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Erstellung eines Vermögensverzeichnis

Anke 27.11.2008, 09:16#1
Hallo Ihr lieben,

ich muss ein Vermögensverzeichnis für meine erwachsene Tochtererstellen. u.a. wird auch nach der Wohnungseinrichtung und Wäsche gefragt. Hier geht es also um ihr zimmer, sie wohnt ja bei mir.
Aufgelistet in Klammern sind DInge wie z.B.Möbel, Bilder, Wäsche, Betten...


Was bitte soll man da für einen Betrag angeben?! Wer legt denn den Wert fest. Ist es besser, man setzt nicht zu hoch an, oder besser doch? Den genauen Wert kann man selber eh nicht schätzen.

Auch wird nach "wertvollen" Gebrauchsgegenständen gefragt wie Bücher, Rundfunk-und Fernsehgeräte,, Videogerät, Musikinstrumente usw.

Meine Maus hat z.B. eine große Sammlung von DVD's und VHS. Viele, vieeeeeele Spiele, viele Bücher. Wie beziffere ich den Wert?!

Bin da etwas ratlos, habt Ihr einen Tip?

LG
Anke
Inge M 29.11.2008, 23:08#2
AW: Erstellung eines Vermögensverzeichnis

Hallo Anke,
oh je, ich bin ganz überrascht, was alles verlangt wird - ist es wegen der Grundsicherung?
Vielleicht findest Du aber Infos im Internet bzw hier im Intakt? Ich werde auch etwas rumsuchen, denn es ist schon wichtig, darüber Bescheid zu wissen!
Mein Bauch sagt aber, dass Nicole's Sammlung von DVDs, Bücher, Spiele, bestimmt nicht wirklich wertvoll ist - frage Dich, was Du im Ihhbäh dafür bekommen würdest...
Was ist denn schon wertvoll - denn sobald gekauft und ein paar Monate benutzt ist es schon nicht mehr Wert. Wenn Du wirklich was angeben willst, dann schau nach im obigen Ihhbäh was da so verlangt wird. Ich würde auf jeden Fall nicht den Neupreis angeben sondern der jetzigen ca. Gebrauchtwert.
Viel Glück!
LG von Inge M
Anke 30.11.2008, 10:32#3
AW: Erstellung eines Vermögensverzeichnis

Hallo Inge, lieben Dank für Deine Zeilen. Ich musste über die Art Deiner Zeilen, schmunzeln und tu es immer noch :grins:

Stimmt, da hast Du Recht, das sind ja keine wirklichen Werte, außer für meine gute Maus.

Ich hab das jetzt alles zusammen geschätzt und habe ein Begleitschreiben dem Verzeichnis hinzugefügt, dass die Schätzung aus laienhafter Sicht zu verstehen ist.

Letztendlich wollen die ja wissen, ob Wertgegenstände bzw. Wertvermögen vorhanden ist und dem ist ja nicht so.

Liebe Grüße
Anke
Inge 30.11.2008, 11:58#4
AW: Erstellung eines Vermögensverzeichnis

Hallo Anke,

Du musst aufpassen, dass das "Vermögen" Deiner Tochter nicht über den Freibetrag bei der Grundsicherung hinaus geht, sonst muss erst das "Vermögen" verbraucht werden, bevor sie Grundsicherung bekommt.
Unsere Tochter bekommt aus diesen Gründen alle wertvollen Dinge (Laptop) nur geliehen von uns. Ihre DVDs würde ich nie als Wertgegenstände angeben, denn sie sind - wie meine Namenskollegin schon geschrieben hat - nur für sie selbst von Wert. Einen verwertbaren Geldwert haben die einfach nicht (mehr).
Vorsicht ist jedoch bei Autos geboten, die auf das behinderte erwachsene Kind angemeldet sind. Dazu gibt es aber auch Lösungen: Grundsicherung und KFZ
Anke 16.12.2008, 21:42#5
AW: Erstellung eines Vermögensverzeichnis

Hallo Inge, darf ich Dich nochmals um Rat bitten?

