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Wohnheim in einem anderen Bundesland

Xenia 07.10.2007, 11:05#1
Hallo,
bei meinen Plänen in naher Zukunft evtl. nach Bayern zu ziehen habe ich mir inzwischen ein sehr gutes Behindertenwohnheim angesehen, das für uns, vorausgesetzt es wird dort ein Platz frei, in Frage käme.
Jetzt stellt sich jetzt das Problem, dass ich zuerst in Bayern wohnen müsste, damit die Kosten dort auch übernommen werden. Ich will aber nicht schon Monate, bzw. Jahre vorher umziehen und meine Tochter noch in ihrer alten Einrichtung lassen bis im Wohnheim in Bayern ein Platz frei wird. Sobald sie einen guten Platz hat, kann ich innerhalb von ein paar Wochen umziehen, ich werde mich dann danach orientieren wo sie untergebracht ist und mir eine Wohnung und Arbeit suchen. Wie soll ich nur vorgehen? Der Kostenträger in Baden Württemberg wird das Wohnheim in Bayern von Haus aus nicht bezahlen und der Kostenträger in Bayern auch nicht weil ich noch nicht dort wohne :-(
Ich hätte noch die Möglichkeit, meine volljährige Tochter mit 2. Wohnsitz bei meiner Mutter in Bayern anzumelden (sobald ich die Zusage vom Heim bekomme), dann "wohnt" sie ja in Bayern, aber ob das anerkannt wird weiss ich auch nicht. Hat jemand eine Idee was ich tun kann oder wo ich mich genau erkundigen kann?

Xenia
Holger 09.10.2007, 12:07#2
AW: Wohnheim in einem anderen Bundesland

Hallo Xenia,

wie das genau ist, kann ich dir leider nicht sagen. Aber ich habe jemanden gefragt, der sich ein bisschen genauer auskennt, weil er im Wohnheimbereich arbeitet. Sie schreibt:
ich würde der Mutter von Xenia raten mit dem Bezirk in Verbindung zu treten, in dem das Wohnheim ist, und dort anzufragen, wie die ihre Situation sehen,
wenn die Mutter erst einige Zeit nach ihrer Tochter nach Bayern zieht.
Alternativ würde ich als Mutter das bayerische Wohnheim bitten, bei dem Bezirk in dem das Wohnheim liegt bezüglich der besonderen Situation anzufragen. Meist ist es für die Einrichtungen leichter mit den Sachbearbeitern Rücksprache zu halten, als für die Eltern...
Ich schätze, die bay. Bezirke hätten hier einen Ermessensspielraum, ob sie die Kosten übernehmen, solange die Mutter noch nicht in Bayern lebt.
Ob die Sache mit dem zweiten Wohnsitz der Oma etwas nützt glaube ich ehrlich gesagt nicht.

Vielleicht hilft dir das ein wenig weiter. Außerdem schicke ich dir noch per PN die Mail-Adresse der "Ratgebenden", dann kannst du vielleicht noch einmal mit ihr in Kontakt treten, wenn du möchtest.

Wäre trotzdem schön, wenn du - wenn die Sache dann irgendwann geregelt ist - uns hier schreiben würdest, wie es ausgegangen ist.

Liebe Grüße,

Holger
Xenia 10.10.2007, 11:03#3
AW: Wohnheim in einem anderen Bundesland

Hallo Holger,

vielen Dank für deine Bemühungen. Ich werde jetzt zuallererst einmal Kontakt mit dem Bezirk aufnehmen und mal hören was die so meinen.


Liebe Grüße
Xenia
Xenia 17.10.2007, 14:33#4
AW: Wohnheim in einem anderen Bundesland

Hallo,

habe heute mit dem Bezirk Oberbayern telefoniert und folgende Auskunft erhalten:

