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behindertenstatus Rückwirkend fürs Kind bekommen

Roterdrachen77 10.11.2008, 13:02#1
Kann mir wieder Jemand Helfen??
Unser Sohn ist am 29,03,2004 Geb. den Behindertausweis bekammen wir erst am 21,08,08 mit der Kennzeichnung 60% G,B,H.
Jetzt bekommen wir den Status von Geburt an also vom 29,03,2004 Rückwirkend.

So und jetzt zu Frage:
Frage1 : Was kann mann Rückwirkend beantragen fürs Kind ???

Frage 2:Kann mann die Behindertenpauschbetrages,Pflegepauschbetrages,Inanspruchnahme der Kilometerpauschale kann das Kind irgendwie das Geld beantragen.
Ich und meine Frau sind leider durch unsere Firma Privatinsolvend und da her kann ich denke ich mal das nicht über meine Steuererklärung machen weil ich nicht weis ob das Geld von der Insolvens eingesorgen werden darf ??



Kann mir da einer Helfen Danke

Roterdrachen77
Yvonne 10.11.2008, 14:32#2
AW: behindertenstatus Rückwirkend fürs Kind bekomm

Hi Roterdrache,

also man kann die Steuer Rückwirkend geltend machen beim Finanzamt, allerdings weiss ich nicht wie sich das auf die Insolvenz auswirken würde sprich dass das Geld weg ist. Frage dazu doch mal deinen Insolvenzverwalter an ob diese Steuererleichterungen geschützt sind oder ob es bei einer Erstattung in die Insolvenzmasse fließen würde.

Liebe Grüße

Yvonne
Roterdrachen77 11.11.2008, 09:32#3
AW: behindertenstatus Rückwirkend fürs Kind bekomm

Also ich habe jetzt mit mein Insolvenzverwalter gesprochender meinte ich kann beim Amtsgericht ein Beschlus holen wo es um ein Mehraufwand geht in dem wehre das Geld geschützt.
Denke mal ich muß vor legen für was ich das Geld verwende oder wo hin ich es gebe z.B von den kleinen sein Sperkonto bei unserer Bank.

Grins es hat mir aber wieder viel geholfen das Intakt Forum Danke noch mal.

Sind ach mal Fragen die nicht für jeden wichtig sind aber es in der Heutigen Zeit
leider immer mehr Menschen betrift.




Euer Roterdrachen77