Hallo na Ihr
Vieleicht kann mir ja wieder einer helfen ??
Ein Arbeitskolege hat Insolvenz beantragt und ist jetzt schon 1 Jahr schuldenfrei noch 5 jahre und dann aber das ist jetzt nicht so wichtig . Er hat ein Kind mit ach ein Behindertenstatus von 80% G; B; H darf der Insolvenzverwalter die steuer oder Freibeträge auf seiner Lohnkarte pfänden oder einkassieren.
- # Inanspruchnahme des Behindertenpauschbetrages bei der Steuererklärung in Höhe von 3.700,-€
# Inanspruchnahme des Pflegepauschbetrages in Höhe von 924,-€
Danke wehre für mich intresse halber und für mein Kolegen sehr Wichtig.
Eurer Roterdrachen77 danke für eure guten Antworten
Vieleicht kann mir ja wieder einer helfen ??
Ein Arbeitskolege hat Insolvenz beantragt und ist jetzt schon 1 Jahr schuldenfrei noch 5 jahre und dann aber das ist jetzt nicht so wichtig . Er hat ein Kind mit ach ein Behindertenstatus von 80% G; B; H darf der Insolvenzverwalter die steuer oder Freibeträge auf seiner Lohnkarte pfänden oder einkassieren.
- # Inanspruchnahme des Behindertenpauschbetrages bei der Steuererklärung in Höhe von 3.700,-€
# Inanspruchnahme des Pflegepauschbetrages in Höhe von 924,-€
Danke wehre für mich intresse halber und für mein Kolegen sehr Wichtig.
Eurer Roterdrachen77 danke für eure guten Antworten
