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ALGII;schwerbehindertes Kind: Wie geht es weiter?!

Melli1204 02.01.2008, 16:24#1
Hallo zusammen und ein frohes neues Jahr an alle User dieses Forums!

Nachdem ich nun inkognito Eure Beiträge gelesen habe und über die geballte Erfahrung erstaunt war, möchte auch ich mich hilfesuchend an euch wenden:

Ich bin alleinerziehend, lebe derzeit von ALGII und habe einen Sohn(schwerstgradige ADHS mit sozialen und massiven Verhaltensauffälligkeiten!), der seit dem 18.12.2007 einen Schwerbehindertenausweis besitzt (GdB 50% und Merkzeichen "H").

Der Feststellungsbescheid wurde rückwirkend auf den 01.02.2005 datiert!

Frage 1.)
Ich bin im Oktober 2006 umgezogen und eine adere Behörde wurde zuständig! Muß mir die Behörde/ARGE rückwirkend zum 01.02.2005 den Mehrbedarf zahlen??? Wie hoch ist der Mehrbedarf?
Wie sieht es bei meinem Umzug aus! Habe ich Ansprüche gegen meine alte ARGE?

Aufgrund der aufwendige Pflege und Betreuung für meinen Sohn, ist es mir nicht oder nur geringfügig möglich, arbeiten zu gehen!

Der Pflegegeldantrag, den ich bei der AOK gestellt habe, wurde abgelehnt, da ich erst seit 01.01.2005 dort versichert bin (Für Pflegegeld muß man mind. 5 Jahre bei der AOK voversichert sein!!!).Ich war zuvor in der privaten KV versichert und pflegeversichert!

Frage 2.)
Wer müßte denn nun Pflegegeld zahlen???

Und wie bereits beschrieben, bin ich alleinerziehend!Der Kindsvater hat einen gutbezahlten Job, ist weiteren 2 Kindern unterhaltsverpflichtet, die kerngesund sind!Er zahlt auch regelmäßig den Unterhalt für meinen Sohn!

Frage 3.)
Erhöht sich der Unterhaltsanspruch meines Sohnes gegen den Vater? Kann ich evtl. Betreuungsunterhalt verlangen???

Ich hoffe, hier ein wenig Hilfe und Unterstützung zu bekommen! Vielleicht hat jemand von Euch gute Tipps, die er/sie mir aufgrund von Erfahrungswerten an die Hand geben könnte!!!

LG Melli1204
Carmen62 02.01.2008, 16:54#2
AW: ALGII;schwerbehindertes Kind: Wie geht es weit

Hallo Melli
Zu 1:Mehrbedarf gibt es erst seit 01.08.2006,da dein SBA erst seit
Dezember 2007 vorlag ,wird auch nur ab dieser Zeit rückwirkend
bewilligt.Umzugskosten muss die Arge bezahlen,erst recht ,wenn sie über den Umzug informiert war.
Wie alt ist denn dein Sohn,wenn er 3 Jahre ist,kann man dich zur Arbeit herranziehen,es sei denn du hast eine Pflegestufe.
Da mein Sohn die PS 2 hat ,bin ich freigestellt,wegen 21 Std Pflegeaufwand,
für die ja auch Rentenbeiträge eingezahlt werden.
Ist das Plegegeld nicht von der anderen Kasse gewährt worden,ist die ehemalige Kasse verantwortlich,war der MDK denn schon da?
zu2:Du musst erst mal eine Pflegestufe bekommen,wer bezahlen muss
ist zweitrangig,das klären die Kassen untereinander.
Du bekommst nicht mehr Unterhalt,aufgrund einer Behinderung,sowieso
würde die Arge das anrechnen.
Wenn dein Mann wieder geheiratet hat und eine Familie versorgen muss,
ist er für deinen Unterhalt nicht mehr zuständig
Ich habe von meinem Wissen her geantwortet,kann sein das das eine oder andere schon geändert wurde,bin ja schon etwas älter:pfeif:
LG Carmen
[Bild: tbn0.google.com]
Melli1204 02.01.2008, 17:19#3
AW: ALGII;schwerbehindertes Kind: Wie geht es weit

Hallo Carmen!
Herzlichen Dank für Deine rasche Antwort!
Mein Sohn ist inzwischen 7 Jahre alt und bereits seit Geburt an sehr auffällig! Selbständig ist er in keinster Weise und sein Verhalten kann man nie voraussagen! Er ist wie das Wetter und sehr unbeständig! Er kann superlieb sein und dann voller Jähzorn alles zerstören! Seine Aggressionen richten sich dabei nicht nur gegen Gegenstände, sondern auch Menschen/gleichaltrige Kinder, so daß eine ständige Aufsicht meinerseis gegeben sein muß! Aufgrund seiner enormen Risikobereitschaft setzt er sich unbeaufsichtigt einer s Selbstgefährdungen aus und ich kann vom Glück reden, wenn ich sage, daß bis jetzt noch nichts wirklich ernsthaftes geschehen ist!

