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über 1 Jahr auf Schwerbehindertenausweis gewartet

Engelchen 14.01.2009, 17:32#1
Hallo,
heute möchte ich mich mal wieder an dieses Forum wenden um hoffentlich einige Unklarheiten beseitigen zu können. Im Oktober 2007 stellte ich beim Versorgungsamt meiner Stadt einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis für meine Tochter. Nach langer Wartezeit und etlichem Hin- und Her haben wir nun (im Dezemer 2008) den SBA mit einem GdB von 80 und den Merkzeichen G, H und B bekommen. Da das Thema hier schon mehrfach diskutiert wurde kurz die Anmerkung, dass das Amt den Mehrbedarf bei Behinderung rückwirkend zum Antragsdatum (Oktober 2007) gewährt hat. Nun besteht ja auch Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr bzw. Kfz-Steuerbefreiung. Leider können wir das erst jetzt nutzen, da wir wie gesagt so lange auf den Ausweis gewartet haben. Heißt es nun wir haben Pech gehabt oder kann man auch diese Berechtigungen nachträglich geltend machen (Entschädigung?). Eine Kfz-Steuerbefreiung gibt es nicht rückwirkend. Der Ausweis ist gültig ab 18.10.2007, aber ab Januar 2009 erst (sozusagen) anwendbar. Wie steht es rein rechtlich mit dem zeitlichen Verzug?
Lieben Dank für eure Antworten.
Engelchen
amai 14.01.2009, 21:56#2
AW: über 1 Jahr auf Schwerbehindertenausweis gewar

Hallo Engelchen,
mir ist nur bekannt, dass ihr auch schon bestandskräftige Steuerbescheide ab Gültigkeitsdatum rückwirkend ändern lassen könnt, da der Bescheid vom Versorgungsamt einen sogenannten Grundlagenbescheid darstellt.
Ihr könnt also die steuerlichen Nachteilsausgleiche für ganz 2007(denn es reicht , wenn auch nur einen einzigen Tag die Voraussetzungen vorgelegen haben) und 2008 beanspruchen.
Hier im Steuermerkblatt des BVMK sind alle steuerlichen Nachteilsausgleiche sehr schön aufgeführt:
http://www.bvkm.de/recht/rechtsratgeber/steuermerkblatt.pdf

Auserdem ist mir noch ein Fall bekannt, wo ein Versorgungsamt trotz eindeutiger Rechtslage Merkzeichen nicht zuerkannt hatte und dann vor dem Sozialgericht unterlag. in diesem Fall weiss ich, dass die Eltern Fahrtkosten erstattet bekommen haben.

Aber warum hattet ihr nicht eine Untätigkeitsklage in Betracht gezogen?
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/15/index.php?norm_ID=1508800
"§ 88 SGG
[Untätigkeitsklage]
(1) Ist ein Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden worden, so ist die Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts zulässig. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, dass der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist aus, die verlängert werden kann. Wird innerhalb dieser Frist dem Antrag stattgegeben, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.
(2) Das gleiche gilt, wenn über einen Widerspruch nicht entschieden worden ist, mit der Maßgabe, dass als angemessene Frist eine solche von drei Monaten gilt."

Das hätte alles beschleunigen können (oft wirkt alleine die Mitteilung, dass man beabsichtigt Klage zu erheben , wenn bis zu einer letzten Frist kein Bescheid erlassen wird , Wunder).


LG, amai
Engelchen 17.01.2009, 15:36#3
AW: über 1 Jahr auf Schwerbehindertenausweis gewar

Vielen Dank amai, für die schnelle und ausführliche Antwort!
Die Ausstellung des SBA hat wohl solange gedauert, da die ärztlichen Befunde erst abgewartet werden mussten. Dazu kamen ein Widerspruchsverfahren und eine weitere Begutachtung - das hat alles unendlich in die Länge gezogen.
Die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr nutzen wir seit ca. 1 Woche, da die Ausstellung der Wertmarke für den Ausweis wiederum auch etwas gedauert hat... :pfeif:
Auf Nachfrage beim Finanzamt zum Thema Kfz-Steuerbefreiung sagte man mir, dass dies nicht rückwirkend geht, sondern erst ab dem Moment, wo meine Tochter im Fahrzeugbrief als Fahrzeughalter eingetragen ist. Das kann ich natürlich jetzt erst machen lassen, da ich ja auch jetzt erst weiß, dass sie dazu berechtigt ist, obwohl sie eigentlich ja schon ab 2007 dazu berechtigt war :kopfkratz:. Wie kann man denen das beibringen? Hinzu kommt, dass ich zuvor erst noch die Kfz-Versicherung wechseln muß, da diese keine Minderjährigen als Fahrzeughalter akzeptiert. Immerhin hat man mir hier angeboten mich aufgrund der Umstände vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen, sobald ich eine neue Versicherung gefunden habe. Erst dann kann ich auch die Änderungen im Fahrzeugbrief vornehmen lassen. Dauert also wieder alles... Kann mir hierzu vielleicht jemand einen Tip geben? Welche Kfz-Versicherung akzeptiert behinderte Kinder als Fahrzeughalter? Und wie beantrage ich rückwirkend die Nachteilsausgleiche (Fahrgeld und Kfz-Steuerbefreiung)???
Lieben Dank für eure Hilfe,
Engelchen
amai 17.01.2009, 16:22#4
AW: über 1 Jahr auf Schwerbehindertenausweis gewar

Hallo Engelchen,
das mit der KFZ-Steuerbefreiung stimmt leider so. Die kann man rückwirkend leider wirklich nicht beanspruchen. Mein Hinweis mit der Steuer bezog sich auf die Einkommenssteuerbescheide.
Immerhin habe ich nun verstanden , dass da ein Widerspruchsverfahren mit drin war und nicht " reine Untätigkeit" vom Amt.

Das mit der Versicherung kommt mir komisch vor. Ich hoffe, es melden sich User, die damit Erfahrung haben. Der Versicherung kann es doch völlig egal sein wer Halter ist, das hat doch mit dem Versicherungsteilnehmer nichts zu tun .

Schönes Wochenende,
amai