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Wie stelle ich widerspruch beim Versorgungsamt?

ute hegner 24.04.2009, 13:37#1
Hallo,

ich bin Mutter eines 9 jährigen Sohnes, der in die vierte Klasse der Grundschule geht. Sei Januar diesen Jahres ´wissen wir, daß unser Sohn Atypischer Autist ist. Es war in einer gewissen Art eine Erleichterung für mich.
denn jetzt wusste ich die ganzen Probleme und Defizite hatten einen Namen bekommen. Ich gab mir nicht mehr selbst die Schuld an Allem.

Ich habe nach guter und längerer Überlegung beschlossen einen Widerspruch beim Versorgungsamt zu machen.
Mein Sohn bekam 50 % Schwerbehinderung. Ich möchte eine Höherstufung beantragen und die Merkzeichen B und G .
Weitere Befunde sind Aufmerksamkeitsdefizitstörung, schwere Legasthenie,
Migräne, Asthma und Thromboseneigung.
Haltet ihr ein Widerspruch für sinnvoll, oder sollte ich es lieber sein lassen ?

Über Tipps würde ich mich sehr freuen.

Eure Ute
Inge 24.04.2009, 19:01#2
AW: Wie stelle ich widerspruch beim Versorgungsamt

Hallo Ute,

willkommen hier im Forum! :wink:
Genaue Infos zu den einzelnen Merkzeichen gibt es bei den Infos von Intakt
mutti8mal 24.04.2009, 20:35#3
AW: Wie stelle ich widerspruch beim Versorgungsamt

Hallo Ute
Frage : Wie alt ist der Bescheid der Feststellung ? Sind diese Erkenntnisse erst neu dazugekommen nach der Feststellung über den Grad der Behinderung?

Da brauchst du vielleicht gar nicht in Widerspruch gehen sondern nur einen Abänderungsantrag zu stellen mit der Begründung der neuen Erkenntnisse( Arzt bescheide als Kopie beilegen) und um eine erneute Feststellung zu bitten.

Ich hoffe das konnte helfen. Liebe Grüsse aus Dresden Juliette
ute hegner 25.04.2009, 19:22#4
AW: Wie stelle ich widerspruch beim Versorgungsamt

Hallo,

der Bescheid ist 2 Wochen alt, und ich habe alle Diagnosen mit angegeben.

Deswegen weiß ich nicht , ob ein Widerspruch überhaupt einen Sinn macht.

Liebe Grüße
mutti8mal 25.04.2009, 19:56#5
AW: Wie stelle ich widerspruch beim Versorgungsamt

Schwerbehinderte im Sinne dieses Gesetzes sind Personen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50, sofern sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 7 Abs.1 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzes haben.

(3) Für den Grad der Behinderung gelten die im Rahmen des § 30 Abs. 1 des

Bundesversorgungsgesetzes festgelegten Maßstäbe entsprechend.

Dort heißt es das nicht jede einzelne Behinderung in die Rechnung einfließt sondern von der Größten. Nach dieser wird dann der Grad bestimmt nachdem kleinere Beeinträchtigungen nur unwesentlich in die Berechnung mit einfließen.


vielleicht hilft dir das weiter,da sind Tabellen wo man in etwa einen überblick bekommt wie der grad berechnet wird und bestimmte Behinderungen aufgeführt.
l.g. juliette


http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Grad-der-Behinderung-164.html