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Pflegegeld und Arbeitslosengeld II

Mirko 22.09.2008, 17:52#1
Habe zwar hier schonmal nachgeschaut, aber leider nicht so das richtige gefunden.

Uns wurde vom MDK die Pflegestufe I für unser Kind zuerkannt.
Da meine Frau arbeitslos ist und Wohngeld bezieht, bzw. je nach Höhe meines Einkommens auch noch anteilig Arbeitslosengeld II, ist jetzt mein Problem, muß ich das Melden oder ist es nicht anrechenbar für solche Leistungen.
Im SGB steht zwar, das das Pflegegeld für die ersten 2 Kinder nicht angerechnet, aber im I-Net gibt es verschiedene Ausführungen des SGB.
Auf dem Antrag für A-Losengeld II steht unter anderem auch eine Frage nach Pflegegeld und Höhe.
Vielleicht hat jemand mit der Situation Erfahrung.


mfg
Mirko
Engelchen 23.09.2008, 15:12#2
AW: Pflegegeld und Arbeitslosengeld II

Hallo Mirko,
soweit ich informiert bin darf Pflegegeld auf ALG II nicht angerechnet werden. Ich selbst bin zwar Alleinerziehend, bekomme aber auch ALG II und Pflegegeld für meine Tochter nach Pflegestufe II. Im Antrag auf ALG wollen die das wissen, aber es darf nicht als Einkommen angerechnet werden!
Grüße, Engelchen
Mirko 23.09.2008, 15:38#3
AW: Pflegegeld und Arbeitslosengeld II

Also wie vermutet nicht. In einem anderen Beitrag stand auch, das es der betreffenden Person bei ALG II und Wohngeld nicht angerechnet wird und bei der Berechnung des Eigenanteils zu KiGa-Kosten mit eingerechnet wurde.
Verwirrend war auch, das ich 2 Versionen des SGB gefunden hatte, in einem Stand garnix drin und in dér anderen, das mit 2 Kinder frei 3. Kind 25% frei und ab dem 4. Kind voll angerechnet.
Danke Engelchen für deine Antwort.
Werde aber der ARGE darüber bescheidgeben, dann bin ich auf der sicheren Seite, und man kann mir nicht vorwerfen gegen meine Mitwirkungspflicht verstoßen zu haben.

Mirko
Engelchen 23.09.2008, 21:52#4
AW: Pflegegeld und Arbeitslosengeld II

Hallo Mirko,
habe nun auch noch ein bisschen recherchiert und bin auf ähnliche Weise etwas verunsichert. Es soll wohl eine neue Gesetzgebung geben, die folgendes besagt:
III. Anrechnung von Pflegegeld als Einkommen
Nach bisheriger Rechtslage hat eine Anrechung von Pflegegeld auf das Einkommen von Pflegefamilien generell nicht stattgefunden. Nach neuer Rechtslage soll eine teilweise Anrechnung des Einkommens stattfinden. Dabei soll das für das erste Pflegekind erhaltene Pflegegeld weiter anrechnungsfrei bleiben. Das für das zweite und dritte Pflegekind erhaltene Pflegegeld wird je zur Hälfte angerechnet, das für das vierte und fünfte Pflegekind erhaltene Pflegegeld wird zu 75 Prozent angerechnet, und ab dem sechsten Pflegekind wird das Pflegegeld vollständig als Einkommen angerechnet. Diese Anrechnung begründet der Gesetzgeber mit der Vermutung, dass Personen, die für mehr als ein Kind Pflegegeld erhalten, diese Kinderpflege erwerbsmäßig betreiben, und daher dem Arbeitsmarkt anderweitig nicht zur Verfügung stehen.

Alles in allem bleibt es aber wohl dabei, dass das Pflegegeld für das erste Kind anrechnungsfrei bleibt (aber wer weiß schon, wie lange noch...)
Gruß, Engelchen
amai 23.09.2008, 22:40#5
AW: Pflegegeld und Arbeitslosengeld II
Zitat von Engelchen
Hallo Mirko,
habe nun auch noch ein bisschen recherchiert und bin auf ähnliche Weise etwas verunsichert. Es soll wohl eine neue Gesetzgebung geben, die folgendes besagt:
III. Anrechnung von Pflegegeld als Einkommen
Nach bisheriger Rechtslage hat eine Anrechung von Pflegegeld auf das Einkommen von Pflegefamilien generell nicht stattgefunden. Nach neuer Rechtslage soll eine teilweise Anrechnung des Einkommens stattfinden. Dabei soll das für das erste Pflegekind erhaltene Pflegegeld weiter anrechnungsfrei bleiben. Das für das zweite und dritte Pflegekind erhaltene Pflegegeld wird je zur Hälfte angerechnet, das für das vierte und fünfte Pflegekind erhaltene Pflegegeld wird zu 75 Prozent angerechnet, und ab dem sechsten Pflegekind wird das Pflegegeld vollständig als Einkommen angerechnet. Diese Anrechnung begründet der Gesetzgeber mit der Vermutung, dass Personen, die für mehr als ein Kind Pflegegeld erhalten, diese Kinderpflege erwerbsmäßig betreiben, und daher dem Arbeitsmarkt anderweitig nicht zur Verfügung stehen.

Alles in allem bleibt es aber wohl dabei, dass das Pflegegeld für das erste Kind anrechnungsfrei bleibt (aber wer weiß schon, wie lange noch...)
Gruß, Engelchen

Hallo Engelchen,
in dem von dir zitierten Text geht es anscheinend nicht um Pflegegeld nach SGB XI wegen Pflegebedürftigkeit, sondern um Pflegegeld, dass man für Pflegekinder bekommt, die man vom Jugendamt anvertraut bekommt.
Bei Mirko gehts um Pflegegeld nach SGB XI, das darf ihm nicht als Einkommen angerechnet werden und ist ja auch zweckgebunden. Angeben muss man es trotzdem.

LG, amai
Engelchen 23.09.2008, 23:18#6
AW: Pflegegeld und Arbeitslosengeld II

Na klar... steht ja auch alles da: Pflegefamilie! (sorry, ist schon spät...)
Danke amai!
Anke 24.09.2008, 13:26#7
AW: Pflegegeld und Arbeitslosengeld II

Hallo Mirco, da geht es um Pflegegelder, wo "fremde" Kinder als Pflegekinder in die eigene Familie mit aufgenommen werden. Pflegegelder für die Pflege kranker oder behinderter, die aus der Pflegeversicherung kommen , dürfen bei Euch nicht auf Hartz IV angerechnet werden.
Mirko 26.09.2008, 21:10#8
AW: Pflegegeld und Arbeitslosengeld II

Ich danke allen für die Antworten.
Werde am Wochenende das Schreiben an die ARGE fertigmachen und abwarten was passiert.
Wenn eine Entscheidung gefallen ist melde ich mich dann nochmal
hier, um für andere welche vieleicht später vor gleichem Problem stehen, Klarheit zu schaffen.

Schönes Wochenende
Mirko