Ich erhielt ein Schreiben von der Rechtspflegerin, die das Vermögensverzeichnis erhalten hat. Nun fragt sie, ob meine Tochter ein eigenes Konto und/oder Sparbuch hat. Wenn nein, müsste ich für sie ein Konto erstellen.
Nun mache ich mir schon wieder enorme Gedanken dazu.
Meine Tochter erhält über die ARGE Sozialgeld. Die Höhe des Regelsatzes beträgt 281€ + 48€ Mehrbedarf.Das davon am Ende des Monates nix übrig bleibt, wird wohl jeder bestätigen, der von diesem Geld leben muss.

Ich erinnere mich, mit der Betreuungsbehörde bereits darüber gesprochen zu haben und soweit ich mich erinnern kann, hiess es, dass ein eigenes Konto in dem Fall nicht notwendig sei. Hier läuft doch alles so weiter, wie bis vor sie 18 wurde. Mama geht einkaufen, Mama tankt, Mama zahlt Versicherung....

Und nun soll ich ein Konto einrichten? Wie soll das funktionieren, das ist doch umständlich! Ich erhalte ihr Sozialgeld ja nicht einzeln, sondern wir bekommen das als BG auf mein Konto. Soll ich das nun einzeln überweisen...und dann hebe ich es letztendlich wieder ab, weil es sowieso alle wird? Ist doch schwachsinnig! Oder das Pflegegeld, soll das dann auf ihr Konto und dann nehme ich es runter auf meines, weil ich sie ja pflege und ich für diese Arbeit "bezahlt" werde.

Wie läuft das denn bei Dir ab? Wie machst Du das?

Ich bedanke mich im voraus und wünsche allen einen schönen Abend
Inge 17.12.2008, 07:45#6
AW: Erstellung eines Vermögensverzeichnis

Hallo Anke,

Annikas GS und auch das Pflegegeld laufen auf unser Konto, da alle Zahlungen ja auch von uns vorgenommen werden. Ich habe bisher auch noch nie gehört, dass ein getrenntes Konto erforderlich sein soll. Meistens muss man für ein eigenes Konto ja noch Gebühren zahlen...
Zu der Höhe der Leistung: zum Regelsatz und dem Mehrbedarf kommen noch anteilige Unterkunftskosten (Miete, Nebenkosten wie Müll, Grundsteuer, Heizung etc.).
Frag doch mal bei der Rechtspflegerin nach, warum sie ein eigenes Konto für Deine Tochter "empfiehlt" bzw. fordert und ob das gesetzlich (mit Paragrafen) zwingend vorgeschrieben ist.
Anke 17.12.2008, 09:26#7
AW: Erstellung eines Vermögensverzeichnis

Hallo Inge, recht lieben Dank :-)

Nun bin ich gerade am Schreiben des Briefes für die Rechtspflegerin. Habe eben auch noch mal mit meiner Betreuungsbehörde gesprochen und mir wurde auch gesagt, dass ich mir nachweisen lassen soll (freundlich aber bestimmend) in wie weit der Rechtspfleger dies rechtlich einfordern kann. Sie würde das auf keinen Fall so stehen lassen.

Was ich mir dabei denke ist....selbst WENN meine Tochter jetzt ein gewisses Polster auf einem Konto HÄTTE, dann wär es doch auch mein Verdienst, dass es so ist. Dann hätte ich ggf. jahrelang schon angespart und nun, wo sie 18 ist, soll ich dann aber nachweisen, was mit dem Geld geschieht? Also das soll mal einer verstehen. Ich meine, wenn sie geerbt hätte etc. ok, dann kann man da auch ein Auge drauf werden, wie mit dem Geld umgegangen wird.

Sie bekommt alles was sie braucht, das wird sich auch jetzt wo sie 18 ist nicht ändern. Und die Dame von der Betreuungsbehörde hat sich ja auch ein Bild von uns machen können.