Bis vor kurzem war ich auch sehr ahnungslos, was den SBA anbelangt! Mir war zwar bekannt, daß ADHS eine Störung ist, aber das sie als seelische Behinderung anerkannt ist, eben nicht! Meine Situation habe ich also stets als gegeben hingenommen! Ich habe selbst meinen seeehr gut bezahlten Job aufgegeben, um ihn zu erziehen, zu beaufsichtigen, zu pflegen und zu betreuen.

Meinen Job habe ich damals aufgegeben, weil ich im Schichtdienst tätig war! Ich war im öffentlichem Dienst beschäftigt und mußte bis zu 6 Schichten leisten! Diese waren keineswegs geregelt und fast jeder Tag begonn mit einer anderen Schicht! Auch das Klientel, mit dem ich umging, ließ mich oft an meine psychischen Grenzen stossen!!!

Ich war privat kranken- und pflegeversichert! Der Anspruch erlischt meines Erachtens bei Ausscheiden aus dem Versicherungsverhältnis!

Als ich dann Gelder vom Staat beanspruchen mußte, wurde ich in der gesetzlichen Krakenversicherung versichert! Ansonsten hätte ich die Kosten für die private Krankenversicherung selbst tragen müssen! Woher sollte ich das Geld nehmen??? Also gab ich nach; zu meinem Nachteil, wie sich nun herausgestellt hat!

Mein Sohn wird noch nicht einmal begutachtet, da meine Vorversicherungszeit von 5 Jahren bei der AOK noch nicht erfüllt sind! Ich solle einen erneuten Pflegegeldantrag ab 2010 stellen!

Ich bin auch keineswegs arbeitsscheu und arbeite gerne! Die Abhängigkeit und die Willkür der Ämter ist zusätzlich belastend, aber warum soll ich auf etwas verzichten, was mir zusteht und für das ich auch etwas leiste........nämlich für meinen Sohn!!!

Und wenn ich deine Aussage richtig verstanden habe, dann steht mir der MB ab 01.08.2006 zu???

LG Melli
Carmen62 02.01.2008, 17:55#4
AW: ALGII;schwerbehindertes Kind: Wie geht es weit

Hallo
Ja ,der Mehrbedarf besteht erst ab 01.08.2006
hier der link:
**********************************************
http://www.janvonbroeckel.de/algzwei/2algzweiframeset.htm
**********************************************
linke Spalte unter Mehrbedarf:
Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung erhalten gehbehinderte Nichterwerbsfähige, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Kennzeichen "G" haben, einen Mehrbedarf von 17 % der jeweiligen Regelleistung (§ 28 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 SGB II n.F.; dies gilt aber nicht, wenn dem Betreffenden bereits ein Mehrbedarf zusteht wegen des Bezugs von bestimmten Hilfen nach dem SGB IX bzw. von Eingliederungshilfe).
(Mehrbedarf
17 % ab 1.08.2006) Alleinstehende bzw. allein Erziehende
Partner ab 18
Jahren
Personen ab 14 Jahren
Personen bis einschließlich 13 Jahren
ab 1. Juli 2007 59,00 € 53,00 € 47,00 € 35,00 €
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Du benötigst aber das "G" im SBA;und das hast du nicht.
Wir fühlen uns alle wie Schmarotzer,wir haben auch alle gearbeitet,
und müssen um jeden Pfennig kämpfen.
Die Arge hat mich auch aufgefordert zu arbeiten,obwohl mein Sohn
80 % B G H hat,ich solle ihn in ein I-Kindergarten unterbringen.
Daraufhin habe ich den Bescheid wegen PS 2 vorgelegt,und er hat gesagt
mit PS 2 muss ich als unvermittelbar wegen hohen Pflegeaufwand eingestuft
werden.
Du hättest vor dem Umzug den Antrag auf Pflegegeld stellen müssen,
jetzt ist die Situation kompliziert,du hast Anspruch auf einen Anwalt,lass dich unbedingt beraten.
Viel Glück,Carmen
Melli1204 02.01.2008, 18:06#5
AW: ALGII;schwerbehindertes Kind: Wie geht es weit

