Hallo,
ich habe zwei Fragen, die ihr mir hoffentlich beantworten könnt:
1. Welche Aussicht hat ein (vom Anwalt entworfenes) behindertengerechtes Testament darauf geachtet und tatsächlich so umgesetzt zu werden? Gibt es dazu verlässliche Quellen?
2. Entspricht ein Behindertentestament aus dem Jahre 2006 noch der gültigen Rechtslage?
Danke im Voraus!
Grüße,
Robert
AW: Behindertentestament auch wirklich eingehalten
Hallo Robert,
ich bin per Zufall zu diesem Forum gestossen. Habe schon einige Stunden verbracht Erfahrungen anderer mit dem 'Behindertentestament' zu sammeln. Dieses scheinbar 'höchstkomplexe' Gebilde beschreiben viele Anwälte und geben viel Rat im Internet aber ob das dann alles nach so vielen Jahren funktioniert ja gerade das garantiert Dir keiner!!
Vielleicht werde ich erst einmal unseren bisherigen Erfahrungsbericht hier kund tun:
Meine Schwiegereltern haben 1999 ein Behindertentestament gemacht. Ich bin mit der Tochter verheiratet, die beiden weiteren geistig behinderten Geschwister sind schon seit Jahren in einem Heim untergebracht. Nun sind die Eltern innerhalb eines Jahres verstorben (Anfang 2009). Wir hatten bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Ahnung über die Bedeutung des Testaments. Der letzte Wille der Eltern war, das kleine Vermögen (~125k€) zusammenzuhalten und es auch bsp. durch Vermietung den im Heim untergebrachten Kindern als finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen. So weit so gut.
Das Testament hat die wie überall vorgeschlagenen wichtigen Punkte und wurde auch notariell beurkundet.
Punkte:
.1 geregelter Erbfall beim Erstversterbenden.
.2 korrekte Erbquote
.3 behinderte Kinder als nichtbefreite Vorerben.
.4 Dauertestamentsvollstreckung... usw.
Inzwischen wurde von den beiden Vormundschaftsgerichten beider Geschwister jeweils ein Ersatzbetreuer (beide Rechtsanwälte, Erbrecht) eingesetzt. Und sofort haben die Probleme angefangen. Einer der beiden Anwälte hat uns sofort mit Erbausschlagung gedroht, falls wir nicht garantieren mehr als den Pflichtteil (hälfte der hälfte, wobei uns eine nicht nachvollziehbare Berechnung vorgelegt wurde) den Kindern über die Jahre zukommen zu lassen! Das ganze sollte dann mit einer vereinbarten notarielle Vereinbarung abgeschlossen werden -- wobei auch das eigentliche Testament in wichtigen Punkten bsp. in der Auseinandersetzung geändert werden soll.
Da standen wir nun; meine Frau ist/war völlig mit den Nerven am Ende. Emotional haben wir einiges in diesem Jahr bewältigen müssen -- meine Schwiegermutter haben wir bis zum Ende begleitet. Eine grosse Herausforderung war, die beiden geistig behinderten Kindern den Verlust der Eltern zu erklären.
Wir haben einen Anwalt konsultieren müssen, auch über einen Betreuungsverein haben wir Unterstützung gefunden. Alle haben uns bestärkt den letzen Willen auch so durchzusetzen. Jedoch muß ich sagen, daß gerade im 'Behindertentestament' es enorme Interpretationsunterschiede gibt. Ich habe den Eindruck daß man hier keine Rechtssicherheit hat. Es kommt halt darauf an in welchem Bezirk man lebt und ob der 'Sozialträger' verstärktes finanz. Interesse hat.
viele grüsse herbert
AW: Behindertentestament auch wirklich eingehalten
Hallo Herbert,
ein Testament kann man nach dem Tod der ursprünglichen Ersteller nicht mehr ändern.
Das was der RA da vorschlug waren also neue, privatrechtliche Verträge. Hätte er das Erbe ausgeschlagen hätte m.M. nach (bin jedoch auch nur juristischer Laie):
1. deine Frau als Nacherbin sofort alles geerbt (und man hätte dann ja freiwillig den im Testament bekundeten Willen erfüllen können).
2. eine grobe Pflichtverletzung begangen, da er ja im Grunde zum Schaden seiner Klienten handelte,ich denke auch dagegen könnte man gerichtlich vorgehen.
Irgendwie kommt mir das vor wie *pokern* mit ordentlich bluffen, um euch in einer sensiblen Phase zu zermürben und über den Tisch ziehen zu können. Traurig und unwürdig.
Gut, dass ihr euch Unterstützung geholt habt.
Mich würde sehr interessieren, ob und wie der ursprüngliche Willen mit welchem Aufwand durchgesetzt werden konnte.
Bitte berichte doch weiter, wenn du magst.
LG, amai
AW: Behindertentestament auch wirklich eingehalten
Hallo Amai,
gerne werde ich weiter berichten. Die Entscheidungen der Vormundschaftsgerichte stehen aber noch aus -- der genannte Anwalt droht derzeit mit Pflichtteil und möchte das seinem Vormundschaftsgericht vorschlagen.
