Hallo,
vor einiger Zeit stellte ich die Frage, ob bei der Grundsicherung für unsere volljährig gewordene Tochter Lisa die monatlichen Schuldzinsen für unser Haus, das sie ja mitbewohnt, als Unterkunftskosten anteilig übernommen werden müssen. Der erste Antrag wurde abgelehnt und ich legte Widerspruch ein.
MIT ERFOLG! Dank der Argumentationshilfe und Infos bei INTAKT.
Dem Widerspruch wurde stattgegeben und die Zinsen werden anteilig übernommen.
Vielen Dank für die Hilfe
Sabine
vor einiger Zeit stellte ich die Frage, ob bei der Grundsicherung für unsere volljährig gewordene Tochter Lisa die monatlichen Schuldzinsen für unser Haus, das sie ja mitbewohnt, als Unterkunftskosten anteilig übernommen werden müssen. Der erste Antrag wurde abgelehnt und ich legte Widerspruch ein.
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Dem Widerspruch wurde stattgegeben und die Zinsen werden anteilig übernommen.
Vielen Dank für die Hilfe
Sabine
