Hallo zusammen!
Jetzt ist unsere 'kleine' schon 18, und wir möchten die RF Gebührenbefreiung in Anspruch nehmen. Meine Frage ist: können wir GEZ für uns abmelden und einfach für unsere Tochter dann anmelden, als Neuanmeldung mit Befreiungsantrag und SB Ausweis in Kopie (mit RF Eintrag)? Auf der Abmeldung müssten wir allerdings angeben warum wir abmelden. Mir fällt einfach kein Grund ein (möchte auch keine schlafende Hunde wecken sozusagen).

Muss ich überhaupt angeben, warum abgemeldet wird? Unsere Tochter wohnt bei uns, also keine separate Wohnung oder so. Sie müssen doch nicht wissen, ob Hauptteilnehmer Tochter oder Mutter bzw Vater ist, oder?
Ich hoffe, jemand kann einen Tipp geben!
Vielen Dank! Grüsse,
Inge M.
PS: Hoffentlich ist diese Frage hier richtig gestellt!

AW: RF Befreiungsantrag - wie mache ich es richtig
Hallo Inge,
wahrscheinlich kannst Du Dir diesen Versuch sparen, denn das haben schon sehr viele Eltern ohne Erfolg versucht

AW: RF Befreiungsantrag - wie mache ich es richtig
Hallo Inge M.,
seitdem die GEZ für die Befreiung zuständig ist scheint mir das fast unmöglich.
Schau bitte mal hier:
http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index_ger.html
"GEBÜHRENBEFREIUNG
Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag gewährt.
Voraussetzung für eine Befreiung ist, dass Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten werden und der Antragsteller eine der unten aufgeführten Befreiungsvoraussetzungen erfüllt.
Befreit werden kann der Haushaltsvorstand oder dessen Ehegatte. Ein Haushaltsangehöriger kann nur für von ihm selbst zum Empfang bereitgehaltene Geräte befreit werden: [...]"
Allerdings wenn ihr überhaupt keine Gerät für euch (Eltern) besitzt können sie auch keine Gebühren dafür verlangen. Verbieten einen Fernseher und ein Radio abzuschaffen kann man euch auch nicht. Wie die GEZ reagiert und welche Nachweise sie verlangt (und inwieweit sie was verlangen darf) da bin ich überfragt.
Hereinlassen muss man die Leute von der GEZ übrigens nicht.
LG, amai
AW: RF Befreiungsantrag - wie mache ich es richtig
Hallo zusammen,
ja, ich habe es schon geahnt, aber ich bin hartnäckig, und werde es versuchen. Da wir aber zur Zeit auch die Grundsicherung für unsere Tochter beantragen, werden wir diese RF Befreiungsgeschichte erstmal dort ansprechen, wenn wir den Antrag abgeben. Vielleicht läuft es anders, wenn Grundsicherung bezahlt wird (für unsere Tochter, nicht für uns). Schliesslich kann doch niemand beweisen, wer das Gerät benutzt - wir können doch schlecht weghören oder wegschauen, wenn Radio oder TV läuft, oder?
Hereinlassen tun wir bestimmt niemanden, das weiss ich schon - egal was sie erzählen!
Ich lasse Euch wissen, wie es ausgegangen ist!
Danke und grüsse,
Inge
AW: RF Befreiungsantrag - wie mache ich es richtig
Es ist zwar schon ne weile her, und sicher werdet Ihr schon eine Entsprechen Absage seitens der GEZ bekommen haben, aber noch mal für alle zusammengefasst die Rechtsliche Lage mit der GEZ:
Es ist jede Person, die im Besitz eines Radio- oder TVgerätes ist verpflichtet, nach Vollendigung des 18 Lebensjahres, sich bei der GEZ als eigenständiger Nutzer anzumelden, egal ob man einen eigenen Hausstand hat oder noch bei den Eltern wohnt.
Eine Befreiung von den GEZ-gebühren ist nur mit dem Behindertenausweis Merkzeichen RF möglich, und als Bezieher von staatlichen Versorgungsleistungen sprich Hatz IV und/oder Wohngeld.
Die Befreiung gilt nur für die im Behindertenausweis benannte Person bzw. für die Person auf die der Bewilligungsbescheid der Behörde ausgestellt ist.
Abweichend davon gilt es natürlich auch für die Angehörigen des Beziehers von staatl. Versorgungsgeldern, da diese zu einer Bedarfsgemeinschaft zusammen gefasst werden.
Die Befreiung muß bei Hartz IV- empfängern immer wieder neu beantragt werden, da der Bezugszeitrum nur für 6 Monate bestätigt wird, so zumindest bei uns. Dabei ist auf eine rechtzeitige Absendung des Antrages zu achten, da man von den Gebühren nicht rückwirkend befreit wird!
Eine Befreiung zum 01.04. bedarf also einen Antrag, der im März bei der GEZ einggangen ist, ansonsten muß man für den Monat zahlen, obwohl ein Befgreiungsgrund vorgelegen hat.
Hoffe ich habe das so richtig zusammengefasst und konnte allen helfen die ähnliche Anliegen haben!
mfg
Mirko
AW: RF Befreiungsantrag - wie mache ich es richtig
ich bin neu hier und habe eine frage ab wann gibt es das rf zeichen auf den ausweis mein daniel wird 14 und sitzt auch vor dem pc und fernseher er ist 100 prozent behinderter hört au
c0h gern radio wenn tolle musik kommt aber bis jetzt ist das rf immer abgelehntworden danke sagt karin01 und daniel
AW: RF Befreiungsantrag - wie mache ich es richtig
Vor vielen Jahren konnte man die GEZ abmelden, wenn man z.B. für 3 Monate in einem anderen Land lebt. Wenn man dann zurück war, mußte man sich wieder neu anmelden. Aber wie gesagt, es war schon sehr viele Jahre her. Ob das heute auch möglich ist, bezweifel ich.
Aber vielleicht bringt diese Idee Euch etwas weiter.
Grüße
Merisa
AW: RF Befreiungsantrag - wie mache ich es richtig
Hallo Karin01
Das RF Kennzeichen hat nichts mit dem Grad der Behinderung zu tun, sondern mit dem Grund der Behinderung.
Das RF wird zuerkannt, wenn du weder Fernsehen kannst noch Radio hören, also Taub und über einen bestimmten %-satz Sehbehindert bist.
Mirko