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Hilfe erbeten: GdB 100, wie gehts nun weiter?

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    Hilfe erbeten: GdB 100, wie gehts nun weiter?

    Hallo allerseits und guten abend,

    heute haben wir Post vom Amt bekommen.

    Unserem Sohn wurde nun ein GdB von 100 zuerkannt.

    Als Merkzeichen wurden G, aG, H und B zugesprochen.

    Wir waren beruhigt, dass dem Antrag entsprochen wurde aber lachen bzw. freuen konnte ich mich nicht so recht.

    Nun sind wir im Netz auf diese Seite aufmerksam geworden.

    Könnt Ihr mir vielleicht in einige kurzen Sätzen mal beschreiben was mir jetzt für Möglichkeiten offen stehen aufgrund der genannten Merkzeichen?

    Interesse besteht grundsätzlich an einem Parkplatz direkt vor der Wohnung, Steuervergünstigugngen, GEZ-Befreiung.

    Auch würde ich gern wissen wie das mit der Zulassung des KFZ ist, um Steuern zu sparen.

    Natürlich möchte ich nur Mittel nutzen, die auch legitim und legal sind.

    Ich wäre Euch wirklich sehr dankbar, wenn Ihr mir einige "Starttipps" geben könntet.

    Danke im Voraus.

    Alex und Familie
    Zuletzt geändert von Rednaxela; 12.12.2007, 17:41.

    #2
    AW: Hilfe erbeten: GdB 100, wie gehts nun weiter?

    Hallo Alex,

    ein Herzliches Willkommen hier im Forum.

    Wie alt ist euer Sohn? Ab wann wurde die Schwerbehinderung anerkannt?
    Sollte es z.B. ab Geburt anerkannt sein, so kann man Rückwirkend Steuern noch geltendmachen, indem mam die Steuerbescheide der letzten Jahre neu berechnen lässt.

    Um GEZ Gebühren befreit zu bekommen muss man das RF im Ausweis haben und auch wenn man es hat bekommt man für Kinder äußerst selten die Befreiung weil davon ausgegangen wird, dass das behinderte Kind eh bei den Eltern Fernsehen schaut.

    mit dem B habt ihr folgende Vergünstigungen:

    Ihr könnt als Begleitung in Bus und bahn umsonst das Kind begleiten. Auch in Schwimmbädern evtl. Freizeitparks etc. bekommt man vergüsntigt oder sogar frei rein. Am besten immer fragen, da es oftmanls nicht ausgewiesen wird.

    mit dem g habt ihr folgende Vergünstigungen:

    Inanspruchnahme der Kilometerpauschale (ohne Nachweis) von 3000 km á 0,30€/km = 900,-€/Jahr ab 01.01.2001 bei der Steuererklärung oder
    Geltendmachung der über 3000 km hinausgehenden behinderungsbedingten Fahrten (Nachweis durch Fahrtenbuch)
    Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr für die behinderte Person mit Wertmarke die man beantragen kann

    mit dem aG habt ihr folgende Vorteile:

    KFZ Steuerermäßigung, wenn das Fahrzeug auf den Behinderten zugelassen ist und nur behinderungsbedingt für das Kind genutzt wird. Sprich man darf damit z.B. nicht zur Arbeit fahren
    Anspruch auf Parkausweis für Behindertenparklätze den man beantragen kann.

    Sofern direkt bei euch vorm Haus keine Parkmöglichkeit gibt, kann man versuchen bei der Stadt einen Behinertenparkplatz direkt für das Kind vor dem Haus zu beatragen.

    mit dem H steht euch folgendes zu:

    Inanspruchnahme des Behindertenpauschbetrages bei der Steuererklärung in Höhe von 3.700,-€
    Inanspruchnahme des Pflegepauschbetrages in Höhe von 924,-€
    Befreiung von der Zahlung der Hundesteuer sofern der Hund dem Kind gehört.

    So ich hoffe ich habe nichts vergessen.

    Liebe Grüße

    Yvonne

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      #3
      AW: Hilfe erbeten: GdB 100, wie gehts nun weiter?

      Hallo Axel und Familie,

      also was das Merkzeichen G betrifft weis ich, dass dir hier laut Behindertengesetz eine größere Wohnung zusteht als man dir sonst vom Amt bewilligen würde. Natürlich nur dann wenn du Hartz IV abhängig bist. Und zwar sind das dann (nur) 15 qm mehr.

      Ansonsten steht es dir ja frei welche Wohnungsgröße du beanspruchen möchtest.

