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Merkzeiche aG !!!!

Carmen1981 04.01.2008, 17:44#1
Hallo,meine Tochter ist 7 Jahre alt und kann jetzt so einigermassen laufen, aber auch nur wenn sie Lust dazu hat also ganz nach Laune ,nun soll mir das Merkzeichen aG aus dem Behindertenausweiss genommen werden weil der MDK jetzt feststellte das sie laufen kann, was kann man dagegen tun?:kopfkratz:
MichaelK 04.01.2008, 19:12#2
AW: Merkzeiche aG !!!!

Hallo Carmen,

da wirst du nicht viel tun können. Das Merkzeichen aG steht nur Personen zu, "die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können."
Mit Lust und Laune kannst du da nur ganz schlecht argumentieren. Wenn ich mal fragen darf.....was hat der MDK mit dem Schwerbehindertenausweis zu tun?

LG Michael
Carmen62 04.01.2008, 19:43#3
AW: Merkzeiche aG !!!!

Hi
Mein Sohn kann gar nicht laufen und wird 4 Jahre alt.Er kann auch
nicht stehen und krabbeln ,er läuft nicht an der Hand und steht nicht
an Gegenständen.
Wir haben auch kein aG,da deine Tochter laufen kann,finde ich es berechtigt
es zu streichen.
LG Carmen
mutti 05.01.2008, 17:42#4
AW: Merkzeiche aG !!!!

Hallo Carmen 62,
Warum habt ihr denn kein aG???
Da müßt Ihr Euch gegen wehren!
So dürft ihr ja noch nicht einmal auf Schwerbehinderten Parkplätzen parken.
Wenn Euer Sohn sich gar nicht fortbewegen kann, wär das echt der Hammer.
Wenn ich manchmal sehe wer alles so einen blauen Parkausweis hat, kommt mir die Galle hoch.
Leute denen das wirklich zusteht müssen drum kämpfen.

Lg Sandra
Carmen62 05.01.2008, 17:53#5
AW: Merkzeiche aG !!!!

Hi Sandra
Wir haben vor 3 Monaten Einspruch erhoben ,naturlich bin ich nicht einverstanden.
Ich sehe es wie du,das die ,die das aG brauchen ,es nicht bekommen.
Die Epilepsie ist in der Bewertung gar nicht mit eingegangen.
LG Carmen
Inge 05.01.2008, 19:49#6
AW: Merkzeiche aG !!!!

Hallo zusammen,

es gibt ein (relativ) neues Gerichtsurteil zum Merkzeichen "aG":
Die Frage, ob die Voraussetzungen für das Merkzeichen "aG" vorliegen, ist weder anhand einer bestimmten Wegstrecke noch mittels einem am Zeitmaß orientierten Maßstab zu beantworten. Entscheidend ist allein, unter welchen Bedingungen sich der behinderte Mensch bewegen kann, nämlich nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung. Gradmesser für die Anstrengung können Schmerzen bzw. Erschöpfungsbild sein. Das Erschöpfungsbild lässt sich u.a. aus der Dauer der erforderlichen Pause sowie den Umständen herleiten, unter denen der behinderte Mensch nach der Pause seinen Weg fortsetzt. Nur kurzes Pausieren mit anschließendem Fortsetzen des Weges ohne zusätzliche Probleme ist im Hinblick auf den durch die Vergleichsgruppen gebildeten Maßstab zumutbar. Das Abstellen auf ein starres Kriterium ermöglicht keine sachgerechte Beurteilung; ob die erforderlichen großen körperlichen Anstrengungen beim Gehen vorliegen, ist Gegenstand tatrichterlicher Würdigung, die sich auch auf einen dem Gericht persönlich vermittelten Eindruck stützen kann (Revisionsurteil zu LSG NS-B - L 5 SB 173/04 - Urteil vom 14.12.2005
Den kompletten Text dazu gibt es bei vsb-info
Carmen62 06.01.2008, 01:45#7
AW: Merkzeiche aG !!!!

Hi Inge
Die Anhaltspunkte für ärztliche Begutachtung ist doch auch
ab 2008 neu erfasst worden.
Also sollten alle,denen das aG verwehrt worden ist,
ein Verschlechterungsantrag beim Versorgungsamt stellen.
Ich kenne viele mit ICP ,die kein aG haben ,obwohl sie im Rollstuhl sitzen.
Ich finde es einfach unfassbar,mein Sohn bekommt nächstes Jahr auch
einen Rolli,daher ist mir die Ablehnung auch unbegreiflich.
Danke für deinen Hinweis
Schönes Wochenende,Carmen