Archiv des früheren intakt-Forums (schreibgeschützt, Beiträge bis 2020) · Zum aktuellen Forum: community.intakt.info · www.intakt.info

Steuererklärung und Freibeträge

Face 18.04.2009, 13:40#1
Hallo,
mein Sohn ist 19, ist im Berufsbildungsbereich einer Behindertenwerkstatt. Bin geschieden, kümmer mich alleine um meinen Sohn, der Vater zahlt Unterhalt für ihn.
Jetzt wollte er von mir einen Ausbildungsvertrag meines Sohnes für seine Steuererklärung. Meine Frage ist nun, wozu? Was will er da beantragen?
Ich werde für meinen Sohn eine eigene Steuererklärung machen und somit werden dort ja auch die ihm zustehenden Freibeträge beantragt.
Kann mein Ex überhaupt Freibeträge beantragen, wenn mein Sohn eine eigen Steuererklärung macht? Mein Ex besucht seinen Sohn vielleicht 3-4 mal im Jahr. Die gesamte Pflege und Betreuung liegt in meinen Händen. ( Pflegestufe 1, Grad der Behinderung 90, gerichtlich bestellt als Pfleger bin ich.)

Ich weiß, viele Fragen auf einmal, aber mir geht es darum, die Rechte meines Sohnes zu schützen.
Yvonne 18.04.2009, 14:23#2
AW: Steuererklärung und Freibeträge

Hallo Face,

ich denke wenn dein Sohn eine Steuererklärung machen würde, würde nichts bringen,d a er ja auf seinen Lohn keine Steuer zahlt.
Leider ist es so, dass wenn man geschieden ist jeder der Elternteile ein halbes Kind auf der Steuerkarte hat. Von daher kann dein Ex- Mann die Hälfte der Steuervergünstigungen des Schwerbehindertenausweises geltend machen.

Liebe Grüße

Yvonne
Fine 18.04.2009, 15:04#3
AW: Steuererklärung und Freibeträge

Hallo Face,
ich kann Dir nun ehrlich gesagt gar nicht sagen, ob es nun so ist, dass Dein Sohn die Behindertenpauschbeträge bei der Steuererklärung gelten machen muss. Muss deshalb, weil wie Yvonne schon sagt, dies vermutlich nicht zu einer Steuererstattung führt. Ich vermute, die Ausbildungsvergütung ist so gering, dass Dein Sohn gar keine Lohnsteuer bezahlt.
Deshalb bleibt eigntlich, wenn dies noch möglich ist, Hälfte , Hälfte. Besser als nichts. Wie gesagt, ob die Eltern für ein Kind in der aubildung die Pauschbeträge noch geltend machen können, das weiss ich nicht.
Fine 18.04.2009, 15:09#4
AW: Steuererklärung und Freibeträge

http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-14051.faces?currentModule=home.

Hier noch ein Link wegen der Aufteilung der Pauschbeträge.
anna01 24.04.2009, 18:34#5
AW: Steuererklärung und Freibeträge

Hallo,

den Unterhalt, welchen er zahlt, kann er ebenfalls von der Steuer absetzen.


Lg Anna