      Z.B. stehen mir glaub ich 75 qm zu und mit Merkzeichen G dann 90 qm, woran ich zur Zeit arbeite. Im Moment wohne ich in einer 58 qm Wohnung, also viel zu klein für zwei Kinder, eins davon Autist und einen Erwachsenen.
      Autisten benötigen klare räumliche Abgrenzungen wie ein Schlafraum-nur zum schlafen, einen Spiel oder Therapieraum, nur zum spielen...u.s.w.
      Bisher war dem Amt das völlig egal. Mal sehen was das SPZ in Zusammenarbeit mit dem Versorgungsamt da regeln kann.

      Schönen Abend noch,
      wünscht Bianka

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        #4
        AW: Hilfe erbeten: GdB 100, wie gehts nun weiter?

        Danke erst einmal für Eure Antworten.

        Die Behinderung wurde erst ab Antragstellung 09/2007 anerkannt. Da haben wir wohl gepennt. Unser Sohn ist nun 1 Jahr und 3 Monate alt.

        Nun gut also wenn ich das richtig verstehe, dann fällt eine GEZ-Befreiung dann schon mal aus, da wir kein RF haben.

        Weiterhin habe ich verstanden, dass wir einen Behindertenparkplatz nutzen können, wenn wir unterwegs sind zum Einkaufen zum Beispiel (natürlich nur wenn der Sohnemann mit dabei ist).

        Was genau kann kostenlos besucht werden als Begleitung? Kann ich z.B. als Vater später mit meinem Sohn ins Stadion oder auch Kino?

        Was die Öffentlichen Verkehrsmittel angeht; kann da nur unser Sohn umsonst fahren (ist zur Zeit aufgrund seines Alters ja sowieso noch der Fall) oder darf auch 1 Person die ihn begleitet umsonst mit? Was hat es mit dieser Freifahrt auf sich für die behinderte Person? Braucht die Begleitung die Wertmarke oder unser Sohn?

        Zum Thema Parkplätze vor dem Haus:

        Wir haben da natürlich welche, aber die Autos parken teilweise so eng beieinander, dass es für uns echt schwer ist dort ein- und auszusteigen. Muss man das begründen bei Antragstellung oder steht einem der zu aufgrund des entsprechenden Merkmals im Ausweis? Und wo genau beantrage ich diesen Ausweis bzw. auch den Parkplatz vor dem Haus?


        So das war es erstmal.
        Alex

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          #5
          AW: Hilfe erbeten: GdB 100, wie gehts nun weiter?

          Hallo Alex!

          Wegen des Parkens auf den Behindertenparkplätzen meldest Du Dich am besten bei der Gemeinde, bei der Stadtverwaltung oder dem Bürgerbüro, wenn es so was bei Euch gibt. Da bekommst Du dann den Parkausweis und bist ab sofort berechtigt, bei Begleitung Deines Sohnes auf Behindertenparkplätzen zu parken bzw. hast Du viele Freiheiten, was das Parken betrifft, wenn es in der Nähe Deines Zieles keine Behindertenparkplätze gibt.

          Ausserdem bist Du auch von den Parkgebühen befreit. Tickets ziehen brauchst Du also nicht mehr

          Lieben Gruß - Patricia

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            #6
            AW: Hilfe erbeten: GdB 100, wie gehts nun weiter?

            Hallo Alex,
            die rückwirkende Wirkung muss man beim Amt beantragen. Ist die Behinderung deines Sohnes seit Geburt bestehend? Dann würde ich versuchen es noch nachträglich zu bekommen. Aber eigentlich wirkt es sich ja nur für die Steuern nachträglich aus und da ist das ganze Jahr 2007 ja schon drin, weil selbst wenn nur einen Monat lang im Jahr die Behinderung festgestellt wurde gelten die Vorteile das ganze Jahr.

            Zu den Nachteilsausgleichen, Steuerangelegenheiten und der Freifahrt poste ich dir ein paar Links, damit ich nicht alles tippen muss.
            http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/index.html
            http://www.oepnv-info.de./
            http://www.seh-netz.info/ausweis/seite2.php
            http://www.bvkm.de/recht/rechtsratge...rmerkblatt.pdf
            Mein Kind ist behindert - diese Hilfen gibt es
            http://www.bvkm.de/recht/rechtsratge..._behindert.pdf

            Freie Begleitung in Zoos, Kino etc. ist übrigens nichts rechtlich verpflichtendes, sondern hängt alleine vom Betreiber ab.

            LG, amai

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              #7
              AW: Hilfe erbeten: GdB 100, wie gehts nun weiter?

              Hallo Alex!

