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Behindertenwerkstatt/Grusi

Anke 04.04.2009, 12:41#1
Meine Maus ist zwar nun bereits 18, aber ich hoffe dennoch, dass ich meine Frage für - mein Kind - hier noch stellen darf. Ich hoffe, dass mir jemand meine Fragen beantworten kann, aus Erfahrung....wäre toll!

Sie besucht nun das 11.Jahr eine G-Schule (Schule für geistig Behinderte) und wird auch noch ein 12.Jahr dort verweilen - Antrag wurde bereits gestellt.

In Abständen flattern hier Einladungen der ARGE bei uns ein, mit Terminen zum "Bewerberangebot". Heute erst flattert eine ins Haus mit Termin am Dienstag. SIe möge ihren Lebenslauf und Zeugnisse mitbringen....ähm...sie hat einen geistigen Entwicklungsstand eines Kleinkindes und soll einen Lebenslauf schreiben? Zudem das letzte Zeugnis mitbringen. Was wollen die denn auf dem zeugnis sehen...Noten? Die gibt es nicht. Unsere Kids erhalten nur eine Einschätzung in Form eines Briefes, "zum Kind" gesprochen. Also z.B. "Du bist sehr fleissig, hilfsbereit und nett. Du kannst bis 10 zählen und Mengen erfassen bis zum Zahlenraum 5 (z.B.) Sie kann weder schreiben, noch lesen oder rechnen. Sie weiß trotz immer wiederholens nicht mal genau, wie alt sie ist. Von dieser Zahl hat sie keine Vorstellung. Uhrzeit kann sie nicht. Ich könnt die Liste beliebig fortführen.
Sie erhält Sozialgeld über die ARGE, ich Hartz IV.

Natürlich werde ich den Termin absagen. Wiedermal! Denn wir hatten im Januar auch schon einen. Das alles wurde bereits bekannt gegeben und muss doch in ihrem Datensatz stehen?! Irgendwie nervt das.

Nun stelle ich mir so manche Frage....sie erhält Sozialgeld. Das erhalten zum einen Kids bis 14. Ab dem 15. Lebnsjahr gilt man nach dem SGB II als erwerbsfähig und erhält Hartz IV. Man kann natürlich weiterhin zur Schule gehen....Sozialgeld erhält man aber auch, als erwachsener, wenn man arbeitsunfähig ist und in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, wenn Grundsicherung nicht greift.

Bisher hat mich die ARGE nie aufgefordert, Grundsicherung zu beantragen. Wäre das aber evtl. gegeben? Weiß da einer Rat? Sie wird ja mal nie Erwerbsfähig sein.

Eine andere Frage beschäftigt mich derzeit auch noch, rein vom Prinzip her....ist ein behinderter, erwerbsunfähiger Mensch verpflichtet, nach der Schulzeit in eine Werkstatt untergebracht zu werden? Ich meine, gibt es dazu eine Verpflichtung? Es gibt ja Werkstatt für Behinderte und aber auch noch die Betreuung. Wer aber entscheidet darüber, wo der junge Erwachsene "verbleibt". Hier stellt sich nicht die Frage nach dem Feststellungsverfahren/Durchgangsverfahren in einer Werkstatt. Wie das von statten geht, weiß ich.

Ich frage mich nur nach der Verpflichtung, in eine Einrichtung gehen zu müssen. Gibt es die, oder kann ich auch entscheiden, dass sie z.B. durch mich betreut wird. Nur als Bsp.! Oder kann ich entscheiden, sie in eine Betreuungsgruppe zu geben....

Kann mir dazu jemand etwas gesetzliches sagen? Oder kennt sich damit allgemein jemand aus? Freue mich über Erfahrungsberichte von Euch und verbleibe mit lieben Grüßen
Anke
amai 04.04.2009, 14:40#2
AW: Behindertenwerkstatt/Grusi

Hallo Anke,
deine Tochter ist 18, also volljährig, hast du beantragt, dass du für sie weiterhin gesetzlicher Betreuer sein kannst oder hat sie einen vom Gericht bestellten Betreuer?
Wenn nicht, wird sie natürlich erst einmal als volljährig und geschäftsfähig für all ihre Angelegenheiten betrachtet. http://www.intakt.info/124-0-18-jahre-alt-und-nun.html

Wenn du die Betreuung beantragen willst , musst du dich an das Amtsgericht/Vormundsschaftsgericht wenden , deine Tochter wird befragt werden , es wird festgestellt, in welchen Angelegenheiten (Finanzen, Gesundheit, Aufenthalt) sie Betreuungsbedarf hat und ob sie damit einverstanden ist, dass du die Betreuung übernimmst .
Les dir bitte auch die Informationen auf dieser Seite von Intakt durch (auch die Links rechts) http://www.intakt.info/72-0-betreuungsrecht.html

