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Ärger wegen unerlaubtem Umbau

Rose_der_Nacht4 05.05.2009, 18:35#1
Hallo,

ich Hätte mal ne Frage vielleicht kennt sich hier ja jemand aus und kann mir nen Rat geben. Ich habe ne schwere körperliche Behinderung (infantile Cerebralparese) sitze im Rollstuhl und habe Pflegestufe 3 wir haben eine Eigentumswohnung im Erdgeschoss unsere Toilette ist echt klein und eng. Da wir nen Deckenlifter im Badezimmer haben, haben meine Eltern mit Zuschuss von der Krankenkasse eine Toilette einbauen lassen aber wir haben nicht gewusst das man die Erlaubnis haben muss von den anderen Einwohner im Haus da Außenbau. da wir unter uns eine Tiefgarage haben ist der Abflussrohr ein wenig über Nachbars Stellplatz das Rohr stört eigentlich keinen da alles Ordnungsgemäß gebaut wurde er stellt sein Auto nie dorthin am Donnerstag hatten wir eine Eigentumsversammlung. und er hat gegen Das Rohr entschieden wir haben auch ihm Angeboten es ein wenig von seinem Stellplatz zu verschieben da die Baumaßnahme echt Notwendig ist und wir haben keine andere Möglichkeit aber er lässt nicht mit sich reden jetzt muss innerhalb 30 Tagen das Rohr wegsein. Jetzt meine Frage kann man gegen klagen und wie stehen die Chancen zu gewinnen wie sieht es rechtlich aus?


Mit freundlichen Grüßen
Inge 05.05.2009, 18:40#2
AW: Ärger wegen unerlaubtem Umbau

Hallo,

von der rechtlichen Seite habe ich überhaupt keine Ahnung, aber meine nächsten Schritte wären ein Telefonat mit der/dem Behinderbeauftragten von Stadt oder Landkreis, um einen Termin vor Ort auszumachen.
Vielleicht gibt es von dieser Seite aus dann hilfreiche Tipps...
HHelmutS 06.05.2009, 15:27#3
AW: Ärger wegen unerlaubtem Umbau

Hi Rose,


bei Mietwohnungen ist es so, das man zwar den Eigentümer Fragen muß, der die Zustimmung jedoch nicht verweigern darf. Schließlich muß der Mieter die Wohnung bei ende des Mietverhältnisses wieder in den Ursprünglichen zustand versetzen, wenn der Vermieter es wünscht. Bei Eigentumswohnungen müßte es entspr. so sein, das die Gemeinschaft, oder einzelne Mitglieder, so einen Umbau nur verweigern können, wenn ihnen durch den Umbau die Nutzung ihres Anteils erheblich eingeschränkt wird. Da man so eine Einschränkung ggf. durch tauschen der Stellplätze innerhalb der Eigentümergemeinschaft verhindern kann, kann ich mir nicht vorstellen, das er mit seinem Verhalten durch kommt. Schließlich droht euch, wenn ihr nicht umbauen könnt, eine größere Einschränkung in der Nutzung eures Eigentums, als ihm durch so ein Rohr... oder einen anderen Stellplatz droht. Da sowas unter Nachbarschaftsstreitigkeiten fällt, und dafür vielerorts der Schiedsmann zuständig sein kann, kann es helfen den vorab mal zu fragen wie er das sieht.

:-) Helmut