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Fahrtenbuch

busfahrerin 11.10.2007, 09:23#1
Hallo,
er kann mir genau und detalliert,evtl. an einer Aufzeichnung, sagen wie man ein Fahrtenbuch genau führt und was genau eingetragen werden muss um beim Finanzamt mehr als 3000 km angerechnet zu bekommen.
LG Busfahrerin
Yvonne 12.10.2007, 18:05#2
AW: Fahrtenbuch

Hallo Busfahrerin,

da sich hier keiner dazu meldet und ich es dir leider auch nicht sagen kann, würde ich an deiner Stelle mal beim Finanzamt anrufen und mich aufklären lassen. Vielleicht kann man von denen ja auch ein Fahrtenbuch bekommen. So weisst du dann auf jedenfall wie es korrekt auszufüllen ist.

Liebe Grüße

Yvonne
Holger 12.10.2007, 19:31#3
AW: Fahrtenbuch

Hallo Busfahrerin,

noch mal von mir kurz eine Meinung. Fahrtenbücher kriegst du im Schreibwarenhandel. Diese haben vorgegebene Spalten, wo du alles eintragen musst. U.a. gibt es da auch die Spalte "Zweck der Fahrt". Da würde ich jedes Mal eintragen, dass die Fahrt Behinderungsbedingt ist (z.B. Kürzel "Beh"), den Namen des Kindes und den Zweck, also z.B. "Beh - Max: Ergotherapie". Das sollte meiner Meinung nach ausreichen, aber gemacht habe ich das selbst noch nicht.

Zur Sicherheit - da schließe ich mich Yvonne an - frage beim Finanzamt nach, ob das so okay ist, nicht dass du evtl. später wegen einem "Formfehler" in die Röhre schaust...

LG
Holger
busfahrerin 12.10.2007, 22:40#4
AW: Fahrtenbuch

Hallo Holger,

danke für die Rückmeldung. Aber das Finanzamt nützt mir da nicht viel. Ich habe es schon versucht, nur zur Antwort bekam ich zu hören "Ich kann Ihnen das nicht sagen, ich setze mich da nicht in die Nesseln. Da würde ich Schwierikgkeiten bekommen." Da muss es irgend eine Lösung geben. Ich habe z.Bsp. wenn ich zur KK gefahren bin, BKK eingetragen, beim Behindertensport BSV. Aber es scheint nicht zu stimmen.

MFG
Busfahrerin
Holger 16.10.2007, 10:53#5
AW: Fahrtenbuch

Hallo Busfahrerin,

also das wundert mich jetzt aber wirklich, dass das Finanzamt was fordert, aber dir nicht sagt was... also so klingt das für mich. Ich hab nochmal ein bisschen im Internet geforscht und herausgefunden, dass das wohl sehr unterschiedlich gehandhabt wird von den Finanzämtern bzw. Sachbearbeitern. Es gibt auch wohl welche, die das einmal verlangen und dann nie mehr oder wo das sogar ohne Nachweis angerechnet wurde...

Also die müssen dir ja wohl sagen, WAS ihnen an dem Fahrtenbuch nicht passt, dass du geführt hast.

Wenn die üblichen Daten enthalten sind, also Datum, gefahrene Km, Fahrstrecke und Zweck der Fahrt, dann sollte das kein Problem sein!

Ist das Auto denn auf dich oder eins deiner Kinder angemeldet? Wenn letzteres, dann darfst du es ja streng genommen auch nur für behinderungsbedingte Fahrten einsetzen. Das hieße dann, dass eigentlich reicht, wenn du den Kilometerstand vom Jahresanfang und den vom Jahresende nachweist...

Bleib da auf jeden Fall hartnäckig! Wenn die sagen, sie können es nicht anerkennen, müssen sie dir auch sagen, WARUM sie es nicht anerkennen. Lege rechtzeitig Widerspruch gegen den Bescheid ein, falls du schon einen bekommen hast.

Bleib dran!

LG
Holger
busfahrerin 16.10.2007, 11:33#6
AW: Fahrtenbuch

Hallo Holger,

danke für die Rückmeldung. Das Auto läuft auf meinen Sohn, da er im SB 70%,G,B und H hat.

Ich fahre täglich mit meinem Sohn an die Schule an die er geht und parke das Auto dort. Dann laufe ich auf den Betriebshof steige in meinen Bus fahre meine Tour (befördere behinderte Kinder) und lade die Kids an der Schule an die auch mein Sohn geht ab. Anschließend fahre ich wieder auf den Betriebshof, stelle den Bus dort ab und laufe zurück zum Auto und fahre nach Hause. Evtl. gehe ich einkaufen oder hole Rezepte vom Arzt für ihn ab, erledige Sachen bei der KK für ihn, oder bin beim RA wegen Pflegegeld wo ich auch schon über zwei Jahre kämpfe, tanken muss ich ja auch da ich sonst diese Fahrten alle nicht machen kann.

