Kinderarzt hatte im vergangen Jahr einen (ADS betreffend) sehr laienhaften Brief an das Versorgungsamt geschickt. Als Grundlage für eine Entscheidung nach Aktenlage finde ich das nicht ausreichend. Nun weiß ich aber nicht, ob das Versorgungsamt sich noch andere Unterlagen irgendwoher geholt hat und dann für seine Entscheidung vielleicht tatsächlich einige viele Seiten vorliegen hat.

Wenn das nicht der Fall sein sollte, dann wäre der Brief meines Kinderarztes doch eher als sehr dürftige Entscheidungsgrundlage anzusehen. Wie siehst Du das?

Ich hatte im letzten Jahr deshalb nicht widersprochen, weil ich selber an derselben Behinderung leide (und der Alltag eine nur schwer bewältigbare Aufgabe für mich ist) und weil ich die Tragweite der Entscheidung nicht erkennen konnte. Nun habe ich gestern im Internet gefunden, dass Vergünstigungen und Ausgleiche nur dann gültig sind, wenn das Kind -> schwerbehindert<- ist. Ich las nämlich immer wieder von -> behinderten Kindern <- und ging davon aus, dass alle News, Infos Hilfen etc. selbstverständlich für alle -> behinderten Kinder <- gelten.

Die Behinderung meines Sohnes hat massive Auswirkungen im Alltag und schon deshalb werde ich einen Erhöhungsantrag stellen. Besser wäre allerdings, dass auch rückwirkend für das letzte Jahr die Behinderung als Schwerbehinderung anerkannt wird.

Außerdem will ich jetzt noch nachträglich erreichen, dass die ADS-Behinderung rückwirkend bis zur Geburt anerkannt wird.

Wie schätzt Du meine Situation ein?
Hast Du Tipps wie ich vorgehen sollte?

Lieben Dank im Voraus

Greeen
amai 14.05.2009, 15:43#5
AW: Schwerbehinderung rückwirkend beantragen

Hallo Greeen,
deine konkreten Erfolgsaussichten einzuschätzen ist mir leider nicht möglich.
Dazu sollte dann doch ein Jurist nach genauer Kenntnis aller Einzelheiten Stellung nehmen.

Hattest du alle behandelnden Ärzte angegeben? Gibt es Unterlagen und ärztliche Berichte von Ärzten, Krankenhäusern, SPZ?

Du hättest von deinem Recht auf Akteneinsicht Gebrauch machen können und schauen, welche Unterlagen berücksichtigt wurden. Inwieweit dies jetzt noch möglich ist bin ich mir nicht sicher.

Da ist das Versorgungsamt schon auch darauf angewiesen, dass du entsprechende Angaben machst.
Für eine rückwirkende Berücksichtigung muss ganz klar die Beeinträchtigung durch Unterlagen belegt werden (z.B. U- Untersuchungsheft, Therapien, Arztberichte).

Wichtig ist auf jedem Fall, dass nicht nur eine Diagnose genannt, sondern vielmehr die konkreten Auswirkungen und Beeinträchtigungen möglichst detailliert benannt werden, das erleichtert die Beurteilung sehr.

LG, amai
Greeen 14.05.2009, 16:54#6
AW: Schwerbehinderung rückwirkend beantragen

Hallo Amai,

klar, dass für eine rückwirkende Berücksichtigung alle Unterlagen zusammengestellt und eingereicht werden müssen. Hatte ich damals nicht gemacht und hoffe, dass das jetzt noch geht. Hierzu die Frage: Muss man `für einem Antrag auf rückwirkende Berücksichtigung eine Frist einhalten?

Zugegeben, ich selber hatte wenig dazu beigetragen, dass ein umfängliches Bild über die Behinderung entsteht. War wohl blöd von mir, aber ich war dazu nicht in der Lage, weil mein Sohn und seine Behinderung mich dermaßen viel Zeit und Nerven kostet, dass ich das einfach nicht geschafft habe. Ist leider auch heute noch so. Meine Frage, ob man deshalb die Entscheidung anfechten kann, erübrigt sich wohl. Das kann wohl eher ein Jurist sagen. An was für einen wendet man sich da? Und wie findet man einen guten? Ich kenn mich mit sowas nicht aus.

Grüße
Greeen
Andreas 18.05.2009, 10:23#7
AW: Schwerbehinderung rückwirkend beantragen

Hallo Greeen,

die Lebenshilfe bietet eine Liste von Rechtsberatern, also Rechtswanwälten mit behindertenrelevanten Arbeitsschwerpunkten, an.

Diese kannst du für Rheinland-Pfalz unter http://www.lebenshilfe.de/wDeutsch/beratersuche/beratersuche_org.php?plz=&ort=&bundesland=11&beraterart=23800I ansehen.

Liebe Grüße
Andreas