Ich bin ehrlich gesagt, mehr als schockiert, was die Aussagen der ARGE in Deinem Fall anbelangt! Es scheint tatsächlich so, als würden die meinen,man würde sich auf Staatskosten ausruhen wollen! Wie unfair!!!
Carmen62 02.01.2008, 18:30#6
AW: ALGII;schwerbehindertes Kind: Wie geht es weit

Hi
Sprech doch noch mal mit deiner alten Kasse,was in deinem Fall
zu tun ist.Du kannst doch nicht allen Ernstes 5 Jahren auf Pflegegeld
warten.PS1 steht dir zumindest zu.
So eine Konstillation hab ich auch noch nie gehört,hast du vorher schon mal Pflegegeld beantragt,wie du privat versichert warst?
Was sagt denn die Arge ,bist du auf unvermittelbar zurückgesetzt?
Ziehe einen Anwalt zu rate,das schaffst du nicht alleine,dir steht Prozesskostenbeihilfe zu.
Niemals aufgeben ,Carmen
MichaelK 02.01.2008, 21:00#7
AW: ALGII;schwerbehindertes Kind: Wie geht es weit

Hallo Melli.

Die Zeit in der privaten Pflegeversicherung wird als Vorversicherungszeit angerechnet (§ 33 Absatz 3 SGB XI) Sollte das aus irgendwelchen Gründen nicht greifen, dann klopf mal beim Sozialamt an, dort heißt das "Hilfe zur Pflege" (§ 61ff SGB XII)

LG Michael
Melli1204 09.01.2008, 12:28#8
AW: ALGII;schwerbehindertes Kind: Wie geht es weit

Hallo Michael! Danke für Deinen Hinweis! Lt. Gesetz müssen innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens 5 Jahre Vorversicherung bestanden haben! Die Krankenkasse klärt derzeitig, ob es sich um eine "zusammenhängende" Vorversicherungszeit handeln muß! Die Kasse argumentiert derzeit,daß ich ja zwischendurch (4 Monate) keine Beiträge zur GKV UND PV entrichtet habe, da ich durch das SOZIALAMT BETREUT WURDE.

Mein Sachverhalt:
Beamtentum: über 5 Jahre privat pflege- und krankenversichert (mein Sohnemann auch)
Nach Ausscheiden aus dem Beamtentum wurde ich über das Sozialamt BETREUT; mein Sohn über die private KV und PV des Kindsvaters versichert (Zeit: 17.07.2004 - 31.12.2004, was mir vom Szialamt vorgeschrieben wurde, um Kosten zu sparen!)
Ab 01.01.2005 wurde ich bis heute in der gesetzlichen KV versichert!

Es kann doch nicht sein, daß wenn man schuldlos vom Staat leben muß, im Nachhinein solche Benachteiligungen hinnehmen muß! Wie ungerecht ist das denn?

Hast Du eine Idee, ob die Zeiten von meiner PV und des Kindsvaters angerechnet werden müssen? Und wie sähe es denn aus, wenn die Zeit des Vaters nicht angerechnet wird und dadurch eine Ausfallzeit etsteht?

LG Melli
Carmen62 09.01.2008, 13:52#9
AW: ALGII;schwerbehindertes Kind: Wie geht es weit

Hi Melli
Wenn du bisher privat oder gesetzlich versichert warst,und erwerblos
wirst,musst du dich unverzüglich auf eigene Kosten versichern lassen.
Die Kosten dafür werden nachträglich durch das AA erstattet.Da es ja von dir aus zur Versäumnis gekommen ist,sogar über das vorgeschriebene Limit von 3 Monaten,könnte es Probleme geben,da keine kasse sich für dich verantwortlich
fühlt.Ich hab so eine ähnliche Situation mal gehabt,ich lag aber noch im
Limit,also unter 3 Monaten.
Ich hoffe ,es gibt eine faire Abklärung,lass dich doch von Experten beraten.
LG Carmen
MichaelK 09.01.2008, 16:45#10
AW: ALGII;schwerbehindertes Kind: Wie geht es weit

Hallo Melli

für so einen Fall bin ich auch überfragt. Wende dich bitte an einen Fachanwalt. Es kann aber nichts schaden, wenn du inzwischen beim Sozialhilfeträger Hilfe zur Pflege beantragst, damit wenigstens erstmal die Pflegebedürftigkeit festgestellt wird und du gegebenenfalls auch Ansprüche gegen die Pflegekasse geltend machen kannst.

