Noch mal ich, hallo Ihr lieben.
Ich bin hin und her gerissen. Ich beziehe Leistungen aus dem SGB II, sprich Hartz IV.
Meine Tochter (18) erhält ebenfalls Leistungen aus dem SGB II, allerdings Sozialgeld, weil erwerbsunfähig. Sie geht noch zur Schule (G-Schule)
Es gibt solche und solche Meinungen. Die einen meinen, ich könnte für sie auch Grundsicherung beantragen. Ich weiß, dass ich das theroretisch könnte, da sie ja 18 ist.
So erhalte ich bisher Leistungen von der ARGE. Also bis auf Pflegegeld und Kindergeld einen Leistungsträger.
Beantrage ich nun Grusi für die Maus, hätte ich zum einen das Sozialamt als Leistungsträger und für mich die ARGE.
Was nun aber günstiger ist, habe ich bis heute noch nicht rausgefunden.
Der Regelsatz bliebe ja gleich hoch, wie über die ARGE, also 281€/mtl. Regelleistung. Über das Sozialgeld erhält sie einen Freibetrag von 48,00€ mtl. Gäbe es den über die GruSi auch? Von Vermögensfreibeträgen brauchen wir nicht sprechen, da sind keine vorhanden.
Gibt es Argumente, die ein beziehen von GruSie- Leistungen begünstigen, oder soll ich besser so bleiben lassen,w ie es gerade ist. Die ARGE hat bisher auch keine Forderung zur Beantragung der GruSi Leistung gestellt.
Danke für Eure Tips im Voraus
Anke
Ich bin hin und her gerissen. Ich beziehe Leistungen aus dem SGB II, sprich Hartz IV.
Meine Tochter (18) erhält ebenfalls Leistungen aus dem SGB II, allerdings Sozialgeld, weil erwerbsunfähig. Sie geht noch zur Schule (G-Schule)
Es gibt solche und solche Meinungen. Die einen meinen, ich könnte für sie auch Grundsicherung beantragen. Ich weiß, dass ich das theroretisch könnte, da sie ja 18 ist.
So erhalte ich bisher Leistungen von der ARGE. Also bis auf Pflegegeld und Kindergeld einen Leistungsträger.
Beantrage ich nun Grusi für die Maus, hätte ich zum einen das Sozialamt als Leistungsträger und für mich die ARGE.
Was nun aber günstiger ist, habe ich bis heute noch nicht rausgefunden.
Der Regelsatz bliebe ja gleich hoch, wie über die ARGE, also 281€/mtl. Regelleistung. Über das Sozialgeld erhält sie einen Freibetrag von 48,00€ mtl. Gäbe es den über die GruSi auch? Von Vermögensfreibeträgen brauchen wir nicht sprechen, da sind keine vorhanden.
Gibt es Argumente, die ein beziehen von GruSie- Leistungen begünstigen, oder soll ich besser so bleiben lassen,w ie es gerade ist. Die ARGE hat bisher auch keine Forderung zur Beantragung der GruSi Leistung gestellt.
Danke für Eure Tips im Voraus
Anke

! Naja-man gewöhnt sich an alles! Besonderheit bei der Sache: Markus bekommt 35% vom Regelsatz eines Familienmitgliedes, weil er Eingliederungshilfe bekommt und in der Ausbildung (im Moment noch Schule)..ansonsten würde es 17% geben. Der Nachteil: das Kindergeld wird angerechnet als Einkommen. Die Option, es als unser Einkommen anrechnen zu lassen (wo wir dachten, daß der 100€-Freibetrag zu Markus Gunsten abgezogen würde) stellte sich als hoffnungslos heraus...die volle Summe würde auch bei uns abgezogen werden. Da sind die Leute, die arbeiten gehen im Vorteil-da kann es als Einkommen der Eltern gerechnet werden und kommt somit auf die GuSi drauf.