Hallo,
heute möchte ich mich mal wieder an dieses Forum wenden um hoffentlich einige Unklarheiten beseitigen zu können. Im Oktober 2007 stellte ich beim Versorgungsamt meiner Stadt einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis für meine Tochter. Nach langer Wartezeit und etlichem Hin- und Her haben wir nun (im Dezemer 2008) den SBA mit einem GdB von 80 und den Merkzeichen G, H und B bekommen. Da das Thema hier schon mehrfach diskutiert wurde kurz die Anmerkung, dass das Amt den Mehrbedarf bei Behinderung rückwirkend zum Antragsdatum (Oktober 2007) gewährt hat. Nun besteht ja auch Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr bzw. Kfz-Steuerbefreiung. Leider können wir das erst jetzt nutzen, da wir wie gesagt so lange auf den Ausweis gewartet haben. Heißt es nun wir haben Pech gehabt oder kann man auch diese Berechtigungen nachträglich geltend machen (Entschädigung?). Eine Kfz-Steuerbefreiung gibt es nicht rückwirkend. Der Ausweis ist gültig ab 18.10.2007, aber ab Januar 2009 erst (sozusagen) anwendbar. Wie steht es rein rechtlich mit dem zeitlichen Verzug?
Lieben Dank für eure Antworten.
Engelchen
heute möchte ich mich mal wieder an dieses Forum wenden um hoffentlich einige Unklarheiten beseitigen zu können. Im Oktober 2007 stellte ich beim Versorgungsamt meiner Stadt einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis für meine Tochter. Nach langer Wartezeit und etlichem Hin- und Her haben wir nun (im Dezemer 2008) den SBA mit einem GdB von 80 und den Merkzeichen G, H und B bekommen. Da das Thema hier schon mehrfach diskutiert wurde kurz die Anmerkung, dass das Amt den Mehrbedarf bei Behinderung rückwirkend zum Antragsdatum (Oktober 2007) gewährt hat. Nun besteht ja auch Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr bzw. Kfz-Steuerbefreiung. Leider können wir das erst jetzt nutzen, da wir wie gesagt so lange auf den Ausweis gewartet haben. Heißt es nun wir haben Pech gehabt oder kann man auch diese Berechtigungen nachträglich geltend machen (Entschädigung?). Eine Kfz-Steuerbefreiung gibt es nicht rückwirkend. Der Ausweis ist gültig ab 18.10.2007, aber ab Januar 2009 erst (sozusagen) anwendbar. Wie steht es rein rechtlich mit dem zeitlichen Verzug?
Lieben Dank für eure Antworten.
Engelchen


. Wie kann man denen das beibringen? Hinzu kommt, dass ich zuvor erst noch die Kfz-Versicherung wechseln muß, da diese keine Minderjährigen als Fahrzeughalter akzeptiert. Immerhin hat man mir hier angeboten mich aufgrund der Umstände vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen, sobald ich eine neue Versicherung gefunden habe. Erst dann kann ich auch die Änderungen im Fahrzeugbrief vornehmen lassen. Dauert also wieder alles... Kann mir hierzu vielleicht jemand einen Tip geben? Welche Kfz-Versicherung akzeptiert behinderte Kinder als Fahrzeughalter? Und wie beantrage ich rückwirkend die Nachteilsausgleiche (Fahrgeld und Kfz-Steuerbefreiung)???