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Wiederspruch gegen Rückwirende status vom Behinder

Roterdrachen77 02.12.2008, 09:33#1
Hallo Ihr,

Wir haben für unseren Sohn der jetzt /2 Jahre ist und schweres ADHS hat Rückwirend den Behindertenstatus beantragt.Hatten gelessen hir das mann das kann. Er hat den Grad 60% G,B,H ab den 21.04.2008 bekommen .Und wir hatten gelessen das mann dann die Steuererklärung rückwirend machen kann .
Und jetzt kamm der Bescheid,Was kann mann da noch machen oder ist der weg aussichtslos??



Landesamt für Gesundheit und Soziales -Versorgungsamt-

Berlin

Bescheid

ich habe Ihren Antrag, eingegangen am 24.07.2008, geprüft und muss Ihnen leider mitteilen, dass gemäß der Schwerbehindertenaus-weisverordnung (SchwbAwVo) § 6 eine rückwirkende Feststellung über das Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft und des daraus resultierenden Grades der Behinderung (GdB) sowie der entsprechenden Merkzeichen in der von Ihnen gewünschten Form nicht getroffen werden kann.
Begründung:
Die aufgrund Ihres Antrages durchgeführte Prüfung hat ergeben, dass nach dem Ergebnis der gutachterlichen Stellungnahme des Ärztlichen Dienstes vorn 6.9. 2008 £ und anhand Ihrer Mitteilung vom 24.7.2008 der GdB von 60 u.d. Merkzeichen "B,G,u. H" erst ab 21.4.2008 vorliegen
Dieser Bescheid wird gemäß §86 Sozialgerichtsgesetz (SGG) somit Gegenstand.des Vorverfahrens.
Mit freundlichem Gruß Im Auftrag

Dieser Bescheid ist maschinell erstellt und deshalb auch ohne Unterschrift und Siegel gültig.


Weiß da einer weiter was mann dann noch machen kann .

Danke Roterdrachen77
amai 05.12.2008, 00:20#2
AW: Wiederspruch gegen Rückwirende status vom Behi

Hallo Roter Drachen,
ich denke ihr könntet nur durch die Vorlage entsprechender ärztlicher oder ergotherapeutischer Berichte aus der Vergangenheit oder Einträge z.B. aus dem gelben Vorsorgeheft nachweisen, dass Beeinträchtigungen schon für die Zeit vor Antragstellung bestanden. Ob die dann ausreichen , um einen GdB und evtl. Merkzeichen zu rechtfertigen kommt natürlich darauf an, wie genau und ausführlich diese Unterlagen wären.

Ohne entsprechende Nachweise kann das Versorgungsamt auch nichts anerkennen.

LG, amai