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Arbeitslosengel II

Roterdrachen77 25.09.2008, 13:18#1
Darf das Arbeitsamt die Freibeträge (# Inanspruchnahme des Behindertenpauschbetrages bei der Steuererklärung in Höhe von 3.700,-€
# Inanspruchnahme des Pflegepauschbetrages in Höhe von 924,-€) für was ich für mein Kind bekomme auf der Lohnkarte.

Darf das Arbeitsamt das Anrechnern mein Brutto bleibt ja noch so wie es ist nur die Lohnsteuer wird winiger das sind so im schitt 100Euro mehr für uns,die ich aber durch mein sohn des SB Ausweises bekomme??

Danke Roterdrachen77
Anke 25.09.2008, 17:50#2
AW: Arbeitslosengel II

Hallo Toterdrachen

Beim ALG II zählt letztendlich das, was Du an Einkommen hast. Es kommt auf das Netto an, also das, was Du raus hast, wird als EK angerechnet. Ich weiß leider nicht, wie das mit der Steuer gehandhabt wird. Bekommt Ihr diesen Pauschbetrag ausbezahlt oder zahlt ihr jeden Monat weniger Lohnsteuer, so dass Ihr unterm Strich eine gewisse Summe X an Lohn ausgezahlt bekommt, der dann um die ca. 100€ höher ist, als wenn Ihr den Pauschebtrag nicht in Anspruch nehmen könntet...?
Roterdrachen77 25.09.2008, 20:22#3
AW: Arbeitslosengel II

Also Anke das heißt ROTERDRACHEN 77 erst mal und ja wir lassen uns jeden Monat weniger Lohnsteuer auszahlen.Pauschbetrag ist jetzt für das Jahr auf 6Mon verteilt gerechnet.So kommt das das ich nicht 164 Euro Lohnsteuer zahle ca 52 Euro.
Mirko 26.09.2008, 21:18#4
AW: Arbeitslosengel II

Die ARGE benutzt deinen Nettolohn, um den euch zustehenden Zuschuß auszurechnen. Das heißt, da du den Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte hast und dementsprechend weniger Lohnsteuer bezahlst, wird das Geld, das du weniger abführen mußt an den Fixus, als dein Einkommen gerechnet!
Ist leider so.

mfg
Mirko
Roterdrachen77 27.09.2008, 08:57#5
AW: Arbeitslosengel II

Danke Mirko das ist doch mal ne Antwort .

Danke