              Zitat von Rednaxela Beitrag anzeigen
              Die Behinderung wurde erst ab Antragstellung 09/2007 anerkannt. Da haben wir wohl gepennt. Unser Sohn ist nun 1 Jahr und 3 Monate alt.
              Na und, und wenn Du gepennt hast , dann lege einfach Widerspruch ein, Du hast dafür eine Monat nach Zugang des Bescheides Zeit.
              Das muss im Bescheid auch mit drinstehen, dass Du Widerspruch einlegen kannst (Rechtsbehelfsbelehrung), fehlt sie, hättest Du sogar 1 Jahr Zeit für einen Widerspruch.

              (ich nehme mal an, dass die Behinderung angeboren ist)

              Sehr geehrte.....,

              gegen Ihren Bescheid vom.... lege ich Widerspruch ein.

              Begründung:

              Die Behinderung meines Sohnes wurde erst ab dem Tag der Antragstellung anerkannt, sie besteht jedoch bereits ab Geburt.
              Mir war bei der Antragsstellung nicht bekannt, das man eine Behinderung laut § 6 der Schwerbehindertenausweisverordnung auch rückwirkend anerkennen lassen kann und ich wurde auch nicht von Ihnen darüber aufgeklärt, dass das möglich ist.

              Bereits ab dem Zeitpunkt der Geburt hatten wir erheblich mehr Arzt- und Therapietermine, als es bei gesunden gleichaltrigen Kindern üblich ist, wodurch wir behinderungsbedingte Nachteile hatten, die es laut Artikel 3 des Grundgesetzes nicht geben darf.

              Um die steuerlichen Nachteilsausgleiche auch für das Geburtsjahr unseres Sohnes geltend machen zu können, beantragen wir die rückwirkende Anerkennung der Behinderung ab Geburt.

              Mit freundlichen Grüßen

              .....

              So ungefähr. Evtl. noch Nachweise beilegen, dass die Behinderung nicht im September entstanden ist (neulich habe ich gelesen, dass ein Amt einen Nachweis vom Arzt wollte, dass der Gendefekt des betreffenden Kindes angeboren ist.... ).

              Solltet Ihr im Geburtsjahr Steuern gezahlt haben, würde ich es auf jeden Fall versuchen. Die Steuerfreibeträge sind immer Jahresbeträge, sie werden auch dann voll gewährt, wenn die Voraussetzungen nur einen Teil des Jahres vorgelegen haben, Extremfall wäre die Anerkennung der Behinderung ab 31.12.

              Alles Wichtige zu Steuervorteilen (Lohnsteuer) habe und was sonst noch zu beachten ist, habe ich hier im 2. Teil zusammengefasst, da stehen auch die Rechtsgrundlagen für die rückwirkende Anerkennung und die die Änderung der Steuerbescheide:
              http://www.rehakids.de/phpBB2/viewto...egendes#274330

              Für das H gibt es z.B. einen Freibetrag zur Berechnung von Erziehungsgeld, wenn man es nicht voll bekommen hat, auch, wenn man Wohngeld bekommt.

              Behörden, Krankenkassen, die Rentenversicherung, Unfallversicherung..... sind laut SGB 1, § 13-15 gesetzlich zur Aufklärung, Beratung und Auskunft verpflichtet, viel zu viele kommen dieser Pflicht jedoch nicht nach.

              Ich kann nur jedem empfehlen, sich gründlichst mit den Sozialgesetzbüchern zu beschäftigen, wenn man irgendwelche Anträge stellt, denn nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch durchsetzen. Diejenigen, die nach den Sozialgesetzbüchern arbeiten müssen, kennen sie oft selber nicht richtig und Eltern bzw. Kinder bekommen ihnen zustehende Leistungen nicht gewährt, (zum Teil geschieht das meiner Ansicht nach auch bewusst, um Kosten zu sparen ). Nur wenn man weiß, das Dinge mit falschen Begründungen nicht gewährt werden, kann man dagegen angehen, indem man Widerspuch einlegt.

              Es passiert z.B. sehr oft, dass Kinder zwar ein H bekommen, aber kein B, mit der Begründung, sie seien noch zu jung dazu. Das spielt aber laut der Begutachtungsrichtlinien bei der Beurteilkung definitiv keine Rolle.

              Natürlich erscheint der ganze Gesetzeskram auf den ersten Blick ziemlich kompliziert, aber wenn man sich gründlicher damit beschäftigt, geht es eigentlich und man findet sich ganz gut durch.

              http://www.rehakids.de/phpBB2/ftopic33042.html

              Habt Ihr schon Pflegegeld beantragt? Das wäre der nächste Punkt, wo seitens der Krankenkasse gleich erstmal abgeblockt wird, so ein kleines Kind würde sowieso kein Pflegegeld bekommen, weil ja auch gleichaltrige gesunde Kinder noch viel Pflege bräuchten, und die meisten Eltenr beantragen dann eben nicht.

