Ich hoffe ich schreibe es hier richtig rein.
Hallo zusammen,
da ich im Netz nicht mehr weiter komme, versuche ich mal mein Glück hier bei euch und hoffe evtl. das mir wer weiter helfen könnte.
Ich stelle mich hier mal ganz fix vor ich bin 17 Jahre alt lebe in Brandenburg, und bin auf dem rechten Ohr taub und auf dem linken Ohr sind es noch 60 - 70 dB
Zitat von Versorgungsamt:
Zitat aus dem Brief:
1. Taubheit des rechten Ohres, Schwerhörigkeit links mit Ohrgeräuschen (verschlimmerung)
2. chronische Mittelohrentzündung rechts
3. Anpassungsstörung, Kopfschmerz, pyschosomatische Störungen
4. Funktionsbehinderung der Wirbelsäule, Funktionsbehinderung des Beckens links
Im Jahre 2006 lief der Antrag an ohne 1. die verschlimmerung, waren auch nur 40 Prozent bis dahin aber seit dem Jahr 2008 wurden das auf einmal 80 prozent und das Merkzeichen auf dem Ausweis ist RF, aber laut dem Versorungsamt wiederrum auf dem Brief Zitat:
- hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist. (Zitat ende), ich muss wieder rum dazu sagen ich habe links ein HG höre zwar Monoton aber ich kann mich verständigen.
Und meine Frage an euch wenn man da ein widerspruch einlegt, kann denn die Prozentanzahl wieder reduziert werden?
Und noch eine Frage hätte ich noch kann man gegen das RF auch wieder einspruch einlegen für zb. H ?
Ich hoffe mir kann da wer behilflich sein.
Denn wünsche ich erst einmal schöne weihnachfesttage usw.
Hallo zusammen,
da ich im Netz nicht mehr weiter komme, versuche ich mal mein Glück hier bei euch und hoffe evtl. das mir wer weiter helfen könnte.
Ich stelle mich hier mal ganz fix vor ich bin 17 Jahre alt lebe in Brandenburg, und bin auf dem rechten Ohr taub und auf dem linken Ohr sind es noch 60 - 70 dB
Zitat von Versorgungsamt:
Zitat aus dem Brief:
1. Taubheit des rechten Ohres, Schwerhörigkeit links mit Ohrgeräuschen (verschlimmerung)
2. chronische Mittelohrentzündung rechts
3. Anpassungsstörung, Kopfschmerz, pyschosomatische Störungen
4. Funktionsbehinderung der Wirbelsäule, Funktionsbehinderung des Beckens links
Im Jahre 2006 lief der Antrag an ohne 1. die verschlimmerung, waren auch nur 40 Prozent bis dahin aber seit dem Jahr 2008 wurden das auf einmal 80 prozent und das Merkzeichen auf dem Ausweis ist RF, aber laut dem Versorungsamt wiederrum auf dem Brief Zitat:
- hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist. (Zitat ende), ich muss wieder rum dazu sagen ich habe links ein HG höre zwar Monoton aber ich kann mich verständigen.
Und meine Frage an euch wenn man da ein widerspruch einlegt, kann denn die Prozentanzahl wieder reduziert werden?
Und noch eine Frage hätte ich noch kann man gegen das RF auch wieder einspruch einlegen für zb. H ?
Ich hoffe mir kann da wer behilflich sein.
Denn wünsche ich erst einmal schöne weihnachfesttage usw.

