Hallo!
Wir sind 3 Familien mit Kindern mit Down-Syndrom und haben für eine Musiktherapie, die wir im Juni gestartet haben Eingliederungshilfe lt. § 39 BSHG beantragt.
Alle Anträge wurden abgewiesen, worauf wir Widerspruch eingelegt haben. Jetzt läuft die Frist für den zweiten Widerspruch an die nächst höhere Instanz zum Ende des Monats ab.
Frage: Wer hat Erfahrungen in diesem Bereich? Lohnt sich der Widerspruch mit Rechtsmitteln?
Danke im voraus.
Viele Grüße
Elke