              Aber es ist durchaus möglich, schon jetzt Pflegegeld zu bekommen, je nachdem, wie hoch der behinderungsbedingte Mehraufwand ist. Versuchen würde ich auf jeden Fall, Ihr habt nichts zu verlieren.

              Liebe Grüße

              Annette

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                #8
                AW: Hilfe erbeten: GdB 100, wie gehts nun weiter?

                Hallo Alex,

                bezüglich der öffentlichen verkehrsmittel sieht es folgendermaßen aus.
                Dein Kind ist in dem Alter eh noch frei und durch das B im Ausweis kann die Begleitung grundsätzlich ihn kostenlos begleiten. Die Wertmarke kommt erst zu tragen, wenn dasKind in dem Alter kommt wo es normalerweise zahlen muss.
                Wenn man die dann beantragt, kann das Kind grundsätzlich vor Ort im Bus umsonst fahren sowie auch die Begleitung und man bekommt dann ein Streckenverzeichnis, wo man dann mit berechtigt ist bis zu 50 Kilometer vom Wohnort aus mit dem Zug umsonst zu fahren.

                Liebe Grüße

                Yvonne

                PS: Solltet ihr Harz IV Empfänger sein, so könnt ihr Aufgrund des g im Ausweis einen Mehrbedarf beantragen.

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                  #9
                  AW: Hilfe erbeten: GdB 100, wie gehts nun weiter?

                  Schönen guten Abend,

                  so es gibt neues zu berichten.

                  1. Blauen Parkschein haben wir nun. Ging superschnell heute beim Ordnungsamt. Was den Parkplatz vorm Haus angeht muss ich mich erst mit dem Vermieter in Verbindung setzen, ob dieser mir einen Parkplatz zur Verfügung stellen kann. Zumindest hat es mir so das Ordnungsamt heute mitgeteilt. Falls nicht bekomme ich einen Extraplatz vom Ordnungsamt.

                  2. Ja wir bekommen Hartz IV als Aufstocker. Der Betrag liegt unter 100,- EUR. Besteht hier dennoch die Möglichkeit aufgrund der Behinderung einen Mehrbedarf zu beantragen? Und wenn ja in welcher Höhe bzw. erst einmal wie genau? Wir haben nämlich vor kurzem für das 1. Halbjahr 2008 den Bewilligungsbescheid bekommen. Allerdings wußte das Hartz-Amt da auch noch nichts von der Schwerbehinderung unseres Sohnes bzw. den Merkzeichen.

                  3. GEZ. Ich könnte durchdrehen. Ich habe beim Ordnungsamt angerufen und mich erkundigt wie ich das Kennzeichen RF erhalte. Daraufhin teilte mir die Dame dort mit: "Was? Das kriegen Sie sowieso nicht... Ihr Kind ist doch grad mal 1 Jahr alt!!!"

                  Daraufhin habe ich sie auf das Merkblatt zum Merkzeichen RF hingewiesen in dem nicht auf ein bestimmtes Alter hingewiesen wird. Vielmehr muss ein GdB von mindestens 80 vorliegen. Dies allein reicht soweit ich nun weiß jedoch nicht aus. Zusätzlich muss wohl auch noch eine sogenannte Systemstörung bzw. Funktionsstörung vorliegen.

                  Nun ja im Feststellungsbescheid vom Versorgungsamt wurde als berücksichtigte Behinderung das KOMPLEXE FEHLBILDUNGSSYSNDROM unseres Sohnes benannt. Daher glaube ich dass hier definitiv auch die Voraussetzungen für das Merkzeichen RF gegeben sind. Ein GdB von 100 hat unser Sohn.

                  Die Dame meinte weiter, dass wir das von der GEZ ohnehin nicht bekommen würden, selbst wenn das Versorgungsamt das Merkzeichen RF vergeben würde, weil unser Sohn ja bei uns fern sieht und wir angemeldet sind. Soweit ich informiert bin, sind die GEZ-Ämter jedoch zur Befreiung verpflichtet sobald RF als Merkzeichen vorliegt. Und weiterhin habe ich gehört, dass, sobald eine Person im Haushalt befreit ist, der gesamte Haushalt keine GEZ-Gebühren bezahlen braucht.