Das ist natürlich ein Einzelfall -- warum dieser Mann so agiert kann ich nur vermuten (Träger im Rücken / Bezirk , Profilierungsgehabe, Materie zu komplex ?!) --- Fakt ist, daß wir als Laien hier mit 'fachchineschisch' überflutet werden, und man davon ausgeht daß wir unsere Hürde, einen eigenen Anwalt (~kostet ca. 220€/h) einzuschalten uns zu hoch ist. Wir haben einen Anwalt (spez. im Behindertenbereich) hier konsultiert und bereits 450€ zahlen müssen.
Im Übrigen haben beide Ersatzbetreuer/Anwälte gleich zu Beginn die 'miese Bezahlung' des Staates ~35€/h beklagt -- so hat das erste Gespräch angefangen; nicht schlecht

(. Später hat es geheisen :"Es geht doch hier ausschliesslich um Cash -- und nichts anderes". Das wurde uns mehrfach auch am Telefon mitgeteilt. Vielleicht wird man das uns auch unterstellen; dafür ist das Vermögen doch wirklich zu klein, habe selber genügend Geld. Und im Jenseits nutzt es dir doch nichts

). Man versteckt sich immer hinter dem Kostrukt 'Vormundschaftsgericht' und geht eigentlich nie auf die Bedürfnisse der Kinder ein. Es hat die auch nie interessiert (das ganze letzte Jahr) wie es Ihren zu betreuenden Personen geht. Gerade hier wurden wir von den Heimen um Geld gebeten zwecks Ferienfreizeit oder einer Zusatztherapie (Bewältigung Verlust der Eltern).
grüssle herbert
AW: Behindertentestament auch wirklich eingehalten
Hallo Herbert,
ich kann dir hier zwar keine fachliche Hilfe geben, aber ich möchte euch ermutigen, weiter zu machen. Was ich da über die Anwälte lese, macht mich wütend. Man gibt sich vertrauensvoll an einen Menschen, von dem man meint, er hätte Ahnung und würde Rat geben und dann sowas.
Deine Geschichte hat mich aber auch wieder daran erinnert, wie wichtig so ein Testament ist, und dass auch wir schleunigst unsere Tochter vor dem Zugriff solcher Leute und des Staates schützen müssen. Bei uns gibt es wohl das Problem der Nacherbschaft, da gibt es niemandem, dem ich im Moment blind vertrauen würde, d.h. im Moment schon, aber wer weiß, wer noch so in die Familie kommt.
Wir werden uns an den Rechtsanwalt der Lebenshilfe wenden, in der Hoffnung, dort gut aufgehoben zu sein.
Also, die Kraft behalten und den Mut sowieso.
In diesem Sinne schicke ich dir
liebe Grüße
Iris
AW: Behindertentestament auch wirklich eingehalten
Allen möchte ich nun einen neuen Status durchgeben:
Wir haben die Ersatzbetreuer schriftlich gebeten das Behindertentestament so zu akzeptieren wie es meine Schwiegereltern wollten - ohne nachträgliche Änderungen per privatrechlichte Verträge (Notariell, aushebeln des Testaments). Beide wollten, daß wir hier Änderungen akzeptieren, die es Ihnen erlaubt, nach mehreren Jahren (10 Jahren) die Erbengemeinschaft aufzulösen (auch ohne unsere Zustimmung) ; was wiederum den Zugriff der Sozialträger erlauben könnte. Außerdem standen hier verpflichtende Geldsummen und Schätzungen die nur im besten Fall (Verkauf usw.) sich nur neutral auswirken können.
Es geht hier nicht um Millionen -- gerade um ca. 100.000 Euro (einfaches altes Haus mit Grundstück)!
Beide Betreuungsanwälte haben inzwischen von uns den Pflichtteil gefordert.
Seitens der Vormundschaftsgerichte haben wir noch kein offizielles Statement erhalten -- nach Aussage beider haben Sie es (in Absprache mit den Vormundschaftsgerichte) so entschieden. Damit wird das bestehende Behindertentestament nicht akzeptiert und entsprechend verweigert.
Das Ganze wurde uns in entsprechender rechtsanwaltliger 'Drohgebärde' konzequent eröffnet.
grüssle herbert.
AW: Behindertentestament auch wirklich eingehalten
Leider ist es nun so daß nun auch die Beschwerden bei beiden Amtsgerichte abgelehnt worden sind. Man gab uns nur die Auskunft daß die Anwälte ja im Sinne der Kinder handeln! Und daß nach Prüfung der Richter diese mit dem Pflichtteil besser gestellt würden! Leider wurden uns keine Zahlen genannt -- auf was das alles sich bezieht. Beide Ersatzbetreuer haben die Kinder bisher noch nie gesehen und gesprochen. Es geht nur ums Geld -- der Druck des Sozialträgers scheint enorm zu sein.
Wir haben das Anwesen vermietet und können nun die Kinder mit einem Betrag unterstützen der weit über dem Restbetrags (Pflichtteil - SozialträgerAnteil = ca.2800€) liegt. Diese Tatsache interessiert niemanden -- auch nicht die Richter.
Das ganze geht nun vors Landesgericht -- diese Entscheidung wird wohl erst nächstes Jahr gefällt.
wünsche allen ein gutes neues Jahr...frohe Weihnachten
gruss