Hallo ..... hier ich noch mal,
habe hier einen Berg Formulare vom LVR bekommen und muß meine Einkommensverhältnisse angeben (mal wieder).
Nun habe ich ein zusätzliches Schreiben bekommen in dem der LVR prüft ob ihm das Kindergeld zusteht. Sie berufen sich auf eine aktuelle Rechtssprechung. Das kann doch wohl nicht wahr sein !!!!!
Durch das Kindergeld kann ich meinem Sohn einige Dinge leisten, die sonst nicht möglich wären. So fährt er z.B. 1 x im Jahr in Urlaub (die Gruppe war sogar schon 2 x auf Mallorca, was ich nebenbei bemerkt total klasse finde)
Oder es wird spezielle Kleidung für Rollifahrer gekauft, die ihm und den Betreuern das An- und Ausziehen leichter macht usw. usw. usw.
Hat jemand eine Ahnung ob der LVR das darf ?! Ich kann Kosten/Ausgaben angeben. Was fällt unter "Haben Sie sonstige regelmäßige Aufwendungen für Ihr Kind?"
Lieben Gruß aus NRW
Gaby
habe hier einen Berg Formulare vom LVR bekommen und muß meine Einkommensverhältnisse angeben (mal wieder).
Nun habe ich ein zusätzliches Schreiben bekommen in dem der LVR prüft ob ihm das Kindergeld zusteht. Sie berufen sich auf eine aktuelle Rechtssprechung. Das kann doch wohl nicht wahr sein !!!!!
Durch das Kindergeld kann ich meinem Sohn einige Dinge leisten, die sonst nicht möglich wären. So fährt er z.B. 1 x im Jahr in Urlaub (die Gruppe war sogar schon 2 x auf Mallorca, was ich nebenbei bemerkt total klasse finde)
Oder es wird spezielle Kleidung für Rollifahrer gekauft, die ihm und den Betreuern das An- und Ausziehen leichter macht usw. usw. usw.
Hat jemand eine Ahnung ob der LVR das darf ?! Ich kann Kosten/Ausgaben angeben. Was fällt unter "Haben Sie sonstige regelmäßige Aufwendungen für Ihr Kind?"
Lieben Gruß aus NRW
Gaby