Ich dachte nur, dass es vielleicht jemand gibt der das auch machen muss und das angerechnet bekommt. Dann wäre es super gewesen, mir mal eine Seite zumailen, damit ich das ganze vor Augen habe.

LG
Busfahrerin:grantel::heul:
Yvonne 16.10.2007, 13:07#7
AW: Fahrtenbuch

Hallo Busfahrerin,

auf was für eine Schule geht denn dein Kind? Gibt es nicht die Möglichkeit, dass er auch mit einem Schulbus befördert wird?

Evtl. gibt es auch die Möglichkeit, dass du dich ansonsten mal an die Eingliederungshilfe wendest, denn nach § 10Abs. 6 der Verordnung zu §60 SGB XII kann Hilfe in angemessenem Umfange auch durch die Übernahme von Betriebskosten gewährt werden, wenn der Behinderte wegen seiner Behinderung auf die regelmäßge Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewisen ist oder angewiesen seind wird und das ist ja bei euch gegeben.

Liebe Grüße

Yvonne
busfahrerin 16.10.2007, 15:44#8
AW: Fahrtenbuch

Hallo Yvonne,

mein Sohn geht auf eine geistig behinderten Schule. Und er wird ja mit dem Schulbus gefahren, aber von mir. eine andere Möglichkeit gibt es da nicht.

Gruß
Busfahrerin (Steffi)
Yvonne 16.10.2007, 18:25#9
AW: Fahrtenbuch

Hi Steffi,

verstehe nur noch Bahnhof. Ich denke du fährst ihn täglich mit dem privaten PKW und suchst nach Möglichkeit die Kosten aufzufangen. Wenn es so ist dann stelle wirklich mal ein Antrag bei der Eingliederungshilfe. Anderre behinderte Kinder die mit Schulbus gebracht werden, da werden die Kosten ja auch vom Amt bezahlt und geht nicht zu Lasten der Eltern.

Liebe Grüße

Yvonne
Holger 16.10.2007, 19:08#10
AW: Fahrtenbuch

Ach ich glaub das ist so, Yvonne: Steffi ist die Busfahrerin ihres Sohnes. Sie fährt mit dem Kleinen mit dem PKW zur Schule. Dann gehen die beiden zusammen den Bus holen. Beide steigen ein und fahren die Tour, auf der sie einige Kids und eigentlich auch ihren Sohnemann einsammeln würde (und wahrscheinlich auch offiziell tut). Dieses Einsammeln wird von der Eingliederungshilfe bezahlt. D.h. ihr Sohn könnte eigentlich ne halbe Stunde länger schlafen und sich dann von seiner Mama abholen lassen, wenn denn jemand daheim nach ihm schauen würde. Gut, aber so nimmt sie ihn eben mit. Hab ich das so richtig verstanden?

Das ist nun alles in allem schon etwas knifflig... Denn streng genommen ist die Fahrt zur Schule am Morgen mit dem PKW ja keine Fahrt für das Kind, sondern Steffis Fahrt zu ihrer Arbeit. Damit sie in dieser Zeit keine extra Betreuung für den Kleinen braucht, nimmt sie ihn eben einfach mit und ja auch z.T. während der Arbeit (was für die meisten anderen ja nicht möglich wäre). Das Argument wäre dann wahrscheinlich, dass der Kleine ja (behinderungsbedingt) abgeholt würde, aber (arbeitsbedingt) die Mutter ihn nicht abholen lassen kann.

Wenn Steffi natürlich jetzt den Sohnemann zur Schule fahren würde (er dort schon betreut wird) und DANACH in ihren Bus steigt und zu arbeiten beginnt, dann wäre die Fahrt in die Schule natürlich wieder ohne Zweifel behinderungsbedingt. Die andere Version anzuerkennen ist wahrscheinlich mehr oder weniger Ermessenssache des Beamten. Aber die Frage ist natürlich schon, wie genau die das überhaupt wissen wollen.

Deiner Ausgangsfrage nach ging es ja wohl darum, dass das Fahrtenbuch dem Finanzamt irgendwie in seiner Form nicht gepasst hat. Ist das so? Oder willst du jetzt eines anfangen und einfach vorher wissen, wie du das machen musst?

LG
Holger
busfahrerin 17.10.2007, 09:47#11
AW: Fahrtenbuch

Hallo Holger,

genauso ist es. Zumindest was den ersten Abschnitt mit meinem Sohn betrifft.

Ich führe schon ein Fahrtenbuch, aber anscheinend nicht richtig. Die vom Finanzamt sind der Meinung ich mache zuviele bzw. fast alle Fahrten ohne meinen Sohn.

Daher war meine Frage wie ich das am besten reinschreibe, damit die das auch so akzeptieren. Will ja nichts geschenkt haben.

LG
Steffi (busfahrerin);-):unsicher: