Meine Maus ist zwar nun bereits 18, aber ich hoffe dennoch, dass ich meine Frage für - mein Kind - hier noch stellen darf. Ich hoffe, dass mir jemand meine Fragen beantworten kann, aus Erfahrung....wäre toll!
Sie besucht nun das 11.Jahr eine G-Schule (Schule für geistig Behinderte) und wird auch noch ein 12.Jahr dort verweilen - Antrag wurde bereits gestellt.
In Abständen flattern hier Einladungen der ARGE bei uns ein, mit Terminen zum "Bewerberangebot". Heute erst flattert eine ins Haus mit Termin am Dienstag. SIe möge ihren Lebenslauf und Zeugnisse mitbringen....ähm...sie hat einen geistigen Entwicklungsstand eines Kleinkindes und soll einen Lebenslauf schreiben? Zudem das letzte Zeugnis mitbringen. Was wollen die denn auf dem zeugnis sehen...Noten? Die gibt es nicht. Unsere Kids erhalten nur eine Einschätzung in Form eines Briefes, "zum Kind" gesprochen. Also z.B. "Du bist sehr fleissig, hilfsbereit und nett. Du kannst bis 10 zählen und Mengen erfassen bis zum Zahlenraum 5 (z.B.) Sie kann weder schreiben, noch lesen oder rechnen. Sie weiß trotz immer wiederholens nicht mal genau, wie alt sie ist. Von dieser Zahl hat sie keine Vorstellung. Uhrzeit kann sie nicht. Ich könnt die Liste beliebig fortführen.
Sie erhält Sozialgeld über die ARGE, ich Hartz IV.
Natürlich werde ich den Termin absagen. Wiedermal! Denn wir hatten im Januar auch schon einen. Das alles wurde bereits bekannt gegeben und muss doch in ihrem Datensatz stehen?! Irgendwie nervt das.
Nun stelle ich mir so manche Frage....sie erhält Sozialgeld. Das erhalten zum einen Kids bis 14. Ab dem 15. Lebnsjahr gilt man nach dem SGB II als erwerbsfähig und erhält Hartz IV. Man kann natürlich weiterhin zur Schule gehen....Sozialgeld erhält man aber auch, als erwachsener, wenn man arbeitsunfähig ist und in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, wenn Grundsicherung nicht greift.
Bisher hat mich die ARGE nie aufgefordert, Grundsicherung zu beantragen. Wäre das aber evtl. gegeben? Weiß da einer Rat? Sie wird ja mal nie Erwerbsfähig sein.
Eine andere Frage beschäftigt mich derzeit auch noch, rein vom Prinzip her....ist ein behinderter, erwerbsunfähiger Mensch verpflichtet, nach der Schulzeit in eine Werkstatt untergebracht zu werden? Ich meine, gibt es dazu eine Verpflichtung? Es gibt ja Werkstatt für Behinderte und aber auch noch die Betreuung. Wer aber entscheidet darüber, wo der junge Erwachsene "verbleibt". Hier stellt sich nicht die Frage nach dem Feststellungsverfahren/Durchgangsverfahren in einer Werkstatt. Wie das von statten geht, weiß ich.
Ich frage mich nur nach der Verpflichtung, in eine Einrichtung gehen zu müssen. Gibt es die, oder kann ich auch entscheiden, dass sie z.B. durch mich betreut wird. Nur als Bsp.! Oder kann ich entscheiden, sie in eine Betreuungsgruppe zu geben....
Kann mir dazu jemand etwas gesetzliches sagen? Oder kennt sich damit allgemein jemand aus? Freue mich über Erfahrungsberichte von Euch und verbleibe mit lieben Grüßen
Anke
Sie besucht nun das 11.Jahr eine G-Schule (Schule für geistig Behinderte) und wird auch noch ein 12.Jahr dort verweilen - Antrag wurde bereits gestellt.
In Abständen flattern hier Einladungen der ARGE bei uns ein, mit Terminen zum "Bewerberangebot". Heute erst flattert eine ins Haus mit Termin am Dienstag. SIe möge ihren Lebenslauf und Zeugnisse mitbringen....ähm...sie hat einen geistigen Entwicklungsstand eines Kleinkindes und soll einen Lebenslauf schreiben? Zudem das letzte Zeugnis mitbringen. Was wollen die denn auf dem zeugnis sehen...Noten? Die gibt es nicht. Unsere Kids erhalten nur eine Einschätzung in Form eines Briefes, "zum Kind" gesprochen. Also z.B. "Du bist sehr fleissig, hilfsbereit und nett. Du kannst bis 10 zählen und Mengen erfassen bis zum Zahlenraum 5 (z.B.) Sie kann weder schreiben, noch lesen oder rechnen. Sie weiß trotz immer wiederholens nicht mal genau, wie alt sie ist. Von dieser Zahl hat sie keine Vorstellung. Uhrzeit kann sie nicht. Ich könnt die Liste beliebig fortführen.
Sie erhält Sozialgeld über die ARGE, ich Hartz IV.
Natürlich werde ich den Termin absagen. Wiedermal! Denn wir hatten im Januar auch schon einen. Das alles wurde bereits bekannt gegeben und muss doch in ihrem Datensatz stehen?! Irgendwie nervt das.
Nun stelle ich mir so manche Frage....sie erhält Sozialgeld. Das erhalten zum einen Kids bis 14. Ab dem 15. Lebnsjahr gilt man nach dem SGB II als erwerbsfähig und erhält Hartz IV. Man kann natürlich weiterhin zur Schule gehen....Sozialgeld erhält man aber auch, als erwachsener, wenn man arbeitsunfähig ist und in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, wenn Grundsicherung nicht greift.
Bisher hat mich die ARGE nie aufgefordert, Grundsicherung zu beantragen. Wäre das aber evtl. gegeben? Weiß da einer Rat? Sie wird ja mal nie Erwerbsfähig sein.
Eine andere Frage beschäftigt mich derzeit auch noch, rein vom Prinzip her....ist ein behinderter, erwerbsunfähiger Mensch verpflichtet, nach der Schulzeit in eine Werkstatt untergebracht zu werden? Ich meine, gibt es dazu eine Verpflichtung? Es gibt ja Werkstatt für Behinderte und aber auch noch die Betreuung. Wer aber entscheidet darüber, wo der junge Erwachsene "verbleibt". Hier stellt sich nicht die Frage nach dem Feststellungsverfahren/Durchgangsverfahren in einer Werkstatt. Wie das von statten geht, weiß ich.
Ich frage mich nur nach der Verpflichtung, in eine Einrichtung gehen zu müssen. Gibt es die, oder kann ich auch entscheiden, dass sie z.B. durch mich betreut wird. Nur als Bsp.! Oder kann ich entscheiden, sie in eine Betreuungsgruppe zu geben....
Kann mir dazu jemand etwas gesetzliches sagen? Oder kennt sich damit allgemein jemand aus? Freue mich über Erfahrungsberichte von Euch und verbleibe mit lieben Grüßen
Anke

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