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80 prozent GdB

Matti 20.12.2008, 11:20#1
Ich hoffe ich schreibe es hier richtig rein.

Hallo zusammen,
da ich im Netz nicht mehr weiter komme, versuche ich mal mein Glück hier bei euch und hoffe evtl. das mir wer weiter helfen könnte.

Ich stelle mich hier mal ganz fix vor ich bin 17 Jahre alt lebe in Brandenburg, und bin auf dem rechten Ohr taub und auf dem linken Ohr sind es noch 60 - 70 dB
Zitat von Versorgungsamt:
Zitat aus dem Brief:
1. Taubheit des rechten Ohres, Schwerhörigkeit links mit Ohrgeräuschen (verschlimmerung)
2. chronische Mittelohrentzündung rechts
3. Anpassungsstörung, Kopfschmerz, pyschosomatische Störungen
4. Funktionsbehinderung der Wirbelsäule, Funktionsbehinderung des Beckens links

Im Jahre 2006 lief der Antrag an ohne 1. die verschlimmerung, waren auch nur 40 Prozent bis dahin aber seit dem Jahr 2008 wurden das auf einmal 80 prozent und das Merkzeichen auf dem Ausweis ist RF, aber laut dem Versorungsamt wiederrum auf dem Brief Zitat:
- hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist. (Zitat ende), ich muss wieder rum dazu sagen ich habe links ein HG höre zwar Monoton aber ich kann mich verständigen.

Und meine Frage an euch wenn man da ein widerspruch einlegt, kann denn die Prozentanzahl wieder reduziert werden?
Und noch eine Frage hätte ich noch kann man gegen das RF auch wieder einspruch einlegen für zb. H ?

Ich hoffe mir kann da wer behilflich sein.
Denn wünsche ich erst einmal schöne weihnachfesttage usw. :-)
amai 20.12.2008, 16:27#2
AW: 80 prozent GdB

Hallo Matti,
die offiziellen Gutachtertabellen und Hinweise zu den Merkzeichen findest du hier:
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/26/26.5.d.htm
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/26/26.3.2.htm#neurosen
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/26/26.18.1.htm#wirbelsäulenschaeden

Nun ist es nicht so, dass man alle Prozentzahlen zusammenrechnet, sondern man nimmt den höchsten in Betracht kommenden für den jeweiligen Gesundheitszustands und schaut, ob Wechselwirkungen mit den anderen Erkrankungen einen noch höheren GdB rechtfertigen.
Natürlich kann ein Grad der Behinderung verringert werden, wenn eine Besserung eintritt.Dann wird der vorige Verwaltungsakt zurückgenommen und ein neuer Bescheid erlassen und neuer Ausweis ausgestellt.
Bei einem Widerspruch werden ja im allgemeinen auch die neuen Berichte hinzugezogen.
Warum bist du mit 80 % nicht einverstanden?

Für das *H* = hilflos müsstest du folgende Voraussetzungen erfüllen:
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/21.htm

Für die Beurteilung des *H* bei Kindern und Jugendlichen gilt jedoch folgendes:
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/22.htm#e
"Bei Taubheit und an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit ist Hilflosigkeit ab Beginn der Frühförderung und dann - insbesondere wegen des in dieser Zeit erhöhten Kommunikationsbedarfs - in der Regel bis zur Beendigung der Ausbildung anzunehmen. Zur Ausbildung zählen in diesem Zusammenhang: der Schul-, Fachschul- und Hochschulbesuch, eine berufliche Erstausbildung und Weiterbildung sowie vergleichbare Maßnahmen der beruflichen Bildung."

Widerspruch kann man nur innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Bescheides einlegen, wann kam der Bescheid?

Ggf. würde ich also keinen Neuantrag bzw. Verschlimmerungsantrag stellen auf Erhöhung des GdB, sondern nur bezüglich des *H*, bzw. Widerspruch einlegen , falls die Frist noch nicht um ist.

Ich hoffe, das hilft dir weiter.

LG, amai