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"Zusatzgehalt" vom Kostenträger erstreiten??!?

Holger 19.10.2007, 19:35#1
Hallo zusammen,

soeben ist mir etwas über 2 Ecken zu Ohren gekommen, von dem ich noch nie etwas gehört habe und deshalb mal in die Runde fragen muss, ob das jemandem schon untergekommen. An sich ist es mir irgendwie logisch, aber irgendwie auch fast schon unglaublich...

Die Mutter (etwa 50 Jahre) eines behinderten Kindes (etwa 30 Jahre) ist durch die tägliche und vor allem nächtliche Belastung der Betreuung und Pflege so fertig, dass es ihr nicht möglich ist, wieder arbeiten zu gehen, nicht mal halbtags. Sie schlägt sich fast jede Nacht um die Ohren und kann tagsüber einfach die Kraft nicht aufbringen, ihrem Beruf nachzugehen. Das Problem ist aber, dass ihr das Geld, das sie zur Verfügung hat, sonst nicht ausreicht. Würde sie ihr Kind ins Heim geben und hätte diese Belastung nicht, dann könnte sie ohne weiteres mindestens halbtags arbeiten gehen und würde damit ca. die 600 Euro netto verdienen, die sie zum Leben braucht.

Diese recht resolute Mutter geht nun zum Kostenträger und schildert ihm die Situation. Sie lässt ihm zwei Möglichkeiten:
1. Ich gebe mein Kind schweren Herzens in ein Wohnheim. Das kostet Sie (als Kostenträger) ca. 2500 Euro im Monat. So kann ich arbeiten gehen und mir meinen Lebensunterhalt wieder selbst verdienen.
2. Ich behalte mein Kind zu Hause, Sie sorgen für meinen Lebensunterhalt und zahlen mir monatlich die 600 Euro, die ich benötige.

Der Kostenträger hat sich tatsächlich (aus ökonomischer Sicht natürlich höchst verständlich) für Möglichkeit 2 entschieden und zahlt der Mutter seither 600 Euro pro Monat, wodurch er sich 1900 Euro spart.

Harte Geschichte...:glubsch:

Hat jemand von euch so etwas schon einmal gehört? Kann man mit den Kostenträgern wirklich so verhandeln? Wie gesagt, aus betriebswirtschaftlicher Sicht natürlich verständlich. Aber welche Rechtsgrundlage - an die ein Kostenträger gebunden ist - sollte eine solche Zahlung haben?

Wäre dankbar für ne Einschätzung von euch!

Viele Grüße,

Holger
Guenther 19.10.2007, 19:57#2
AW: "Zusatzgehalt" vom Kostenträger erstreiten??!?

Hallo Holger,

die rechtliche Konstruktion hinter dieser Lösung könnte sein:
1. Mutter bekommt Grundsicherung für Erwerbsfähige (SGB II), also Regelleistung plus Miete und Heizung
2. Kind bekommt Grundsicherung bei Erwerbsminderung (SGB XII)
3. der Sozialhilfeträger bzw ARGE erkennt an, dass der Mutter wegen der Pflege eine Erwerbstätigkeit nicht zumutbar ist (§10, Abs. 1 Nr. 4)
Der Betrag von 600 Euro pro Monat ist möglicherweise weniger als Mutter und Kind nach dem Gesetz zusteht.

Viele Grüße
Günther
Holger 23.10.2007, 14:33#3
AW: "Zusatzgehalt" vom Kostenträger erstreiten??!?

Hallo Günther,

also in diesem Bereich kenne ich mich nicht so gut aus. Ich habe ja auch nicht selbst mit der betreffenden Dame sprechen können, sonst wüsste ich genaueres.
Es ging ja um 600 Euro ZUSÄTZLICH. Wenn sie nun also zuvor schon Grundsicherung bekommen hat und ihre Tochter auch, was bekommt sie dann mehr, wenn Sozialhilfeträger bzw. ARGE anerkennen, dass die Erwerbstätigkeit nicht zumutbar ist. Ist das dann genau festgelegt?

Viele Grüße,

Holger
Guenther 24.10.2007, 21:30#4
AW: "Zusatzgehalt" vom Kostenträger erstreiten??!?

Hallo Holger,

also der Sozialhilfeträger rechnet tatsächlich aus, dass ihm 600€ zusätzlicher Unterhalt billiger kommen, als 2500€ Wohnheim? Schwer zu glauben.

Günther
MichaelK 26.10.2007, 21:11#5
AW: "Zusatzgehalt" vom Kostenträger erstreiten??!?

Hallo Holger,

also ich kann mir nicht vorstellen, dass es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt.

Was für eine Leistung soll das denn sein? Für den Lebensunterhalt gibts doch Sozialgeld nach SGB II und selbst wenn.... würde doch eine Leistung für den gleichen Zweck von einem anderen Träger vollständig angerechnet. Von 600 € kann aber niemand, zusammen mit einem behinderten Kind, seinen Lebensunterhalt bestreiten, selbst wenn zusätzlich noch das Kindergeld gezahlt wird.
Ergo brauchte man noch ergänzendes Sozialgeld. Das macht doch so gar keinen Sinn, höchstens wenn größere Vermögenswerte da sind, die vor der Verwertung gerettet werden sollen. Allerdings zahlt das Sozialamt Leistungen zum Lebensunterhalt garantiert auch nur nach Prüfung der Vermögensverhältnisse.

LG Michael
Holger 27.10.2007, 10:15#6
AW: "Zusatzgehalt" vom Kostenträger erstreiten??!?

Hallo zusammen,

ja, ich wundere mich eben ja auch und weiß nicht, was die Grundlage sein könnte. Ich hoffe, ich bekomme von der betreffenden Mutter noch nähere Informationen.

Allerdings: Es ging nicht darum, dass sie NUR 600€ bekommt, sondern ZUSÄTZLICH 600€, um auf eine entsprechende Lebensgrundlage zu kommen.

Bin ja genauso ratlos und kann es mir auch nicht vorstellen. Aber vielleicht hat da ja auch jemand was falsch verstanden... :kopfkratz:

LG
Holger