Hallo,
hoffentlich kann mir hier jemand einen Rat geben, im Internet ist nichts zu dem Thema zu finden.
Meine Tochter hat TRisomie 21 und ist hörbehindert.
Mein Exmann will mir den Tabellenunterhalt um die Hälfte kürzen, da unsere Tochter in ein 5-Tagesinternat für hörbehinderte bzw mehrfachbehinderte Kinder geht. Dadurch wäre sie ja fremdbetreut. Ich bin sprachlos, denn überall ist zu finden, dass er zusätzlich zum Regelunterhalt evtl anfallende MEhrkosten fürs Internat zahlen muss. Niemand hat scheinbar zuvor ähnliches versucht, denn ich finde nichts dazu!
Wer weiß, wo ich Informationen oder BGh urteile dazu finde??
Auf Schweizer und Österreicherseiten habe ich was gefunden, dort ist eindeutig gesagt, dass der Kindsvater weiter den vollen TAbellenunterhalt zu zahlen hat, da das Kind ja definitiv bei der Mutter im Haushalt lebt und Miete, Kleidung etc weiter gezahlt werden. Nur das Essensgeld muss die Mutter ggfls an das Internat zahlen, das wirkt sich aber nicht Unterhaltsmindernd aus.
Weiterhin habe ich keinerlei Mehrbedarf geltend gemacht, der Kindsvater macht den Steuerfreibetrag wegen der Behinderung geltend, ebenso einen Freibetrag wegen höherem Fahrauswand zu Ärzten und Therapien.
Ich bezahle das Auto und alle Fahrten aber allein und habe vom Freibetrag nichts . Ich weiß nicht, wie das zu regeln ist.
Weiß jemand RAt?
Vielen Dank,
andyxx
hoffentlich kann mir hier jemand einen Rat geben, im Internet ist nichts zu dem Thema zu finden.
Meine Tochter hat TRisomie 21 und ist hörbehindert.
Mein Exmann will mir den Tabellenunterhalt um die Hälfte kürzen, da unsere Tochter in ein 5-Tagesinternat für hörbehinderte bzw mehrfachbehinderte Kinder geht. Dadurch wäre sie ja fremdbetreut. Ich bin sprachlos, denn überall ist zu finden, dass er zusätzlich zum Regelunterhalt evtl anfallende MEhrkosten fürs Internat zahlen muss. Niemand hat scheinbar zuvor ähnliches versucht, denn ich finde nichts dazu!
Wer weiß, wo ich Informationen oder BGh urteile dazu finde??
Auf Schweizer und Österreicherseiten habe ich was gefunden, dort ist eindeutig gesagt, dass der Kindsvater weiter den vollen TAbellenunterhalt zu zahlen hat, da das Kind ja definitiv bei der Mutter im Haushalt lebt und Miete, Kleidung etc weiter gezahlt werden. Nur das Essensgeld muss die Mutter ggfls an das Internat zahlen, das wirkt sich aber nicht Unterhaltsmindernd aus.
Weiterhin habe ich keinerlei Mehrbedarf geltend gemacht, der Kindsvater macht den Steuerfreibetrag wegen der Behinderung geltend, ebenso einen Freibetrag wegen höherem Fahrauswand zu Ärzten und Therapien.
Ich bezahle das Auto und alle Fahrten aber allein und habe vom Freibetrag nichts . Ich weiß nicht, wie das zu regeln ist.
Weiß jemand RAt?
Vielen Dank,
andyxx