                  Kann mir bitte jemand nen Tipp geben, wie wir nun doch noch an das Merkzeichen RF gelangen? Ich würde natürlich Widerspruch einlegen und

                  1. Die rückwirkende Anerkennung ab Tag der Geburt und
                  2. die Vergabe des Merkzeichen RF fordern.

                  Einen Monat habe ich ja Zeit um gegen den Bescheid Widerspruch zu erheben.

                  ----

                  Abschliessend noch einmal die Sachen mit der Wertmarke für den Nahverkehr und der Steuergeschichte beim Auto.

                  1. Hier wurde erwähnt, dass ich momentan immer umsonst mitfahren kann als Begleitung weil unser Sohn im Ausweis das B hat. Er selbst muss ja aufgrund seines Alters noch nicht bezahlen. Muss ich dann irgendwo etwas beantragen um als Begleitung mitfahren zu können oder reicht es dann bei einer Kontrolle den Ausweis vorzulegen?

                  2. Sehe ich es richtig, dass ich entweder nur die Wertmarke für den Nahverkehr ODER die Steuern für den Wagen nicht zahlen brauche (sofern Auto auf unseren Sohn zugelassen wird)? Beides zusammen ist nicht möglich korrekt?

                  3. Stimmt es, dass ich das Merkzeichen RF nicht erhalte, sobald ich die Steuervergünstigungen für das Auto bzw. die Wertmarke für die Freifahrt im Nahverkehr nutze? Ich meine gelesen zu haben, dass dann einfach angenommen wird eine Teilhabe an Veranstaltungen sei dem Behinderten ohne weiteres möglich. Allerdings fahren wir mit unserem Sohn ja auch sehr häufig zum Arzt. Kann jemand dazu noch etwas schreiben?

                  So das war es, mein Beitrag sprengt langsam den Rahmen vom Umfang her. Ich würde mich wie bereits erwähnt sehr freuen, wenn Ihr zu den eben genannten Punkten noch etwas schreiben könnt.

                  Blautopas hat ja sogar schon einen Entwurf formuliert. Wenn so etwas vielleicht für die nachträgliche Anerkennung und die Anerkennung des Merkzeichens RF möglich ist, wäre ich vorerst wunschlos glücklich.

                  Vielen Dank im Voraus.

                  Alex

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                    #10
                    AW: Hilfe erbeten: GdB 100, wie gehts nun weiter?

                    Hallo Alex,

                    über den Mehrbedarf gibt es hier schon einen Thread. Lese doch mal dich dort durch:
                    http://www.intakt.info/forum/showthread.php?t=5833

                    Bezüglich GEZ:

                    Da ihr aufstockend Harz IV habt, steht euch die GEZ Steuerbefreiung zu, da ihr am Existenzminimum lebt.

                    Stellt den Antrag und legt den Bescheid von der Arge bei. Macht es am besten sofort denn es zählt erst ab Antragstellung.
                    Ich füge euch mal den Befreiungsantrag bei.
                    Mit euren Buchstaben im Auswei könnt ihr die Steuerbefreiung für das Auto nutzen, sowie auch die Freimarke für die öffenlichen verkehrsmittel.

                    Liebe Grüße

                    Yvonne
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                      #11
                      AW: Hilfe erbeten: GdB 100, wie gehts nun weiter?

                      Hallo Axel,
                      eigentlich werden deine Fragen in den Links, die ich gepostet habe alle beantwortet, deswegen nur ganz kurz.

                      Ihr habt mit dem *H* das Recht die Wertmarke kostenlos zu bekommen vom Versorgungsamt. Auch wenn euer Kind eigentlich noch nicht bezahlen müsste besorgt euch die Wertmarke, da in den einschlägigen Bestimmungen immer drin steht als Voraussetzung " Merkzeichen *B* UND Wertmarke".
                      Übrigens dürft ihr damit unabhängig vom Streckenverzeichnis in ganz Deutschland den öffentlichen Nahverkehr nutzen. ( ganz genau in den Links) Im Fernverkehr müsst ihr euch entscheiden ab dem 6. Geburtstag, entweder das Kind wird auf die Erwachsenenfahrkarte eingetragen und fährt kostenlos oder aber man löst ein Kinderticket (kostet 50 % vom Erwachsenenticket) und fährt als Begleiter umsonst. Tipp: Jugendbahncard für einmalig 10 Euro ab dem 6. Geburtstag holen, die bringt noch einmal 25 % und ist gültig bis zum 19. Geburtstag.
                      Falls zwei Erwachsene mit Kind fahren dann Kind beim ersten Erwachsenen auf die Fahrkarte eintragen lassen, dann fahren Kind und der zweite Erwachsene als Begleiter umsonst. Solange das Kind noch nicht sechs ist brauchen Kind und der Begleiter keine Fahrkarte. Ihr könnt euch auch 2 Sitzplätze kostenlos reservieren lassen über den Mobilitätsservice oder am Schalter.
                      Es reicht dann, den Ausweis und die Wertmarke vorzuzeigen.


