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widerspruch

Ladka2007 11.10.2007, 11:42#1
Hallo,
ich bräuchte mal wieder eine Hilfe mit Widerspruch und zwar geht um Mehrbedarf für behinderte mit dem Merkzeichen G. Ich habe im Juli 2007 einen Antrag gestellt und zwar so schnell wie möglich nach dem ich erfahren habe, dass mein Sohn (Autist Schwerbehindertenausweis 100%, Merkzeichen B, G, H) auch Anspruch daran hat. Ich wollte es zurück wirkend ab dem 1.8.2006 wann der Gesetzt in Kraft getretten ist. Leider haben es erst ab dem Juli gezahlt. Sie hatten nur eine Kopie von alten Ausweis (80% und B, H) wogegen habe ich einen Widerspruche gestellt und Ahmed wurde seit 1.1.2006 ein neuer zugesprochen (100% B,G, H), der neue habe ich leider erst im Juli nachgereicht , da ich total vergessen habe, wo sie schon Kopie von dem neuen und wo nur von dem alten. Trotzdem denke ich, dass es meine freie Wille war überhaupt einen Ausweis zeigen, denn es hatte bis dem 1.8.2006 keine Wirkung auf Berechnung oder Bewilligung des Alg II. Haben wir da überhaupt eine Chance?Und ist ein Widerspruch sinnvoll?Ich bin dankbar für alle Antworten.
Ladka