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Eingliederungshilfe

pippilotta 24.03.2009, 20:49#1
Hallo zusammen,
wir wohnen in Thüringen und haben seit Nov. 2008 ein neues Familienmitglied: Konstantin mit einer freien Trisomie 21.
Nun sind wir am sortieren und rumsuchen und haben schon eine Menge an wichtigen Infos gesammelt.
Trotzdem tauchen immer ein paar neue Fragen auf.
In einem Jahr wird Konstantin zu seiner Tagesmutter gehen, diese wird teilweise vom Jugendamt bezahlt, alle Eltern zahlen also nur einen monatlichen Beitrag, der der Höhe des örtlichen Kindergartenbeitrages entspricht, die Restkosten werden vom JA übernommen.
Unser Kind wird lt. Aussage des Sozialamtes das 1. Kind im Landkreis sein, dass nicht in eine KITA kommt, sondern von einer tagesmutter betreut wird ;-)
Meine spontane Idee war, die Tagesmutter für ihren Mut und ihren guten Willen mit einer zusätzlichen Kraft zu unterstützen (z.B. ZIVI oder FSJler), da ja evt. doch ein erhöhter Betreuungsaufwand in Frage kommt. Beim JA wie auch beim SA nur Schulterzucken und Kopfschütteln, gab`s noch nie, weiß nicht, keine Ahnung....:kopfkratz:
Trotzdem bin ich der Meinung, dass wir die Tagesmutter unterstützen sollten, vielleicht auch über ein "persönliches Budget".
Meine Frage: hat dies jemand schon mal beantragt oder zumindestens versucht?
Sind für alle Hinweise sehr dankbar. Und ... ich will das so früh wie möglich anleiern, da Ämtermühlen bekanntlich sehr langsam arbeiten und ich entsprechend Vorsprung haben will....

pippilotta
Andreas 31.03.2009, 15:06#2
AW: Eingliederungshilfe

Hallo Pippilotta,

erst mal herzlkich willkommen in unserem Forum. Freut mich, dass du uns gefunden hast.

Ich habe leider noch keinen konkretene Tipp für dich, aber ich habe ein Dokument im Internet gefunden zu einem Workshop "Persönliches Budget am konkreten Beispiel".

Und dort ist ein Beispiel "Persönliches Budget für die Finanzierung der Frühförderung und des Einzelfallhelfers bei der Tagesmutter bzw. in der Regelkita Vereinbarung / Rechnungslegung mit der Familie direkt" - also genau das, was du suchst.

Leider stehen dort nur die Themen der Beispiele und keine Inhalte. Aber vielleicht gibt es ja in der Beratungsstelle (Adresse steht im Dokument) ja noch Unterlagen dazu.

Liebe Grüße
Andreas

PS: Ich hab dein Thema mal in das Forum Kinder mit Behinderung verschoben, da es ja nicht speziell um Downsyndrom Kinder geht.
amai 31.03.2009, 20:09#3
AW: Eingliederungshilfe

Hallo Pippilotta,
soviel mir bekannt ist ist das *persönliche Budget* keine neue und zusätzliche Sozialleistung ,sondern lediglich eine neue Form der Leistungsgewährung für Leistungen zur Eingliederung und Teilhabe .

Das Geld was also direkt an einen Träger oder eine Tagesmutter bezahlt würde würde an euch ausbezahlt und ihr müsstet dann auch Arbeitgeberpflichten übernehmen soweit mir bekannt ist.

LG, amai
Line 01.04.2009, 06:11#4
AW: Eingliederungshilfe

Könntest du über die Verhinderungspflege vielleicht zusätzlich das DRK mit einbeziehen? Wir nehmen-aber erst seit Schulzeit-das DRK in Anspruch..
Annett 01.04.2009, 10:02#5
AW: Eingliederungshilfe

Hallo
Das persönliche Budget hat nichts mit Verhinderungspflege zutun.
Wir haben das Beim Sozialamt beantrag mit schreiben vom Arzt und der hat uns geschrieben, daß unsere Laura eine 1:1 Betreuung braucht zu Hause in der Wachphase.
Es kam zum Gespräch, wo das Sozialamt, Gesundheitsamt und Jugendamt und wir als Eltern dabei waren.
Es wurde uns erstmals eine Betreunung bewilligt von 17 Stunden in der Woche.
Für alle zwar nicht ganz nachzuvollziehen, aber der Anfang ist gemacht.
Also Ihr müßt Eure Familiestituation den Amt schiltern und das Ihr die Hilfe braucht, wegen der Behinderung. Am besten gleich mit Arztberichte zulegen.

Grüße von Annett
Laura ist 100% schwerst mehrfach Behindert, sehr hoher bewegungsdran, Epilepsie(Anfallsart ESES).
pippilotta 01.04.2009, 21:41#6
AW: Eingliederungshilfe

Danke für die vielen Antworten.
War gestern in Nürnberg zur Down Syndrom-Sprechstunde. Habe dort auch nochmal das Thema angesprochen.
Empfehlung war, es doch erstmal über die Verhinderungspflege zu probieren, das waren 1500 € im Jahr, Bedingung aber sei eine Pflegestufe, die wir ab dem 12 . Lebensmonat beantragen sollten. So kann man Stundenweise einen Betreuungsersatz bezahlen, wenn der benötigt wird und dies wohl auch nach Bedarf (habe ich jedenfalls so verstanden). Das gefällt mir gut, weil ich hoffe, dass mein Sohn ja doch vielleicht bis zum 2. geburtstag laufen lernt :o))

Liebe Grüße,
pippilotta