Hallo ich heiße Susan und habe eine Behinderte Schwester 100% mit Merkzeichen bgh sie arbeitet in einer Werkstatt mein Vater bekommt alg2 meine Schwester eu Rente und Grundsicherrung darf das Kindergeld Angerechnet werden bei alg2 Ich hoffe ihr könnt mir helfen Danke
AW: Hallo an alle
Kindergeld zählt zum Einkommen der Tochter und müsste um 30 € Versicherungspauschale bereinigt werden.
AW: Kindergeld auf ALG2 anrechenbar?
Hallo Anke,
Kindergeld erhält doch der Vater und nicht die Tochter, oder? Es gibt
ein Urteil, in dem klargestellt wurde, dass das Kindergeld, das die Eltern bekommen, eben nicht auf die Grundsicherung des Kindes angerechnet werden darf.
@Susi: Deine Frage war, ob deinem Vater von ALG2 etwas abgezogen werden darf, weil er Kindergeld bekommt, oder?
Viele Grüße,
Holger
P.S.: Hab uns mal eben in einen neuen Beitrag verschoben...

AW: Kindergeld auf ALG2 anrechenbar?
Naja, dem Urteil zufolge darf das Kindergeld nicht der behinderten erw. Tochter bei deren Grundsicherung angerechnet werden, wenn der Vater das Kindergeld erhält. So mindert sich zwar nicht der Grundsicherungsbedarf der Tochter, aber....für den Vater zählt Kindergeld als Einkommen und dann kann nur um die Versicherungspauschale bereinigt werden (30€)
Da beide Leistungen erhalten, einmal Grundsicherung - ist Bedarfsdeckend wie ALG II und der Vater ALG II. EInem von beiden wird es auf jeden Fall als EInkommen angerechnet, es wird unter Garantie nicht bei beiden unberücksichtigt bleiben.
Anke
AW: Kindergeld auf ALG2 anrechenbar?
Hallo danke für die Antworten.Habe ich aus der Zeitung Hier steht.Kindergeld ist Anrechnungsfrei Eltern,die Kindergeld für ein erwerbsunfähiges Kind erhalten,müssensich die Zahlung nicht auf Einkommen anrechnen lassen.Das Kindergeld ist in diesem Fall anrechnungsfrei.Bundeszoialgericht
AW: Kindergeld auf ALG2 anrechenbar?
Hallo an alle ich habe heute mein alg2 bescheid bekommen und da wurde mir kindergeld als einnahmen angerechnet ! Bin alleinerziehende mama eines 11 Monate alten sohnes mit schwerbehinderung 100% G H B . ist das rechtens ?
Danke im voraus
AW: Kindergeld auf ALG2 anrechenbar?
Hallo Sternenhimmel,
leider ist es so rechtens, dass das Kindergekd als Einkommen gereechnet wird.
Die Beiträge die du oben siehst sind darauf bezogen, wenn die Eltern kein harz IV beziehen, für das nichterwerbsfähige Kind Kindergeld beziehen und Grundsicherung für das Kind beantragen wenn es 18 Jahre alt ist. In dem Fall darf das Kindergeld nicht als Einkommen dem Kind angerechnet werden.
Liebe Grüße
Yvonne
AW: Kindergeld auf ALG2 anrechenbar?
Ist es eigentlich richtig, dass ich für meine Tochter erst Grundsicherung beantragen kann, wenn sie aus der Schule (G) ist und in die Werkstatt kommt?
Liebe Grüße
Anke
AW: Kindergeld auf ALG2 anrechenbar?
Hallo Anke,
auf INTAKT haben wir auch einen
Informationsartikel zur Grundsicherung. Der Abschnitt "Wer kann Leistungen erhalten?" sollte deine Frage beantwortet werden.
Auch während des Schulbesuchs ist der Bezug von Leistungen der Grundsicherung ab dem vollendeten 18. Lebensjahr grundsätzlich möglich, wenn festgestellt wird, dass der Schüler dauerhaft voll erwerbsgemindert ist.
Gruß
Andreas