Hallo zusammen und ein frohes neues Jahr an alle User dieses Forums!
Nachdem ich nun inkognito Eure Beiträge gelesen habe und über die geballte Erfahrung erstaunt war, möchte auch ich mich hilfesuchend an euch wenden:
Ich bin alleinerziehend, lebe derzeit von ALGII und habe einen Sohn(schwerstgradige ADHS mit sozialen und massiven Verhaltensauffälligkeiten!), der seit dem 18.12.2007 einen Schwerbehindertenausweis besitzt (GdB 50% und Merkzeichen "H").
Der Feststellungsbescheid wurde rückwirkend auf den 01.02.2005 datiert!
Frage 1.)
Ich bin im Oktober 2006 umgezogen und eine adere Behörde wurde zuständig! Muß mir die Behörde/ARGE rückwirkend zum 01.02.2005 den Mehrbedarf zahlen??? Wie hoch ist der Mehrbedarf?
Wie sieht es bei meinem Umzug aus! Habe ich Ansprüche gegen meine alte ARGE?
Aufgrund der aufwendige Pflege und Betreuung für meinen Sohn, ist es mir nicht oder nur geringfügig möglich, arbeiten zu gehen!
Der Pflegegeldantrag, den ich bei der AOK gestellt habe, wurde abgelehnt, da ich erst seit 01.01.2005 dort versichert bin (Für Pflegegeld muß man mind. 5 Jahre bei der AOK voversichert sein!!!).Ich war zuvor in der privaten KV versichert und pflegeversichert!
Frage 2.)
Wer müßte denn nun Pflegegeld zahlen???
Und wie bereits beschrieben, bin ich alleinerziehend!Der Kindsvater hat einen gutbezahlten Job, ist weiteren 2 Kindern unterhaltsverpflichtet, die kerngesund sind!Er zahlt auch regelmäßig den Unterhalt für meinen Sohn!
Frage 3.)
Erhöht sich der Unterhaltsanspruch meines Sohnes gegen den Vater? Kann ich evtl. Betreuungsunterhalt verlangen???
Ich hoffe, hier ein wenig Hilfe und Unterstützung zu bekommen! Vielleicht hat jemand von Euch gute Tipps, die er/sie mir aufgrund von Erfahrungswerten an die Hand geben könnte!!!
LG Melli1204
Nachdem ich nun inkognito Eure Beiträge gelesen habe und über die geballte Erfahrung erstaunt war, möchte auch ich mich hilfesuchend an euch wenden:
Ich bin alleinerziehend, lebe derzeit von ALGII und habe einen Sohn(schwerstgradige ADHS mit sozialen und massiven Verhaltensauffälligkeiten!), der seit dem 18.12.2007 einen Schwerbehindertenausweis besitzt (GdB 50% und Merkzeichen "H").
Der Feststellungsbescheid wurde rückwirkend auf den 01.02.2005 datiert!
Frage 1.)
Ich bin im Oktober 2006 umgezogen und eine adere Behörde wurde zuständig! Muß mir die Behörde/ARGE rückwirkend zum 01.02.2005 den Mehrbedarf zahlen??? Wie hoch ist der Mehrbedarf?
Wie sieht es bei meinem Umzug aus! Habe ich Ansprüche gegen meine alte ARGE?
Aufgrund der aufwendige Pflege und Betreuung für meinen Sohn, ist es mir nicht oder nur geringfügig möglich, arbeiten zu gehen!
Der Pflegegeldantrag, den ich bei der AOK gestellt habe, wurde abgelehnt, da ich erst seit 01.01.2005 dort versichert bin (Für Pflegegeld muß man mind. 5 Jahre bei der AOK voversichert sein!!!).Ich war zuvor in der privaten KV versichert und pflegeversichert!
Frage 2.)
Wer müßte denn nun Pflegegeld zahlen???
Und wie bereits beschrieben, bin ich alleinerziehend!Der Kindsvater hat einen gutbezahlten Job, ist weiteren 2 Kindern unterhaltsverpflichtet, die kerngesund sind!Er zahlt auch regelmäßig den Unterhalt für meinen Sohn!
Frage 3.)
Erhöht sich der Unterhaltsanspruch meines Sohnes gegen den Vater? Kann ich evtl. Betreuungsunterhalt verlangen???
Ich hoffe, hier ein wenig Hilfe und Unterstützung zu bekommen! Vielleicht hat jemand von Euch gute Tipps, die er/sie mir aufgrund von Erfahrungswerten an die Hand geben könnte!!!
LG Melli1204

