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Eingliederungshilfe § 39 BSHG

Gast 12.10.2003, 11:29#1

Hallo!
Wir sind 3 Familien mit Kindern mit Down-Syndrom und haben für eine Musiktherapie, die wir im Juni gestartet haben Eingliederungshilfe lt. § 39 BSHG beantragt.
Alle Anträge wurden abgewiesen, worauf wir Widerspruch eingelegt haben. Jetzt läuft die Frist für den zweiten Widerspruch an die nächst höhere Instanz zum Ende des Monats ab.
Frage: Wer hat Erfahrungen in diesem Bereich? Lohnt sich der Widerspruch mit Rechtsmitteln?

Danke im voraus.
Viele Grüße
Elke