Mal schauen, was bei raus kommt. Ich beantrage schriftlich die Befreiung von dieser Pflicht, ein Konto führen zu müssen, welches zusätzliche Kosten verursacht, wo ich von meinem Konto ihren Regelsatz auf ihr konto überweisen müsste, welches ich dann aber abheben muss, weil es auf jeden Fall verbraucht wird. WO macht das bitte Sinn.

Mal schauen.

ABer liebe Inge, ich habe noch eine Frage oder vielleicht kann sie auch jemand anderes beantworten.
Und zwar geht es um das KFZ, welches auf meine Tochter angemeldet ist.
Das Thema hattest Du hier auch schon mal angesprochen, aber eine eindeutige Antwort konnte ich mir für mich nicht heraus lesen.

Letztes Jahr habe ich ein KFZ gekauft, Kaufvertrag läuft ebenfalls über mich. Angemeldet ist es wegen der Steuerbefreiung auf meine Tochter. Sie steht daher auch im Zulassungsbrief.

Wer ist nun Eigentümer dieses KFZ? Ich meine, ich. Ich müsste dies nämlich noch wissen, dann müsste ich dieses Auto sonst auch noch auf die Vermögensliste setzen.

Lieben Dank
Anke
HHelmutS 17.12.2008, 12:07#8
AW: Erstellung eines Vermögensverzeichnis

Hallo Anke,

Der Rechtspflegerin geht es zum einen darum festzustellen, ob der Betreute Vermögend ist, und darum, Mißbrauch von Leistungen für den Betreuten, durch den Betreuer zu verhindern.

Da generell kein Geld des Betreuten über ein Konto seines Betreuers laufen darf, sondern nur über sein eigenes Konto, gibt es halt Probleme, wenn der Betreute kein eigenes Konto hat. Daher solltest du so schnell wie möglich ein Konto für deine Tochter einrichten, und alle Zahlungen für deine Tochter darüber abwickeln.

In Sachen Auto : Es gehört, bzw. wird dem als Einkommen/Vermögen angerechnet, der im Fahrzeugbrief steht. Hat deine Tochter weiteres Vermögen auf Sparbüchern kann das dazu führen, das sie keine Grundsicherung mehr bekommt... oder auch der Betreeuer, wenn es das vermögen bei der Antragstellung nicht angegeben hat, "wg. Erschleichung von Sozialleistungen Ärger bekommen".

"Solche Unstimmigkeiten" führen immer wieder mal dazu, das Eltern als Betreuer ab, und fremde Personen ein- gesetzt werden. Daher solltest du das ganze so schell und offen wie möglich aufklären !

:-) Helmut
Anke 17.12.2008, 21:00#9
AW: Erstellung eines Vermögensverzeichnis

Hallo Helmut,

das Konto ist doch aber völlig umsonst. Es gibt kein Vermögen, keine weiteren Einkommen als diese 281€ + 48€ Mehrbedarf. Darin enthalten ist bereits das Kindergeld.

Dieses Geld wird verlebt, da bleibt nix über. Was macht das für Sinn!
Vor allem, wie soll ich das abrechnen. Ich gehe für den gesamten Haushalt einkaufen. Soll ich dann tatsächlich den Aufwand betreiben, ihren Regelsatz, den sie vom Amt nicht extra berechnet und überwiesen bekommt, da WIR eine Bedarfsgemeinschaft sind und die ALG II Leistung auf mein Konto geht, auf ihr Konto zu überweisen und paar Tage später hebe ich alles wieder ab, weil ich den Wocheneinkauf mache? Idiotisch!
Kann ich dann auch irgendwo die Differenz einklagen, den ich ihr von meinem regelsatz oder vom Pflegegeld mit zubuttere? Das ist für mich völlig schwachsinnig, zumal ich ja von der jährlichen Rechnungslegung befreit bin, als ihre Mutti.

Wenn man jemanden fremden betreut, mag ich das ja gern nachvollziehen. Aber doch so nicht!