LG Michael
amai 09.01.2008, 22:25#11
AW: ALGII;schwerbehindertes Kind: Wie geht es weit

Hallo Melli,
also in der Rahmenfrist von 10 Jahren müssen 5 Jahre oder 1825 Tage Vorversicherungszeit vorgewiesen werden.

http://www.lsv.de/nos/02leist/10pfleg/01wer_pfl/04vorvers/index.html
"Anrechnungsfähig als Vorversicherungszeit sind alle Zeiten einer Mitgliedschaft oder einer Familienversicherung in der sozialen Pflegeversicherung.
Für versicherte Kinder, die von Geburt oder frühen Kindesalter an pflegebedürftig sind oder werden, gilt die Vorversicherungszeit als erfüllt, wenn ein Elternteil diese erfüllt. "

Auch die Zeiten in der privaten Versicherung sind anzurechnen. Im Gesetz findet sich hierzu die Einschränkung, dass diese private Versicherungszeit zusammenhängend sein muss.
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/11/index.php?norm_ID=1103300
"(3) Personen, die wegen des Eintritts von Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung aus der privaten Pflegeversicherung ausscheiden, ist die dort ununterbrochen zurückgelegte Versicherungszeit auf die Vorversicherungszeit nach Absatz 2 anzurechnen."

Für die Zeiten in der gesetzlichen Versicherung findet sich im SGB XI §33 keine solche Einschränkung. Es steht auch nirgendwo, dass diese Zeiten lückenlos aneinander anschliessen müssen.

Das ergäbe laut deinen Angaben seit dem 1.1.2005 bis heute 3 x 365 Tage =1095 Tage + 9 Tage für das neue Jahr alleine schon 1104 Tage Versicherung bei der AOK.

Wenn du bzw. dein Sohn also aus der privaten Versicherung noch mindestens 721 Tage zusammenhängende Versicherungszeit nachweisen kann, wären die Vorgaben meines Erachtens erfüllt (entsprechend mehr Tage eben bis zum Tag deines Antrages, damit er gültig war). Von wann bis wann warst du bzw. dein Sohn zusammenhängend in der privaten Kranken-Und Pflegeversicherung versichert?

Natürlich kannst du dir einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen und einen Fachanwalt fragen, du könntest aber auch deinen Fall mal beim Bürgertelefon zur Pflegeversicherung des Gesundheitsministeriums schildern
01805-996603 (kostenpflichtig, 0,14 Euro/min), ich hatte da bisher immer sehr kompetente Gesprächspartner, die schnell die gewünschten Infos und Rechtsgrundlagen parat hatten.

Eine Auskunft des Gesetzgebers wird die AOK wohl nicht so schnell zurückweisen, wenn doch würde ich mich an den Leiter wenden und an die vorgesetzte Kontrollbehörde, müsste das Bundesversicherungsamt sein.

Ich würde mich aber dem Rat von Michael anschliessen und vorsorglich bis zur endgültigen Klärung beim Sozialamt die Hilfe zur Pflege beantragen.

LG, amai
Melli1204 18.01.2008, 10:49#12
AW: ALGII;schwerbehindertes Kind: Wie geht es weit

Hallo Amai!

Herzlichen Dank für Deine Mühen! Schön,daß es Menschen gibt, die trotz eigener Problematik noch die Zeit erübrigen können, um anderen Hilfestellung zu bieten!

Mit der AOK-Sachbearbeiterin hatte ich einige Diskussionen! Ständig hörte ich:"Das weiß ich nicht, da muß ich meinen Vorgesetzten fragen, etc." Ich habe Sie auch auf die Gesetzesgrundlagen hingewiesen!

Meine Vorversicherungszeit in der privaten KK und PV beträgt mehr als 5 zusammenhängende Jahre!

Inzwischen hat auch die AOK eingesehen, daß ich die Vorversicherungszeiten erfülle!

Ein ausführliches Pflegetagebuch - DANKE AN MICHAEL K. - habe ich mit sämtlichen relevanten Unterlagen eingereicht!

Ich erwarte nun täglich eine Anmeldung zur Begutachtung durch den medizinischen Dienst.....

..........ein unbehagliches Gefühl, wenn man im Voraus nicht genau weiß,was auf einen zukommt und welche Tagesform mein Sohn an diesem Tag hat!

LG Melli
amai 18.01.2008, 14:52#13
AW: ALGII;schwerbehindertes Kind: Wie geht es weit

Hallo Melli,
fein, dass die Dame das nun endlich eingesehen hat. Zudem ist es eigentlich IHRE Aufgabe, sich die für ihre Arbeit relevanten Informationen zu verschaffen, nicht deine.