Wenn meine Tochter schon in einem anderen Bundesland in einem Wohnheim vollstationär untergebracht ist, dann ist der jetzige Kostenträger zuständig und nicht der Bezirk Oberbayern wenn sie , bzw. wir dorthin umziehen möchten. Wenn ich schon in Bayern wohnen würde und sie bei mir zuhause hätte, dann wäre der Bezirk Oberbayern als Kostenträger zuständig. Das heisst für mich, falls ich im Wohnheim in Bayern ein Platz frei werden würde, müsste ich den jetzigen Kostenträger davon überzeugen, dass er das Wohnheim in Bayern bezahlen soll (was er aber höchstwahrscheinlich nicht machen wird, da der hiesige Kostenträger bei fast allen Anfragen bisher Probleme gemacht hat ! Jetzt muss das Wohnheim in Bayern nur noch teurer sein als das jetzige und er wird es gleich ablehnen.)
Meine Tochter aus dem jetzgen Wohnheim rausnehmen und mit ihr auf gut Glück nach Bayern ziehen geht auch nicht, denn ich muss ja schliesslich so schnell als möglich wieder arbeiten gehen und muss dann evtl. ewig auf einen guten Wohnheimplatz warten. Es ist zum Verzweifeln, gibts denn keinen Anspruch auf freie Wahl des Wohnheims, egal in welchem Bundesland es liegt?
Übrigens trifft diese Regelung wohl nur auf erwachsene Behinderte zu, bei Kindern wird es glaub ich wieder etwas anders gehandhabt.

Xenia :kopfkratz:
Holger 19.10.2007, 19:10#5
AW: Wohnheim in einem anderen Bundesland

Hallo Xenia,

Mann, das ist ja wohl echt vertrackt!!! :auge:

Was ist also die Grundlage für die Kostenübernahme? Der Hauptwohnsitz von dir als Mutter, wenn ich das richtig deute. Wenn das anders ist, würde ich mich über ne kurze Info freuen.

Aber aus Sicht des Kostenträgers Oberbayern natürlich verständlich. Denn dann müsste er ja für alle behinderten Menschen zahlen, die in seinem Bezirk wohnen, egal woher sie bzw. deren Eltern kommen. Andernfalls würde er wahrscheinlich eher daran interessiert sein, möglichst wenig Wohnheime zuzulassen, damit er möglichst wenig zahlen muss... aber wieder andererseits: Wer bestimmt denn, dass ein erwachsener Mensch da wohnen muss, wo die Eltern wohnen bzw. dass der dortige Kostenträger die Kosten übernehmen muss?? :kopfkratz:

Auch aus Sicht des Kostenträgers in Ba-Wü wiederum in gewisser Weise verständlich, dass er nicht wesentlich teuerere Wohnheime zahlen möchte, als die im eigenen Einzugs-Bereich.

Soweit zur Behörden-Logik, die sich manchmal leider nicht wirklich an den Leuten orientiert, die Hilfe benötigen... nur kennen muss man sie, um eine Lösung zu finden.

Inwieweit es Ansprüche oder Übergangsregelungen für so einen Fall zwischen den verschiedenen Kostenträgern gibt, kann ich dir leider nicht sagen, würde aber hoffen, dass auch so etwas geregelt ist.

Deshalb zwei Vorschläge:
1. Frag doch ganz konkret bei deinem zuständigen Kostenträger nach. Vielleicht hast du ja Glück und er macht dieses Mal keine Probleme. Vor allem - wieder die Ämter-Logik - muss er dich ja eigentlich unterstützen, denn wenn du glaubhaft machst, dass du innerhalb weniger Wochen nach dem Umzug deiner Tochter selbst auch umziehst, wird spätestens damit ja ganz sicher der Bezirk Oberbayern zuständig. Das heißt für deinen Kostenträger: Er spart sich einen Heimbewohner ;-) ... wenn man da ganz knallhart sagt: "Gut, dann bleiben wir eben hier in Baden-Württemberg wohnen und Sie zahlen noch ein paar Jahrzehnte für meine Tochter..." wirkt das manchmal Wunder...

2. Wenn da nichts zu machen ist, wie wäre es mit folgendem: Wenn ein Wohnheimplatz frei wird, ziehst du schleunigst nach Oberbayern zu deiner Mutter bzw. meldest dort deinen Hauptwohnsitz an. Je nach Entfernung ist es ja vielleicht sogar plausibel, dass du "Fern"Pendlerin bist. Damit - wenn ich das richtig verstanden habe - wird der Bezirk Oberbayern der zuständige Kostenträger. Du beantragst die Kostenübernahme für das Heim und wenn diese (hoffentlich) da ist, zieht deine Tochter um und du beginnst, dir dort Arbeit und Wohnung zu suchen. Ich weiß jetzt nicht, ob das unlauter ist, aber wenn alle "offiziellen" Wege verschüttet sind (deshalb bitte erst Möglichkeit 1 ausschöpfen), dann muss man kreativ werden. :engel: Kann ja nicht sein, dass du wegen deiner Tochter jetzt nie mehr aus Baden-Württemberg oder aus dem Gebiet des Kostenträgers wegziehen kannst, oder??