Zum Auto....ich hab das Auto gekauft, Kaufvertrag liegt vor, ich habe es von MEINEM Geld gekauft....meine Tochter ist doch "nur" der Fahrzeughalter. Ich habe Ihr das AUto nicht geschenkt und ich habe es auch nicht an sie verkauft. Auf dem Zulassungsschein steht sie, weil das Auto für sie genutzt wird und wir die KFZ_Befreiung in Anspruch nehmen.
Nach wie vor grhört das Auto aber mir. Die Versicherung trägt wieder ein anderer...mit welcher gesetzl. Grundlage kann dies also meiner Tochter als Eigentum angerechnet werden?
Mirko 03.01.2009, 19:08#10
AW: Erstellung eines Vermögensverzeichnis
Zitat von Anke

Zum Auto....ich hab das Auto gekauft, Kaufvertrag liegt vor, ich habe es von MEINEM Geld gekauft....meine Tochter ist doch "nur" der Fahrzeughalter. Ich habe Ihr das AUto nicht geschenkt und ich habe es auch nicht an sie verkauft. Auf dem Zulassungsschein steht sie, weil das Auto für sie genutzt wird und wir die KFZ_Befreiung in Anspruch nehmen.
Nach wie vor grhört das Auto aber mir. Die Versicherung trägt wieder ein anderer...mit welcher gesetzl. Grundlage kann dies also meiner Tochter als Eigentum angerechnet werden?

Und da liegt der Hase im Pfeffer begraben!!

Vor dem Gesetz ist derjenige tatsächlicher Besitzer eines Fahrzeuges, der im Zulassungschein als Fahrzeughalter eingetragen ist, unabhängig wer das Fahrzeug gekauft hat, ganz zu schweigen von Versicherungszahler, das interessiert niemanden.
Haben das damals auch versucht, das Auto meiner Frau auf unsere Lütte anzumelden, wegens der Steuereinsparung! Nach einem ca.15 Minütigen Vortrag der Sachbearbeiterin auf dem Finanzamt, haben wir es dann gelassen, weil das Auto dann auch nur noch im Zusammenhang mit Tätigkeiten, die auch unserer Tochter zugute kommen, genutzt werden darf.
Sprich ist meine Frau krank oder will zu Friseur, muß sie zu Fuß gehen, da das nix mit dem Kind zu tun hat.
Alles andere wie Einkaufen oder so ist möglich, da es ja auch für den Fahrzeughalter getan wird.

Mein Rat: wenn ihr nicht grad ne Euro1-Kiste fahrt, wo ihr über 200 € Steuern bezahlen müßt, meldet das Fahrzeug um.

mfg
Mirko
Inge 07.01.2009, 08:22#11
AW: Erstellung eines Vermögensverzeichnis
Zitat von Mirko
weil das Auto dann auch nur noch im Zusammenhang mit Tätigkeiten, die auch unserer Tochter zugute kommen, genutzt werden darf.

Hallo zusammen,

ja, das ist korrekt. Wenn ich allerdings ein Fahrzeug ausschließlich für oder mit dem behinderten Menschen nutze, dann steht mir (bzw. dem Kind) die Steuerfreiheit zu.
Wenn das Fahrzeug auch für Fahrten zu Therapien und Arztbesuchen benötigt wird, dann darf es auch nicht als verwertbares Vermögen angerechnet werden. Ich kenne mehrere Familien, die neue behindertengerechte Fahrzeuge haben. Diese wurden nicht angerechnet.
Yvonne 07.01.2009, 21:31#12
AW: Erstellung eines Vermögensverzeichnis

Hallo Inge,

gibt es darüber einen Paragraphen oder Urteil?
Gerade bei Harz VI kommt immer wieder da Thema auf und es wäre mal schön wenn man was handfestes in der Hand hätte.

Liebe Grüße

Yvonne
Inge 14.01.2009, 19:33#13
AW: Erstellung eines Vermögensverzeichnis

Hallo Yvonne,
hallo zusammen,

ob es da ein Urteil gibt, weiß ich leider nicht. Ich habe mal auf der HP von mobil mit behinderung nachgeschaut, aber nichts dazu gefunden.
Aber es geht hier um das verwertbare Vermögen. Wenn das Auto auf Grund der Behinderung benötigt wird, kann es ja nicht verwerten werden.