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100 % Genaue Anlaufstellen

nicole76 07.02.2009, 12:20#1
Hallo,
habe mich eben registriert und schon die ersten Fragen:

Im September vorigen Jahres haben wir uns entschlossen auf Hinweis des HTZ für Marco Pflegegeld zu beantragen und einen Behindertenausweis.

Seit November erhalten wir Pflegestufe 1 (Rückwirkend seit September)
Heute kam der Ausweis
100%
G, B, H und RF auch rückwirkend für Septemer 08

Zum Teil verstehe ich die ganzen "Vorteile" immer noch nicht:kopfkratz:
GEZ schön und gut, im nächsten Thread hatte ich aber schon gelesen, schwer zu erreichen, weil die Kids ja eh bei den Eltern mitschauen.
Kfz erleichterung könnte man auch in Anspruch nehemen, dann aber doch nicht, weil es nicht nur für Marco genutzt wird:kopfkratz:

Wie war das mit der km- Pauschale:kopfkratz:

Wie sieht das mit der Hundesteuer aus? Phoebe ist kein ausgebildeter Behinderten begleithund, sondern stinknormaler Familienhund. Ist aber auf mich angemeldet. Gehört seit 06 zu uns. Wäre nie auf die Idee gekommen sie auf Marco anzumelden. Wäre doch auch garnicht gegangen, oder? Wie soll man denn da glaubhaft machen, das der HUnd dem Kind gehört, auch wenn Marco eine starke Bindung zu ihr hat?
Ihr merkt schon, Fragen über Fragen..
Kann man eigentlich damit zum "Amt für soziale Angelegenheiten gehen?"

So jetzt noch eine totale Blondie -Frage:-P
Für die Wertmarken muss man Ja den beigefügten Antrag zurückschicken. Dort steht auch was von "orangem" Flächenaufdruck" Der, der heute kam, sieht aber irgendwie "grün. rosa" aus. Bin ich farbenblind?:pfeif:
Wenn Marco sowiso Anspruch auf die Marken hat, dann kam doch bestimmt direkt der "richtige" Ausweis oder ??:kopfkratz:

So, genug genervt,
Lg Nicole
amai 07.02.2009, 13:29#2
AW: 100 % Genaue Anlaufstellen

Hallo Nicole,
der Ausweis ist der richtige, wenn er zweifarbig ist. Ich finde auch, dass es ein rosa und kein orange ist.

Hundesteuer ist eine Gemeindeangelegenheit, d.h. jede Gemeinde bzw. Stadt darf sich da eigene Regelungen geben. Fragen kostet nichts. Ich kenne einige Personen, wo der Hund kein ausgebildeter Blindenhund oder Therapiehund war und trotzdem eine Befreiung möglich.

Zu den Nachteilsausgleichen hier noch mal eine Übersicht:
http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/wegrechte.html

Und hier noch der Link zum Steuermerkblatt des BVMK, dass ausführlich alles zu den steuerlichen Nachteilsausgleichen bei der Steuererklärung erklärt:
http://www.bvkm.de/recht/rechtsratgeber/steuermerkblatt.pdf

LG, amai
Pfotenschule 28.11.2009, 09:32#3
AW: 100 % Genaue Anlaufstellen

Hallo,

also zur Befreihung der Hundesteuer.
Hm also hier war es zumindest für uns nicht möglich, da von der Verwaltung festgestellt wurde
das Arames nichts 24Std. im Einsatz ist und nicht zwingend benötigt wurde.

Auch eine Stundung wurde abgelehnt!

Ist also eine Sache, welche die jeweilige Behörde entscheidet.

Schöne Vorweihnachtszeit Euch allen.

Gruß Guido