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Mehrbedarf vom Job Center für Merkzeichen G

Roterdrachen77 06.01.2009, 13:47#1
Unser Sohn hat das Mehrkzeichen (G) im Behindertenausweis. Hatte gehört das mann ein bestimmten Mehrbedarf bekommt und hatten das auch beim Arbeitsamt vorgetragen.Die Meinten nur nein so was giebs nicht .Also haben wir uns ein Anwalt für Soz.und Arbeitslosenrecht genommen wir dachten wir haben gute Chancen zu gewinnen.


Heute kamm die Antwort von ihm :


in Ihrer Angelegenheit hat sich das Job Center Licht.mit mir in Verbindung gesetzt.


Im Rahmen eines Telefonats konnte geklärt werden ,daß bei Anspruch auf ALG II es keinen Gesonderten Zuschlag bzw.Mehrbedarf für ein Behindertes Kind giebt .Dieser kann und wird erst dann gewährt ,wenn die Mutter oder der Vater Soziahlhilfe beziehen.Da Sie jedoch Ansspruch auf ALG II haben ,kommt ein Mehrbedarf für Ihr Kind leider nicht in Frage. Ihre Ansprüche werden nach SGB IIbehandelt.Für Sozialhilfe gelten die Vorschrieften des SGB XII.


Kann mir einer Sagen ob der Anwalt Recht hat oder ob das nicht so stimmt
sind leicht Verwirt.

Danke Mühlenberg oder Roterdrachen77
Carmen62 06.01.2009, 14:14#2
AW: Mehrbedarf vom Job Center für Merkzeichen G

Hallo
Ich habe übrigens auch Alg 2 und bekomme den Mehrbedarf,und komme auch aus Berlin
Das Thema wurde erst kürzlich hier diskutiert;-)
schau mal hier rein:
http://www.intakt.info/forum/showthread.php?t=6885
http://www.intakt.info/forum/showthread.php?t=5833
Maeypopins 06.11.2012, 18:14#3
AW: Mehrbedarf vom Job Center für Merkzeichen G

Hallo
Ich habe auch so meine Probleme mit dem Jobcenter...
Mein Sohn ist 21 Jahre hat einen Schwerbehindertenausweis 80% mit Zeichen G und H zusätzlich das B.
Mein Sohn ist geistig behindert.
Seit 2005 beziehen wir Leistungen vom Jobcenter.
Mein Sohn hat noch nie einen Mehrbedarf erhalten, ich wurde auch nicht darüber aufgeklärt das es diesen gibt.
Nur durch Zufall bin ich darauf gestoßen.
Anfang diesen Jahres habe ich dann einen Antrag auf den Mehrbedarf von 17% gestellt, dieser wurde mir abgelehnt mit der Begründung mein Sohn sei ja noch Schüler und seine Erwerbsminderung sei ja noch nicht Amtsärtztlich festgestellt worden.
Nun im September ist mein Sohn in die Lebenshilfewerkstätten gewechselt, und auf einmal erhalte ich einen Mehrbedarf von 17 %...
Mein Sohn hat auch seit dem 18 Lebensjahr Pflegestufe 1.
Was aber das beste war sie haben doch tatsächlich versucht meinem Sohn das Ausbildungsgeld das er im Berufsbildungsjahr bekommt anzurechnen.. ich habe Widerspruch eingelegt und dem wurde natürlich statt gegeben.
So nun ist die Frage, steht meinem Sohn dieser Mehrberdarf schon länger zu ?
Und macht es Sinn zum Rechtsanwalt zu gehen um diesen Rückwirkend zu erhalten ?
lg Maey