Hallo zusammen,
soeben ist mir etwas über 2 Ecken zu Ohren gekommen, von dem ich noch nie etwas gehört habe und deshalb mal in die Runde fragen muss, ob das jemandem schon untergekommen. An sich ist es mir irgendwie logisch, aber irgendwie auch fast schon unglaublich...
Die Mutter (etwa 50 Jahre) eines behinderten Kindes (etwa 30 Jahre) ist durch die tägliche und vor allem nächtliche Belastung der Betreuung und Pflege so fertig, dass es ihr nicht möglich ist, wieder arbeiten zu gehen, nicht mal halbtags. Sie schlägt sich fast jede Nacht um die Ohren und kann tagsüber einfach die Kraft nicht aufbringen, ihrem Beruf nachzugehen. Das Problem ist aber, dass ihr das Geld, das sie zur Verfügung hat, sonst nicht ausreicht. Würde sie ihr Kind ins Heim geben und hätte diese Belastung nicht, dann könnte sie ohne weiteres mindestens halbtags arbeiten gehen und würde damit ca. die 600 Euro netto verdienen, die sie zum Leben braucht.
Diese recht resolute Mutter geht nun zum Kostenträger und schildert ihm die Situation. Sie lässt ihm zwei Möglichkeiten:
1. Ich gebe mein Kind schweren Herzens in ein Wohnheim. Das kostet Sie (als Kostenträger) ca. 2500 Euro im Monat. So kann ich arbeiten gehen und mir meinen Lebensunterhalt wieder selbst verdienen.
2. Ich behalte mein Kind zu Hause, Sie sorgen für meinen Lebensunterhalt und zahlen mir monatlich die 600 Euro, die ich benötige.
Der Kostenträger hat sich tatsächlich (aus ökonomischer Sicht natürlich höchst verständlich) für Möglichkeit 2 entschieden und zahlt der Mutter seither 600 Euro pro Monat, wodurch er sich 1900 Euro spart.
Harte Geschichte...
Hat jemand von euch so etwas schon einmal gehört? Kann man mit den Kostenträgern wirklich so verhandeln? Wie gesagt, aus betriebswirtschaftlicher Sicht natürlich verständlich. Aber welche Rechtsgrundlage - an die ein Kostenträger gebunden ist - sollte eine solche Zahlung haben?
Wäre dankbar für ne Einschätzung von euch!
Viele Grüße,
Holger
soeben ist mir etwas über 2 Ecken zu Ohren gekommen, von dem ich noch nie etwas gehört habe und deshalb mal in die Runde fragen muss, ob das jemandem schon untergekommen. An sich ist es mir irgendwie logisch, aber irgendwie auch fast schon unglaublich...
Die Mutter (etwa 50 Jahre) eines behinderten Kindes (etwa 30 Jahre) ist durch die tägliche und vor allem nächtliche Belastung der Betreuung und Pflege so fertig, dass es ihr nicht möglich ist, wieder arbeiten zu gehen, nicht mal halbtags. Sie schlägt sich fast jede Nacht um die Ohren und kann tagsüber einfach die Kraft nicht aufbringen, ihrem Beruf nachzugehen. Das Problem ist aber, dass ihr das Geld, das sie zur Verfügung hat, sonst nicht ausreicht. Würde sie ihr Kind ins Heim geben und hätte diese Belastung nicht, dann könnte sie ohne weiteres mindestens halbtags arbeiten gehen und würde damit ca. die 600 Euro netto verdienen, die sie zum Leben braucht.
Diese recht resolute Mutter geht nun zum Kostenträger und schildert ihm die Situation. Sie lässt ihm zwei Möglichkeiten:
1. Ich gebe mein Kind schweren Herzens in ein Wohnheim. Das kostet Sie (als Kostenträger) ca. 2500 Euro im Monat. So kann ich arbeiten gehen und mir meinen Lebensunterhalt wieder selbst verdienen.
2. Ich behalte mein Kind zu Hause, Sie sorgen für meinen Lebensunterhalt und zahlen mir monatlich die 600 Euro, die ich benötige.
Der Kostenträger hat sich tatsächlich (aus ökonomischer Sicht natürlich höchst verständlich) für Möglichkeit 2 entschieden und zahlt der Mutter seither 600 Euro pro Monat, wodurch er sich 1900 Euro spart.
Harte Geschichte...

Hat jemand von euch so etwas schon einmal gehört? Kann man mit den Kostenträgern wirklich so verhandeln? Wie gesagt, aus betriebswirtschaftlicher Sicht natürlich verständlich. Aber welche Rechtsgrundlage - an die ein Kostenträger gebunden ist - sollte eine solche Zahlung haben?
Wäre dankbar für ne Einschätzung von euch!
Viele Grüße,
Holger