                      Mit dem *H* oder auch mit dem *aG* müsst ihr euch übrigens nicht zwischen Freifahrt oder KFZ-Steuerbefreiung entscheiden, sondern könnt beides in Anspruch nehmen.

                      Bei nur *G* muss man sich für das eine ODER das andere entscheiden.

                      Zur GEZ-Befreiung: da habe ich mit dem RF keine Erfahrungen, aber: ihr bekommt doch Aufstockung nach ALGII . Im Gesetz steht, dass Bezieher von ALG II oder Sozialgeld von der GEZ-Gebühr befreit werden. Schau noch mal bei der GEZ nach, aber ich glaube da reicht der Bescheid von der Arge oder evtl. gibts ein Formular , was von denen abgestempelt werden muss.

                      gruß, amai

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                        #12
                        AW: Hilfe erbeten: GdB 100, wie gehts nun weiter?

                        Hallo Axel
                        Ich fahre ohne Wertmarke,da mein Sohn erst 3 Jahre alt ist.
                        Ich zeige den Schwerbehindertenausweis ,wenn die Kontrolle kommt,
                        und das wars.Es hat noch nie einer eine Bemerkung gemacht,wegen
                        Wertmarke.Egal ob Bus ,Bahn ,U-oder S-Bahn.
                        Den Bescheid von der Arge nicht als Kopie zur GEZ schicken,wird nicht anerkannt.
                        Du musst den Bescheid von der Arge beglaubigen lassen und dann mit
                        GEZ Antrag abschicken
                        LG Carmen
                        Zuletzt geändert von Carmen62; 13.12.2007, 23:00.

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                          #13
                          AW: Hilfe erbeten: GdB 100, wie gehts nun weiter?

                          Guten morgen,

                          danke erneut für die Antworten.

                          Die Sache mit GEZ hat sich wohl erstmal erledigt. Wir sind ja bereits befreit, weil Aufstocker. Ich hatte vergessen das zu erwähnen. Mir ging es eigentlich auch nur darum zu wissen, ob wir eben ein Recht auf RF hätten. Kann ja auch mal sein, dass wir keine Aufstocker mehr sind und dann würde dies ja erneut an Bedeutung gewinnen.

                          Was die anderen Dinge betrifft, so werde ich beim Versorgungsamt nun die Wertmarke für die Freifahrt beantragen (sicher ist sicher).

                          Gleichzeitig werden wir dann auch die KFZ-Steuerbefreiung wohl nutzen.

                          Was ich mich jedoch frage ist folgendes: Der Wagen ist momentan auf mich zugelassen. Hat jemand von Euch Erfahrung damit wie es ist, wenn wir ihn nun auf unseren Sohn zulassen? Ich könnte mir vorstellen, dass wir dann von der Versicherung ja höher gestuft werden. Oder unterliege ich da einem Irrtum?

                          Und zu guter Letzt werden wir gegen den Bescheid nun doch Widerspruch erheben, um die rückwirkende Anerkennung der Behinderung ab Geburt zu erhalten.Das würde sich ja doch ziemlich stark auf unseren Lohnsteuerjahresausgleich 2006 auswirken, wenn die Vergünstigungen für das ganze Jahr gerechnet werden.

                          Alex

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Hilfe erbeten: GdB 100, wie gehts nun weiter?

                            Hallo Alex,

                            wenn ihr das fahrzeug auf euerKind ummeldet hat eskeinerlei Wirkung auf die Versicherung denn du bleibst ja der Versicherungsnehmer.
                            Rufe deine Versicherung an und teileIhnen mit, dass du den Wagen ummelden willst, denn du benötigst dann ja eine neue Versicherungskarte.
                            Des Weietren von dir und deiner Frau eine schriftliche Vollmacht, dass ihrdamit einverstanden seid, dass das fahrzeug auf euer KInd umgemeldet wird. Vergessenicht den Schwerbehindertenausweis mitzunehmen und halt alles das, was mn so auch zum Fahrzeug anmedlen benötigt.

                            Liebe Grüße

                            Yvonne

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                              #15
                              AW: Hilfe erbeten: GdB 100, wie gehts nun weiter?

