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Widerspruch war erfolgreich

Sabine 65 06.10.2008, 08:26#1
Hallo,

vor einiger Zeit stellte ich die Frage, ob bei der Grundsicherung für unsere volljährig gewordene Tochter Lisa die monatlichen Schuldzinsen für unser Haus, das sie ja mitbewohnt, als Unterkunftskosten anteilig übernommen werden müssen. Der erste Antrag wurde abgelehnt und ich legte Widerspruch ein.
MIT ERFOLG! Dank der Argumentationshilfe und Infos bei INTAKT.
Dem Widerspruch wurde stattgegeben und die Zinsen werden anteilig übernommen.
Vielen Dank für die Hilfe
Sabine
Yvonne 06.10.2008, 11:35#2
AW: Widerspruch war erfolgreich

Hallo Sabine,

hey das freut mich zu hören.
Toll wenn positive Rückmeldungen hier statt finden. Es lebe das Internet !!!!

Liebe Grüße

Yvonne
amai 06.10.2008, 16:10#3
AW: Widerspruch war erfolgreich

Hallo Sabine und Yvonne,
herzlichen Glückwunsch zum erfolgreichen Widerspruch, Sabine!
Vielen Dank auch, dass du dir die Zeit genommen hast und das Ergebnis hier gepostet hast, da möchte ich mich Yvonne anschliessen. Ich würde mir wünschen, dass das alle machen würden, erstens weil so eine Rückmeldung ja auch anderen Nutzern weiterhelfen kann und zweitens ist es schön, wenn man erfährt das und wie die Zeit die man investiert hat Infos zu recherchieren und zu schreiben zu einem positiven Ergebnis und Hilfe werden.

LG, amai
Andreas 06.10.2008, 16:40#4
AW: Widerspruch war erfolgreich

Hallo!

auch ich möchte mich meinen beiden Vor-Schreiberinnnen anschließen: Ich finde es natürlich toll, dass es geklappt mit dem Widerspruch, aber ich finde es auch ziemlich toll, wenn wir vom Ergebnis hier auch erfahren.

So können wir lernen, welche Tipps gut sind und welche eher weniger Erfolg haben!

Lg
Andreas