Das wäre das erste. Dann zur Grundsicherung, die kann ab 18.beantragt werden, auch wenn sie noch zur Schule geht.
Der BVKM hat eine Broschüre dazu aufgelegt:
http://www.bvkm.de/recht/rechtsratgeber/merkblatt_zur_grundsicherung.pdf

hier die Infoseiten von Intakt zur Grundsicherung (bitte auch hier weiterführende Links beachten)
http://www.intakt.info/148-0-grundsicherung.html

Sie wäre dann somit aus dem Überprüfungs- und Fördern und Fordern-Prozedere raus, wenn sie Grundsicherung erhält. Solange das alles nicht offiziell durch ist und festgestellt ist fällt sie unter die Pflichten der ARGE.

Zur Arbeit und Beschäftigung behinderter Menschen hat Intakt hier viele Infos zusammengestellt, u. a. auch zur Arbeitsassistenz. Je nach Fähigkeiten und Neigungen könnte man namlich durchaus auch versuchen einen sogenannten Aussenarbeitsplatz zu bekommen mit Arbeitsassistenz, das wäre ein *normaler* Arbeitsplatz ausserhalb der Werkstätte, angepasst evtl. in anforderungen und Stunden aber rechtlich gesehen angegliedert an eine Werkstätte als *Aussenarbeitsplatz*.
http://www.intakt.info/88-0-beschaeftigung-schwerbehinderter-menschen.html

Viel zu lesen für dich Anke, aber ich hoffe, dass alle Fragen dort geklärt werden, wenn nicht , frage noch mal konkret zu einzelnen Dingen nach hier.

LG, amai
Anke 05.04.2009, 12:57#3
AW: Behindertenwerkstatt/Grusi

Liebe Amai,

lieben Dank für Deine Zeilen. Ich werde mich mal durch die Links arbeiten.
Ein Arbeiten außérhalb einer Werkstatt in Betrieben wird, denke ich mal, selbst mit Assistenz bei meiner Tochter nicht möglich sein. Da sind einfach zu wenig Fähigkeiten vorhanden. Ich meine, sie kann schon "sehr viel", worauf ich stolz bin, aber sie benötigt zu allen Vorgängen immer wieder Anleitung. Man könnte selbst bei den einfachsten Dingen wie irgendetwas abzählen, sagen wir 3 Bonbons in je eine Tüte stecken, trotz dass es etwas einfaches ist, was sie durchaus auch kann, aber immer nur unter Anleitung. Man könnte ihr das nicht als Tagesaufgabe geben...nach dem Motto "Das ist heute Deine Arbeit", nun mach mal....
Sie braucht immer Begleitung, auf Wegen zur Toilette, bei der Itimpflege nach dem Toilettengang, beim richtig anziehen. Wenn sie ihre Regel hat, ist ein erhöhter Bedarf vorhanden.
Was ich hier in der Werkstatt am Wohnort festgestellt habe ist, dass überwiegend männliche Gruppenleiter eingesetzt sind. Prinzipiell ist dagegen nix einzuwenden, nur wer übernimmt dann diese Aufgaben? Ich wär nicht damit einverstanden, wenn es heißen würde...wir schicken dann jemanden aus der Gruppe mit zur Toilette, also ein ebenso behinderten (natürlich weibl. Geschlechts)
Alles in Allem bräuchte sie also immer jemanden an ihrer Seite...und kann nur einfache Dinge arbeiten. Pfalzen von Kartons z.B. wäre schon nicht mehr möglich, Hausreinigung ebenso nicht, dazu muss sie selbstständig sein und eine gute Orientierung im Haus besitzen.
Naja es gäbe so viel zu sagen....

Mich interessiert derzeit nur die Frage, was würde Behördlicherseits passieren, wenn ich meine Tochter - nur als beispiel - zu Hause lassen würde oder ich mich dafür entscheide, sie in eine Betreuung zu geben, also keine Werkstatt.
Ich bin bereits als Betreuer für sie eingesetzt, selbstverständlich :-)!

Am liebsten wär mir eine Betreuung. Was es hier im Ort für Möglichkeiten gibt, muss ich mal noch genauer schauen.

Nun aber...der Kuchen ist in der Röhre und ich habe noch bissel was zu tun, bis der allsonntägliche Besuch meines lieben Brüderleins ansteht, der sich dann auch die Zeit nimmt...2-3 Stunden mit meiner Maus zu spielen, danach ist Singstar dran, mit der Freundin meines Bruders und dann ist der Tag auch schon wieder zu ende.

