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Zuschüsse für behindertengerechten Umbau?

Gast 14.05.2004, 15:00#1
Hallo an alle,

meine Tochter ist schwerstbehindert (8 Jahre alt, Pflegestufe 2). Da es aufgrund ihrer Grösse nicht mehr möglich ist, sie in einem normalen Bad zu baden bzw duschen, soll nun das Bad behindertengerecht umgebaut werden. Die Pflegekasse gibt einen Zuschuss von 2500€, das reicht nicht annähernd für die Kosten. Den Rest (laut Kostenvoranschlag über 10.000€!) selbst zu bezahlen, ist nicht möglich.
Gibt es noch andere Möglichkeiten Zuschüsse zu erhalten für den behindertengerechten Umbau?

Vielen Dank, Frank
Gast 17.05.2004, 20:42#2
Hast Du Dich schon mal beim Sozialamt erkundigt? Dort gibt es ja den Bereich "Hilfe in besonderen Lebenslagen". Da könnte es auch Zuschüsse geben.

Wäre evtl. ein Umzug auch denkbar? Wenn ja, könntet Ihr dann in eine Wohnung, die schon behindertengerecht ist. Vielleicht ist das günstiger?

Gruß Ramona
Gast 18.05.2004, 13:43#3
Hallo Ramona,
ich muss dazu noch sagen dass ich von der Mutter meiner Tochter inzwischen geschieden bin. Das Haus in dem sie mit meiner Tochter wohnt, gehört ihr selbst, daher kein Umzug. Ob das Sozialamt was dazugeben würde, bezweifel ich daher auch.
Gast 18.05.2004, 20:46#4
Eigentum schließt nicht unbedingt Sozialhilfe aus. Es kommt auf die Wohnfläche an. Für eine alleinstehende, nichtbehinderte Person gelten ca. 45 qm als angemessen. Für einen Rollstuhlfahrer sind es dann 60 qm, wenn er alleine wohnt.

Ihr solltet auf jeden Fall einen Antrag stellen. Mehr wie ablehnen können die nicht vom Amt

Gruß Ramona
Wolfgang 19.05.2004, 08:38#5
Hallo Franky,
der Zuschuss der Pflegeversicherung von 2500 Euro entspricht den gesetzlichen Regelungen. Darüber hinaus werden von verschiedenen Stellen relativ großzügige Baudarlehen gewährt. Einen Überblick über die Fördermöglichkeiten findest Du hier: http://www.intakt.info/162-0-finanzielle-foerderungsmoeglichkeiten.html
Vermutlich kommt eine bauförderung durch die kommunale Behörde (zinsloses Darlehen bis 5000 Euro) in Betracht, sofern Du (oder Deine geschiedene Frau) bereit bist, für einen Umbau ein Darlehen aufzunehmen. Außerdem kommen noch bis zu 2556 Euro Zuschuss nach BSHG (Bundessozialhilfegesetz) §40 in Betracht (siehe http://www.intakt.info/anlaufstellen/neubau.htm).

Allerdings ist zu beachten:
Auf Mittel des sozialen Wohnungsbaues besteht kein Rechtsanspruch. Nähere Auskünfte erteilen die Wohnungsbauförderungsämter der Gemeinden oder Landkreise.

Ciao,
Wolfgang