Wenn jemand sonst noch was dazu weiß, wär ich für eine Info sehr dankbar, denn so eine Konstellation ist mir bisher noch nicht untergekommen.

Viele Grüße,
Holger

P.S.: ... und halte uns bitte auf dem Laufenden. VIEL ERFOLG!!
Guenther 19.10.2007, 19:47#6
AW: Wohnheim in einem anderen Bundesland

Hallo Xenia, hallo Holger,

Anrecht auf einen Wohnheimplatz hat nicht die Mutter, sondern die Tochter. Diese ist Leistungberechtigte im Sinne des SGB XII. Wer die Kosten für das Wohnheim übernimmt bestimmt sich nach deren gewöhnlichen Aufenthaltsort (§98 Abs 2 Satz 1). Sie lebt derzeit in BW, also ist BW auch für die Kostenübernahme zuständig, wenn sie nach Bayern zieht. Und BW bleibt dies auch (§98 Abs 2 Satz 2), jedenfalls bei einem nahtlosen Übergang. Anders könnte es (vielleicht!) aussehen, wenn zwischen dem jetzigen Heim und dem neuen Heim eine "heimlose Zeit" eintritt und die Tochter in dieser Zeit nach Bayern umzieht und hier ihren Wohnsitz meldet ohne Leistungen des SGB XII zu beanspruchen.
Ein ganz ähnliches Problem haben wir übrigens hier in Bayern, wenn jemand seinen bisherigen gewöhnlichen Aufenthalt in Oberbayern hat und einen Heimplatz in Niederbayern bekommen soll. Dann muss nämlich Oberbayern bezahlen.
Nun wird BW kaum Probleme machen, wenn das neue Heim in BY billiger wäre als das bisherige in BW. Aber sonderlich wahrscheinlich ist das nicht. Probleme machen heißt aber noch lange nicht, sich auf Dauer weigern zu können. Denn natürlich gehört die freie Wahl des Wohnortes zu den Grundrechten eines Menschen. Aber die muss man sich leider allzu oft erst gerichtlich erstreiten. Ein Hinweis: die Wohnheime, von denen ich bisher so gehört habe, sehen es als selbstverständlichen Service an, die Kostenübernahme zu beantragen und ihre neuen Kunden von diesem Verwaltungsaufwand zu entlasten. Was hat denn das neue Heim diesbezüglich gesagt?

Viele Grüße
Günther
Xenia 19.10.2007, 21:04#7
AW: Wohnheim in einem anderen Bundesland

Hallo Günther,

genau so wie Du es beschrieben hast wurde es mir vom Bezirk Oberbayern mitgeteilt. BW ist und bleibt bei einem Umzug von Wohnheim BW in ein Wohnheim in Bayern immer der Kostenträger.
Die Lage ist momentan bei mir so, dass ich mir das Heim angesehen habe und noch keine Zusage für einen Platz habe, da momentan keiner frei ist. Ich wollte im Vorfeld einfach mal anfragen wer überhaupt zuständig ist für die Kostenübernahme, damit im Falle eines frei werdenden Platzes alles schneller geht. Im Prinzip muss ich jetzt wohl einfach abwarten bis ich eine Platzzusage bekomme und dann beim Kostenträger in BW die Übernahme beantragen. Ob das die Einrichtung macht weiss ich leider nicht, denn bisher habe ich das noch nie erlebt, ich musste mich immer selbst um alles kümmern. Wenn der Kostenträger in BW natürlich ablehnt(vielleicht auch mit dem Argument, dass ich erst in Bayern wohnen müsste sonst könnte ich denen ja viel erzählen...) muss ich mir das gerichtlich erstreiten, aber bis dahin ist der freie Platz natürlich weg. Falls das Wohnheim in Bayern teurer ist (ich glaube das ist es auch) lehnen die es wahrscheinlich sowieso ab und sagen ich muss mir ein billigeres suchen. Können die mir solche Auflagen machen? Ich spreche aus Erfahrung weil ich bis jetzt nur Ärger mit denen hatte und um alles kämpfen musste. Denkt ihr es wäre sinnvoll schon jetzt einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen obwohl ich noch keine Platzzusage habe, damit der Platz wenn er frei wird mir nicht verloren geht? Danke für Eure Bemühungen und Hilfe,

liebe Grüße
Xenia