                              Hallo Yvonne,

                              ich habe noch einmal eine Frage wegen der Hundesteuer. Wir haben für unsere blinden Sohn nun schon den zweiten Hund angeschafft. Dieses mal ist es ein Foxterrier und es ist so klasse, wie er sich positiv auf Stefans Entwicklung auswirkt. Du hast zuvor erwähnt, Befreiung von der Hundesteuer, falls der Hund dem Kind gehört. Ist das auf das Merkzeichen H bezogen? Stefan hat 100% G AG BL H B RF .
                              Vielen Dank im Voraus,
                              Kirsty

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                                #16
                                AW: Hilfe erbeten: GdB 100, wie gehts nun weiter?

                                Hallo kirsty,
                                die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer, das heisst, das kann unterschiedlich gehandhabt werden von verschiedenen Gemeinden.
                                Ich habe das hier zum Thema gefunden:
                                http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/weg...echte.html#A12
                                "Hundesteuer
                                Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen Bl oder H sind in vielen Gemeinden von der Hundesteuer befreit. Da die Hundesteuer eine kommunale Steuer ist, kann es hier örtliche Unterschiede geben. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde."

                                habe weitergegoogelt und die Satzung der Stadt Aschaffenburg zur Hundesteuer gefunden hier steht folgendes: http://www.aschaffenburg.de/wDeutsch...recht/22-1.pdf
                                "[...]
                                § 2 Steuerfreiheit
                                Steuerfrei ist das Halten von
                                [...]
                                3. Hunden, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind.
                                [...]"

                                Also denke ich, da euer Sohn gleich zwei Merkzeichen erfüllt, nämlich *Bl* und das *H* sollte das klappen. Aber ein Anruf vorher bei der Stadt klärt sicher , was die alles brauchen.

                                Edit:ups, ich habe in der Eile nur die Stadt gelesen und nicht das *Raum*, ich hoffe für eure Gemeinde gilt auch eine ähnliche Satzung, bleibt wohl doch nur anrufen und nachfragen.

                                LG, amai

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                                  #17
                                  AW: Hilfe erbeten: GdB 100, wie gehts nun weiter?

                                  Liebe amai,

                                  vielen herzlichen Dank für deine spontane Antwort. Ich werde mich mit diesem Hintergrundwissen jetzt einmal auf unsere Gemeinde kundig machen.
                                  Wir sind übrigens eine etwas größere (Land)Gemeinde gleich neben Aschaffenburg.

                                  Liebe Grüße
                                  kirsty

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                                    #18
                                    AW: Hilfe erbeten: GdB 100, wie gehts nun weiter?

                                    hallo

                                    eine wichtige sache habt ihr vergessen ..

                                    es gibt entweder die steuerbefreiung oder die wertmarke, beides kann man nicht nutzen.wenn ein pkw zur verfügung steht,dann wird dieser steuerlich begünstigt und wenn dieser nicht zur verfügung steht, dann ist auf die wertmarke für den öffentlichen personenverkehr zurück zu greifen.bis das kind 6 jahre alt ist,fahren ein elternteil oder eine andere begleitperson mit dem kind quasi umsonst mit und ab dem 6 lebensjahr muss im zug eine kinderfahrkarte gelöst werden, die begleitung fährt dann trotzdem umsonst mit.im umkreis von 50 km sind die fahrten meist für beide kostenlos, sofern das kind noch nicht den fahrpreis ( kinderfahrpreis) zahlen muss.

                                    bei einem arbeitnehmer, kann aufgrund der behinderung in die steuerkarte eingetragen werden,das eine schwerbehinderter in der fam. lebt und dieses wird lohnsteuerlich,pflegeversicherung und so weiter begünstigt.diese begünstigung kann man sich monatlich oder järhlich vergüten lassen und hats dann mehr am monatsende auf dem konto,das bedarf dann der rücksprache mit dem arbeitnehmer ( lohnbüro,buchhaltung,wer das auch imerm managt) !

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                                      #19
                                      AW: Hilfe erbeten: GdB 100, wie gehts nun weiter?

                                      Guten Morgen,

                                      eine kleine Anmerkung:

                                      Je nach eingetragenen Merkzeichen gibt es aber auch eine Steuerbefreiung und die Freifahrtmarke. Wir haben aufgrund des Merkzeichens "BL" beide Möglichkeiten.

                                      Der Inhaber des Beiblattes mit der Wertmarke ist im öffentlichen Personenverkehr (§ 145 Abs. 1 Sätze 1 und 2 des Neunten Sozialgesetzbuch) unentgeltlich zu befördern. Das gilt für den Nahverkehr (Umkreis 50KM), lt. Streckenverzeichnis, welches man zugewiesen bekommt. Die Begleitperson fährt immer kostenfrei mit. (auch auf Fernverkehrstecken) So ist es mir jedenfalls bekannt.