Ich hoffe, Du hast ebenso einen netten Sonntag und danke Dir nochmals :o)

Liebe Grüße, Anke
Line 06.04.2009, 07:30#4
AW: Behindertenwerkstatt/Grusi

Mein Sohn hat jetzt das erste Praktikum in der Werkstatt der Lebenshilfe gemacht und es hat ihm super gefallen. Wie fand deine Tochter denn die Praktikas?
Er freut sich schon sehr und bei uns im Ort ist sogar ein Mehrgenerationen-Haus geplant...mal sehen, was draus wird.
Anke 06.04.2009, 09:20#5
AW: Behindertenwerkstatt/Grusi

Hallo Line,

also meine Tochter hatte bereits 2x Praktika je 1 Woche in der Werkstatt.
Vielen dort sieht man an, dass es ihnen viel SPaß macht. Sie finden dort Freunde, stehen in den Gängen, schnattern, treffen sich. Sie sind behindert, haben aber einen gewissen Prozentsatz an Eigen- und Selbstständigkeit.

Das sieht bei meiner Tochter wieder ganz anders aus. Die Arbeit, die sie dort verrichtete, hat sie gemacht und es hat ihr sicher auch in gewisser Form gefallen. Sie selber redet darüber nicht. Es ist immer sehr schwierig heraus zu finden, was in ihr vorgeht. Was ich jedoch weiß ist, dass sie teilweise ganz starke Ängste hat. Sie hatte mit einigen Mitarbeitern in der Werkstatt eine erste Erfahrung gemacht, die ihr so sehr nachhängt, dass sie dort nicht mehr hin wollte. Ein behinderter sitzt einem fast auf dem Schoß, wenn er was fragt...und eine andere Frau wollte sie umarmen. Sie wollte nix böses, aber ihre Art, wie sie auf meine Tochter zu kam, die laute Stimme, machte meiner Tochter Angst. Damit kann sie nicht umgehen.

Mal zum besseren Verständnis....sie hat auch Angst vor Clowns, vor Masken usw. Trotz das man es ihr zeigt, wer darunter steckt, kann sie es nicht verarbeiten.

Sie ist wie ein Kleinkind.

Ihr Tag war von ANgst begleitet, dass sie diese Frau antrifft, sie wollte mitunter nicht in den Speiseraum. Im Speiseraum wollte sie weg, sobald die Frau kam.
Sie war regelrecht panisch und hatte Schweißausbrüche. Sie ging also täglich mit Angst hinein. Mitunter hatten wir arge Probleme, sie überhaupt mit hinein zu bekommen.

Wie gesagt, sie bräuchte immer eine Bezugsperson, für die Pflege und zusätzlich jemanden, der sie dort begleitet und anleitet.

Ich habe persönlich keinerlei Berührungsängste. Bin in der Schule sehr engagiert und das würde sich später in der Werkstatt oder anderswo nicht ändern.

Ich möchte nur die Beste Lösung für meine Tochter. Eine Lösung, wo sie sich weiter entwickeln kann, aber vor allem die nötige Fürsorge vorhanden ist, die sie nun mal benötigt, da sie nicht selbstständig ist.

Ich habe ja noch ein Jahr Zeit. Und deshalb informiere ich mich, was ist möglich, was ist machbar. Wie schaut die gesetzliche Regelung aus usw.

Und aktuell beschäftigt mich die Frage, ob ich meine Tochter auch in eine Betreuungseinrichtung geben kann, wo sie betreut, gepflegt und gefördert wird, oder muss sie in eine Werkstatt.


Liebe Grüße und einen schönen Tag wünsche ich Euch
Line 06.04.2009, 16:39#6
AW: Behindertenwerkstatt/Grusi

Hi Anke,
ich verstehe, was du meinst-unser Sohn sieht einen Luftballon und schon schaltet er den Düsenantrieb beim Rollstuhl an. Er hat panische Angst vor einem Knall. Sylvester ist sein Horror-Tag.
Im Ort ist auch ein Mädchen, dass in die eine Werkstatt nicht mehr wollte-vielleicht ist dann eine andere einfach gut für Sie? Weil an sich ist es ja schon gut, wenn die Kinder Kontakte knüpfen, die im privaten ja meistens nicht vorhanden sind..
Anke 06.04.2009, 16:54#7
AW: Behindertenwerkstatt/Grusi

Hallo Line, da gebe ich Dir Recht. Sie soll ja soziale Kontakte knüpfen. Das ist für sie genauso wichtig, wie für jeden anderen auch. Das könnte sie in einer Tagesgruppe ja auch, verstehst Du?
Zudem ist es auch wichtig für mich. Ich hab sie ungemein gern um mich. Aber es ist anstrengend und wenn die Ferien um sind, freut man sich ja doch, wenns wieder zur Schule geht und man ein wenig durchschnaufen kann, Zeit für sich hat. Oder wo man Wege erledigen kann. Das tut gut und ist wichtig. Schliesslich wollen wir ja lange für unsere Lieben auf Erden sein - ich möchte das zumindest :-)

Liebe Grüße (die Sonne scheint, juhu)