Nun würde ich aber wie ein Schießhund aufpassen, dass wenn Ihr Pflegegeld genehmigt bekommt das auch ab Datum des ERSTEN Antrags gewährt wird. Ist schliesslich nicht deine Schuld, dass die Dame keine Ahnung von ihrem Job hat.

Ich habe letztens zufällig einen Artikel gefunden zum Thema Behinderung und Unterhalt, den werde ich dir an deine Mailadresse schicken.

Weiter alles Liebe und Gute! :)
LG, amai
ChesterTodd 12.12.2013, 07:39#14
AW: ALGII;schwerbehindertes Kind: Wie geht es weit
Zitat von Melli1204
Hallo Michael! Danke für Deinen Hinweis! Lt. Gesetz müssen innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens 5 Jahre Vorversicherung bestanden haben! Die Krankenkasse klärt derzeitig, ob es sich um eine "zusammenhängende" Vorversicherungszeit handeln muß! Die Kasse argumentiert derzeit,daß ich ja zwischendurch (4 Monate) keine Beiträge zur GKV UND PV entrichtet habe, da ich durch das SOZIALAMT BETREUT WURDE.

Mein Sachverhalt:
Beamtentum: über 5 Jahre privat pflege- und krankenversichert (mein Sohnemann auch)
Nach Ausscheiden aus dem Beamtentum wurde ich über das Sozialamt BETREUT; mein Sohn über die private KV und PV des Kindsvaters versichert (Zeit: 17.07.2004 - 31.12.2004, was mir vom Szialamt vorgeschrieben wurde, um Kosten zu sparen!)
Ab 01.01.2005 wurde ich bis heute in der gesetzlichen KV versichert!

Es kann doch nicht sein, daß wenn man schuldlos vom Staat leben muß, im Nachhinein solche Benachteiligungen hinnehmen muß! Wie ungerecht ist das denn?

Hast Du eine Idee, ob die Zeiten von meiner PV und des Kindsvaters angerechnet werden müssen? Und wie sähe es denn aus, wenn die Zeit des Vaters nicht angerechnet wird und dadurch eine Ausfallzeit etsteht?

LG Melli
Ich glaube immer noch, diese Gesetze sind nicht perfekt umgesetzt .. Wir müssen diese Gesetze zu überwachen, so dass behinderte Kinder können richtige Leben zu leben
Kirsten 12.12.2013, 14:00#15
AW: ALGII;schwerbehindertes Kind: Wie geht es weit

Hallo Chester,

schön dass du dabei bist, aber vielleicht magst du dich zuvor in der Vorstellungsrunde erst mal kurz vorstellen? Es ist kein muss, aber es macht eine Kommunikation einfacher.
ChesterTodd 13.12.2013, 19:00#16
AW: ALGII;schwerbehindertes Kind: Wie geht es weit

Hallo Michael! Danke für Deinen Hinweis! Lt. Gesetz müssen innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens 5 Jahre Vorversicherung bestanden haben! Die Krankenkasse klärt derzeitig, ob es sich um eine "zusammenhängende" Vorversicherungszeit handeln muß! Die Kasse argumentiert derzeit,daß ich ja zwischendurch (4 Monate) keine Beiträge zur GKV UND PV entrichtet habe, da ich durch das SOZIALAMT BETREUT WURDE.

Mein Sachverhalt:
Beamtentum: über 5 Jahre privat pflege- und krankenversichert (mein Sohnemann auch)
Nach Ausscheiden aus dem Beamtentum wurde ich über das Sozialamt BETREUT; mein Sohn über die private KV und PV des Kindsvaters versichert (Zeit: 17.07.2004 - 31.12.2004, was mir vom Szialamt vorgeschrieben wurde, um Kosten zu sparen!)
Ab 01.01.2005 wurde ich bis heute in der gesetzlichen KV versichert!

Es kann doch nicht sein, daß wenn man schuldlos vom Staat leben muß, im Nachhinein solche Benachteiligungen hinnehmen muß! Wie ungerecht ist das denn?

Hast Du eine Idee, ob die Zeiten von meiner Photovoltaik und des Kindsvaters angerechnet werden müssen? Und wie sähe es denn aus, wenn die Zeit des Vaters nicht angerechnet wird und dadurch eine Ausfallzeit etsteht?


LG Melli
Ich glaube immer noch, diese Gesetze sind nicht perfekt umgesetzt .. Wir

Dank für Vorschlag