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Grundsicherung

Biggi65 28.01.2009, 13:05#1
Hallo,

bin gerade dabei für meine 18 jährige Tochter Stefanie Grundsicherung zu beantragen. Nun wird im Antrag nach tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung gefragt. Stefanie wohnt im Elternhaus, sie hat einen eigenen Wohnbereich, der für sie speziell vor einigen Jahren behindertengerecht umgebaut wurde. Wäre es ratsam mit Stefanie einen Mietvertrag abzuschließen, um die Unterkunftskosten erstattet zu bekommen?
Wie könnte dieser Vertrag aussehen? Wir Eltern wären dann ja Vermieter und sind aber gleichzeitig Stefanies Betreuer.
Wer kennt sich damit aus und kann mir weiterhelfen?

Viele Grüße Birgit
Kirsten 17.05.2012, 10:09#2
AW: Grundsicherung

Hallo Birgit,

Beim Aufräumen habe ich deine Beiträge entdeckt, Leider wurde, zumindest offiziell hier im Forum, keine Antwort auf dein Anliegen hin, eingestellt. Mittlerweile ist das von dir angesprochene Thema aber ein sehr Aktuelles. Vielleicht kannst du dir da noch nützliche, oder auch hilfreiche Infos ziehen, oder auch neue und aktuelle Infos einstellen. Ich hoffe, du hattest seinerzeit problemlos deinen Antrag durchziehen können und deiner Tochter wurde, die ihr zustehende Grundsicherung auch zugestanden. Auch hoffe ich, dass das Thema Kind dergeldabzweigung an euch vorbeigezogen ist. Wenn nicht, auch hier gibt es einen hoch aktuellen Thread mit vielen Infos und Fakten dazu.