Unser Sohn hat das Mehrkzeichen (G) im Behindertenausweis. Hatte gehört das mann ein bestimmten Mehrbedarf bekommt und hatten das auch beim Arbeitsamt vorgetragen.Die Meinten nur nein so was giebs nicht .Also haben wir uns ein Anwalt für Soz.und Arbeitslosenrecht genommen wir dachten wir haben gute Chancen zu gewinnen.
Heute kamm die Antwort von ihm :
in Ihrer Angelegenheit hat sich das Job Center Licht.mit mir in Verbindung gesetzt.
Im Rahmen eines Telefonats konnte geklärt werden ,daß bei Anspruch auf ALG II es keinen Gesonderten Zuschlag bzw.Mehrbedarf für ein Behindertes Kind giebt .Dieser kann und wird erst dann gewährt ,wenn die Mutter oder der Vater Soziahlhilfe beziehen.Da Sie jedoch Ansspruch auf ALG II haben ,kommt ein Mehrbedarf für Ihr Kind leider nicht in Frage. Ihre Ansprüche werden nach SGB IIbehandelt.Für Sozialhilfe gelten die Vorschrieften des SGB XII.
Kann mir einer Sagen ob der Anwalt Recht hat oder ob das nicht so stimmt
sind leicht Verwirt.
Danke Mühlenberg oder Roterdrachen77
Heute kamm die Antwort von ihm :
in Ihrer Angelegenheit hat sich das Job Center Licht.mit mir in Verbindung gesetzt.
Im Rahmen eines Telefonats konnte geklärt werden ,daß bei Anspruch auf ALG II es keinen Gesonderten Zuschlag bzw.Mehrbedarf für ein Behindertes Kind giebt .Dieser kann und wird erst dann gewährt ,wenn die Mutter oder der Vater Soziahlhilfe beziehen.Da Sie jedoch Ansspruch auf ALG II haben ,kommt ein Mehrbedarf für Ihr Kind leider nicht in Frage. Ihre Ansprüche werden nach SGB IIbehandelt.Für Sozialhilfe gelten die Vorschrieften des SGB XII.
Kann mir einer Sagen ob der Anwalt Recht hat oder ob das nicht so stimmt
sind leicht Verwirt.
Danke Mühlenberg oder Roterdrachen77

