Hallo,
wir haben heute für unseren Sohn den beantragten Schwerbehindertenausweis vom Versorgungsamt bekommen. wie erhofft 9o % und Merkmal "H". Mein Sohn ist bereits 11,5 Jahre alt und hat jetzt aber die Einstufung ab Geburt bekommen. Ich habeh heute beim Finanzamt angerufen und die haben mir gesagt, ich könne das rückwirkend nur für 4 jahre geltend machen, alles andere wäre verjährt. Stimmt das ? Hat einer Erfahrungen damit
Danke
Bine
Hallo,
dies könnte durchaus sein. Das Finanzamt ist nicht verpflichtet die Steuerbescheide für den gesamten Zeitraum zu ändern. Es braucht nur die Steuerbescheide zu ändern, die noch nicht bestandskräftig sind. Welche das in eurem Fall sind vermag ich natürlich nicht zu sagen, aber es ist sehr unwahrscheinlich, das ihr gegen alle Steuerbescheide einmal einen Einspruch eingelegt habt und diese alle noch nicht bestandskräftig sind. Aber: Freut euch, das es 4 Jahre anerkennt, denn das ist schon ganz schön lange
Liebe Grüsse
Harald
Hallo,
ich denke das die Rückerstattung max bis zur Antragstellung beim Versorgungsamt zurücklaufen wird.
Gruß
Ulrich
Hallo

,
in der 30. Auflage(Stand 2002 es kommt bald eine neue raus falls da Änderungen sind werde ich die mitteilen) von: *Die Rechte behinderter Menschen und ihrer Angehörigen* steht dazu unter Punkt 9.4 Steuern c):
" Wird die Behinderung erst nachträglich festgestellt und anerkannt, so stellt der Bescheid des Versorgungsamtes oder der anderen dafür zuständigen Behörden einen Grundlagenbescheid für das Finanzamt dar, aufgrund dessen auch schon bestands- oder rechtskräftige Steuerbescheide geändert und überbezahlte Steuerbeträge zurückerstattet werden müssen. Der Grundlagenbescheid sollte aber unverzüglich dem Finanzamt vorgelegt werden, weil eine Änderung der Steuerbescheide nur innerhalb einer Frist von 2 Jahren nach Bekanntgabe des Grundlagenbescheids zulässig ist."
In einer älteren Auflage stand dort früher was anderes nämlich:
"....... aufgrund dessen auch schon bestands- oder
rechtskräftige Steuerbescheide geändert und überbezahlte Steuerbeträge zurückerstattet werden müssen, solange nicht eine Festsetzungsverjährung eingetreten ist. Die Berechnung dieser Festsetzungsverjährung ist für den Laien schwer durchführbar. Man kann jedoch generell davon ausgehen, daß Steuerbescheide der letzten 5 Jahre geändert werden können." <<
So wie es aussieht hat sich da etwas geändert und wie es sich anhört müssten dann ALLE Steuerbescheide geändert werden vom Zeitpunkt an an dem die Behinderung rückwirkend anerkannt wurde solange man dem Finanzamt rechtzeitig (also nur innerhalb einer Frist von 2 Jahren) den Grundlagenbescheid (wir haben eine Extrabescheinigung vom Versorgungsamt fürs Finanzamt bekommen , das mag aber regional unterschiedlich sein) vorlegt.
Denn es steht ja da ,dass dieser Grundlagenbescheid die Bestands- und Rechtskräftigkeit der Steuerbescheide (generell) aufhebt.
Vielleicht wissen die das auf eurem Finanzamt noch nicht und gehen von der alten gesetzl. Regelung aus.
Einfach mal den Finanzbeamten damit konfrontieren , die sind schliesslich auch dazu verpflichtet zu recherchieren und zu ermitteln wenn es um einen Vorteil für euch geht ;)
LG, amai
PS: wenn sie nur dazu verpflichtet wären ab Antragstellung beim Versorgungsamt zu ändern wozu kann man dann die rückwirkende Feststellung der Behinderung beim Versorgungsamt feststellen lassen? Die ist nämlich für solche Fälle gedacht.
Hallo Amai,
in der Tat. Ich habe gerade zwar etwas gestaunt, aber du hast Recht. So steht es nun geschrieben

Das ist ja mal eine richtige gute Änderung des Gesetzestextes.
Na dann --> Lasst mal das Finanzamt kräftig bluten

Harald
Hallo,
alle Bekannte von mir( einschließlich ich) haben vom Finanzamt rückwirkend die Steuern zurückerstattet bekommen. Bei der einen war es bis ins Jahr 1997, also für 6 Jahre!
Wenn du den Ausweis erst jetzt bekommen hast und zwar rückwirkend ab Geburt, steig denen vom Finanzamt auf´s Dach.
Die Auskunft meines Finanzamtes war, daß sie rückwirkend ab Feststellung erstatten(Baden-Würtemmberg).
Viel Glück!
Meine Einsprüche haben bis jetzt immer zum Erfolg geführt, weil die Ämter, Krankenkassen und Pflegekassen oft erst mal ablehnen und nach Widerspruch dann doch einlenken.
AW: wieviel Jahre Rückerstattung vom Finanzamt ??
Hallo!!!
Könnt Ihr mir sagen, ob die Pflegekasse recht hat, die Verhinderungspflege nicht aus zu bezahlen. Es wäre verjährt. Sie berufen sich auf das SGBI §45 algemeiner Teil. Aber wir wurden damals, gar nicht aufgeklärt, dass es Verhinderungspflege gibt. Wir wußten nur etwas von der Kurzzeitplfege. Dem nach, ist die Verjährungsfrist seit 6 Monaten aktiv. Kann mir da jemand helfen? Wir haben damals alles aus eigener Tasche bezahlt! Und bin jezt natürlich, ziemlich stinkig. Ich weiss davon auch nur, da meine beiden Söhne die Pflegestufe jetzt haben.
Bitte um Hilfe.
Danke
Lieben Gruß, Fefa
AW: wieviel Jahre Rückerstattung vom Finanzamt ??
Hallo Fefa,
kannst du alles ein bisschen mehr erläutern?
Seit wann habt ihr eine Pflegestufe? Habt ihr gar keine Beratung oder eine falsche Auskunft der Pflegekasse bekommen? Wann habt ihr die Verhinderungspflege rückwirkend für wieviel Jahre beantragen wollen?
Hier der Text des Gesetzes, auf den sich die Kasse bezieht:
Sozialgesetzbuch Erstes Buch
Allgemeiner Teil
In der Fassung des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842)
§ 45
Verjährung
(1) Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind.
(2) Für die Hemmung, die Ablaufhemmung, den Neubeginn und die Wirkung der Verjährung gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs sinngemäß.
(3) Die Verjährung wird auch durch schriftlichen Antrag auf die Sozialleistung oder durch Erhebung eines Widerspruchs gehemmt. Die Hemmung endet sechs Monate nach Bekanntgabe der Entscheidung über den Antrag oder den Widerspruch.
LG, amai