                                      Einen schönen Tag,
                                      kirsty

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                                        #20
                                        AW: Hilfe erbeten: GdB 100, wie gehts nun weiter?

                                        Hallo!

                                        Auch beim Merkzeichen H gibt es beides, Wertmarke und Steuerbefreiung.

                                        Nachteilsausgleiche

                                        Das ist Bundesrecht, insofern ist es eigentlich egal, von welchem Bundesland die Dateien herausgegeben sind.

                                        Liebe Grüße

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                                          #21
                                          AW: Hilfe erbeten: GdB 100, wie gehts nun weiter?

                                          Hallo Blautopas,

                                          super, vielen Dank für deinen Link. (12 Sozialgesetzbücher)

                                          Viele Grüße
                                          kirsty

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                                            #22
                                            AW: Hilfe erbeten: GdB 100, wie gehts nun weiter?

                                            Haallo Kirsty!

                                            Zitat von kirsty Beitrag anzeigen
                                            super, vielen Dank für deinen Link. (12 Sozialgesetzbücher)
                                            Das ist meine Signatur, die erscheint in jedem meiner Beiträge. Ich halte es für sehr wichtig, diese Gesetze zu kennen bzw. zu wissen, wo man nachlesen kann, denn nur wer seine Rechte kennt, kann sie durchsetzen, kann überprüfen, ob Ämter und KK einem das richtige erzählen, was leider seher oft nicht der Fall ist.

                                            Ich erlebe es immer wieder bei der Kostenstelle unseres Jugendamtes, so viele Fehler kann einer einer alleine gar nicht machen, deswegen sind wir in den letzten 15 Monaten bei Sachberarbeiter/in Nr. 4 angelangt..... Ich war hartnäckig, konnte denen Berechnungsfehler nachweisen und nun mussten sie uns zuviel erhobene Kostenbeträge seit 10/06 zurückerstatten und unseren Kostenbeitrag auch für die Zukunft senken. Die Aufhebung der fehlerhaften Bescheide und die Neuberechnung haben wir mit Bezug hierauf verlangt:
                                            http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/__44.html
                                            Ich habe noch ein paar andere Behördenbaustellen, wo für mich die Kenntnis der Sozialgesetzbücher sehr hilfreich ist.

                                            Man kann die Sozialgesetzbüche rund die Nebengesetze dazu übrigens auch in Buchform bekommen, sie sind gar nicht so teuer. Ich habe sie im Februar sogar noch kostenfrei erhalten.
                                            http://www.rehakids.de/phpBB2/viewto...t=paket#578801 Da mein Betrag weiter unten.

                                            Und nun klinke ich mich für die nächsten Wochen aus, ich fahre am Mittwoch für 6 Wochen zur Reha (hart erkämpft) , 2 Monate früher als ursprünglich vorgesehen. Ich habe mich vor fast 2 Jahren mit Borreliose infiziert und meine damalige Hausärztin hat das nicht erkannt. Die Folgen sind weitreichend....

                                            Liebe Grüße

                                            Annette

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                                              #23
                                              AW: Hilfe erbeten: GdB 100, wie gehts nun weiter?

                                              Hallo,

                                              Du musst den Bescheid von der Arge beglaubigen lassen und dann mit
                                              GEZ Antrag abschicken
                                              Man kann aber auch den ARGE Bescheid für sich kopieren und das Original zur GEZ schicken. Hat bei mir anstandslos geklappt und man muß nicht nochmal zur ARGE.

                                              Gruß
                                              Amina

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                                                #24
                                                Hallo alle zusammen

                                                habe da auch mal ein paar fragen

                                                mein freund 45 jahre ist früh rentner mit 100% schwerbehindertenausweis GdB 100 seit 2002 gültig bis : unbefristet
                                                er hat ein glasauge war dialysepatient nd lebt jetzt mit einer spenderniere
                                                bekommt man damit eine gez befreiung durch ?



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                                                  #25
                                                  Hallo alle zusammen

                                                  habe da auch mal ein paar fragen

                                                  mein freund 45 jahre ist früh rentner mit 100% schwerbehindertenausweis GdB 100 seit 2002 gültig bis : unbefristet
                                                  er hat ein glasauge war dialysepatient nd lebt jetzt mit einer spenderniere
                                                  bekommt man damit eine gez befreiung durch ?

                                                  gruss carmen

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