Hallo,
eigentlich ist diese Plattform wohl für Eltern gedacht, aber ich schreibe trotzdem einfach mal.
Also, ich bin 25 Jahre alt und habe einen GDB von 50%. Meine Mutter hat einen Antrag auf Kindergeld gestellt und hat heute eine Absage bekommen, mit der Begründung, meine Behinderung sei nicht die Ursache meiner Erwerbsunfähigkeit. Jetzt stehe ich ein wenig auf dem Schlauch, meine Erkrankung ist definitiv Ursache meiner Erwerbsunfähigkeit. Bisher hat die Familienkasse, als Beleg, nur meinen Schwerbehindertenausweis, sollte ich mir die Sache nochmal attestieren lassen und mit Attest Widerspruch einlegen?
Grüße
Markus
AW: Sb, Kindergeld und Ursächlichkeit der Behinder
Hallo Markus,
wieso hast du vorher kein Kindergeld bekommen? Konntest du normal arbeiten?
Wenn deine Behinderung vor Vollendung des 25 Lebensjahres eingetreten ist steht dir Kindergeld zu sofern du nicht in der Lage bist dich selbst zu unterhalten.
Schau mal unter folgendem Link, da steht alles genaustens drin:
http://www.intakt.info/80-0-kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html
Viel Erfolg
Liebe Grüße
Yvonne
AW: Sb, Kindergeld und Ursächlichkeit der Behinder
Hi Markus
Das sehe ich ebenfalls so,meine Kinder sind auch 20...22 und
fast 24 Jahre alt,und bekommen bis zum 27.Lebensjahr Kindergeld,
es sei sie haben die Ausbildung abgeschlossen und können den
Lebensunterhalt selbst bestreiten.
Man kann sogar verheiratet sein und schon Kinder haben,trotzdem
steht ein das Kindergeld zu.
Mein Sohn ist auch schon Vater,er hat aber keine Lehre abgeschlossen,
und kann sich den Lebensunterhalt nicht finanzieren.
Er muss immer lückenlos seine Bemühungen nachweisen,nur bei
absichtlich nachgewiesener Mitwirkungnachlässigkeit ,kann dir das
Kindergeld gänzlich verwehrt werden.
Natürlich Widerspruch einlegen
LG Carmen
AW: Sb, Kindergeld und Ursächlichkeit der Behinder
Hallo Carmen,
und wenn man behindert ist und aufgrund dessen nicht selbst für seinen lebensunterhalt sorgen kann, bekommt man das Kindergeld über das 27. Lebensjahr hinaus.
Liebe Grüße
Yvonne
AW: Sb, Kindergeld und Ursächlichkeit der Behinder
Da hast du natürlich vollkommen recht
AW: Sb, Kindergeld und Ursächlichkeit der Behinder
Hallo yvonne und carmen
ja, das dachte ich auch, habe mich vor dem Antrag schlau gemacht und auch Leute gefragt die es wissen müssen. Den Infos nach dachte ich dann, ich hätte Anspruch habe aber eine Sache überssehen (habe mich heute wieder schlau gemacht). Ich denke das Schreiben bezieht sich auf diesen Punkt:
Aufgrund der Behinderung ist das Kind nicht in der Lage, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten (Ursächlichkeit).
Ich dachte GDB und Arbeitsfähigkeit sind von einander Abhängig, nur scheint die Familienkasse das anders zu sehen. Dort ist man der Meinung, das die Behinderung, nicht zwangsläufig der Grund für die Arbeitsunfähigkeit ist. Also muss ich jetzt wohl nachweisen, dass meine Erkrankung auch Ursache für meine Arbeitsunfähigkeit ist. Darauf muss man erstmal kommen, ich dachte das sei klar. Also ich werde da am Mo. anrufen und fragen ob ein Attest von Arzt genügt oder ob ich zu einem Amtsarzt muss, besorge mir das Attest und lege Widerspruch ein. :-/