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Behördenrechte

uteseelge 07.12.2008, 17:44#1
Seit 7 jahren lebt meine behinderte Schwester (56 Jahre bei) mir.Sie war behinderter erzogen, als es nötig war, konnt noch nicht mal mehr alleine gehen.In den vergangenen Jahren hab ich sie mobilisiert. Sie geht jetzt kaufen, ins Theater,liebt Urlaubsreisen etc. Sie hat eine Waisengeld von knapp 700€. Über 200€ gehen für die private KV drauf. Ein Erbe von einigen 1000 € habe ich laut Gerichtsbeschluss festgelegt, wurde jetz frei. Sie wollten es für eventuelle Pflegebedürftigkeit gesichert wissen.Da ich durch meine Schwester nicht voll arbeiten kann, zudem in Steuerklasse 1 eingeteilt bin, da sie ja ein Einkommen hat und ich somit nicht als "Alleinverdiener" gelte, habe ich dieses Jahr Geld von diesem Konto genommen und ds Gericht informiert.Sie stellen es jetzt quasi als Veruntreuung dar.Ich will keinen finanziellen Nutzen aus meiner Schwester ziehen, aber auch nicht ausgenommen werden will, würde ich gerne wisse, ob ein Gericht so auf dem Geld sitzen kann. Ich kann doch nicht dazu verdonnert sein alle Mehrkosten alleine zu tragen und das Gericht bunkert das Geld.Als ichjetzt im Krankenhaus lag, hab ich auch keine Betreuung oder Haushaltshilfe bekommen mit der Beründung, sie sei "nur" meine Schwester und das wäre nicht im Versicherungspaket drin. Weder in meiner Kasse noch in ihrer. Ich find das alles ziemlich beschissen.Als ich meine Schwester zu mir genommen habe, hat mir der Notar schon gesagt, daß es für mich finanziell besser wäre,ich würde sie ins Heim geben, aber da wäre sie endgültig verkümmert.Wie hoch sind Heimkosten oder eine Tagespflege,so daß ich dem Gericht eine Vergleichsberechnung aufmachen kann?
Danke fürs Gehör, Ute:kopfkratz:
amai 07.12.2008, 20:07#2
AW: Behördenrechte

Hallo Ute,
leider kann ich dir nicht mit konkreten Zahlen weiterhelfen. Da würde ich einfach mal bei einigen Anbietern direkt nachfragen.

Aber was ich fragen wollte: hat deine Schwester keine Pflegestufe? Du hilfst, pflegst und versorgst sie doch schon jetzt. Mit einer Pflegestufe hättet ihr auch Anspruch auf z.B. Leistungen der Verhinderungspflege und der Tagespflege.
Hat deine Schwester auch einen Schwerbehindertenausweis, wenn ja mit wieviel % GdB und mit welchen Merkzeichen? Je nachdem wie der aussieht, hättet ihr Anspruch auf diverse Nachteilsausgleiche und auch Steuererleichterungen, von denen einige auf dich bei der Lohnsteuererklärung übertragen werden könnten.

Wo ich mir sehr sicher bin: ein Heimplatz käme sehr teuer, und auch wenn deine Schwester natürlich gezwungen würde ihr Vermögen bis auf einen kleinen Schonbetrag aufzubrauchen, danach würden die Kosten dem Staat anfallen und das wäre sehr viel teuer als die Pflege bei dir. Sicher entstehen doch auch Kosten für Miete, Essen etc. wo das *normale* Einkommen von 700 Euro deiner Schwester garnicht ausreicht. Das solltest du in deiner Aufstellung berücksichtigen.

LG, amai