Hallo Ihr alle,
ich habe eine kleine Frage, die ich bislang geklärt glaubte, aber nun nicht mehr sicher bin...
Folgendes: Sohn hat Schwerbehindertenausweis 80%, Buchstaben G und H.
Jetzt wollte ich letztens Vergünstigungen (für mich als Begleitperson) in Anspruch nehmen, da hieß es, das ginge nur mit dem Buchstaben B.
Mein Sohn hat auch die Zusatzpapiere für Freifahrten der öffentlichen Verkehrsmittel in unserem Gebiet bekommen.
Jetzt frage ich mich, ob ich überhaupt kostenlos mitfahren darf? Ich habe ein wenig gegoogelt, aber auch nur das gefunden, was die Schalterdame sagte: das B fehlt.
Aber dann sind die "Vergünstigungen" ja absolut witzlos, da ich einen 2-jährigen wohl kaum alleine in den Zoo oder in die Straßenbahn schicken kann.
Kann man ein B noch nachträglich beantragen? Oder ist bei einem bestimmten Alter die Begleitperson automatisch mit drin (wovon ich ausgegangen bin)?
Sohnemann zahlt ja eh noch keinen Eintritt in Zoos oder im ÖPNV.
http://www.intakt.info/89-0-Artikel.html
Hier steht, H reicht aus. Bei dem verlinkten Bahn-Artikel steht folgendes:
"# Unentgeltliche Mitfahrt einer notwendigen Begleitperson: Das ist möglich, wenn im Schwerbehindertenausweis ein "B" eingetragen und der Vermerk "Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen" nicht gelöscht ist (diese Regelung gilt auch, wenn der Schwerbehinderte keine Wertmarke besitzt). Anstelle einer Begleitperson kann auch ein Hund mitgenommen werden.
# Begleiter reisen mit:
in allen Zügen des Nah- und Fernverkehrs, auch in einem DB AutoZug (außer Sonderzügen und -wagen) in der Klasse, für die der Ausweisinhaber eine Fahrkarte besitzt; zahlt die Begleitperson nicht, auf Buslinien im Nah- und Fernverkehr, auf Strecken der NE-Bahnen, auf dem Bodensee, Bereich Überlinger See,in Sitzwagen von Nachtzügen."
Brauch ich da also ein B oder nicht? Ich bin zugegebenermaßen echt verwirrt. Habe nur keine Lust, keine Fahrkarte zu lösen und dann Strafgeld zahlen zu müssen.
Wie sieht das jetzt eigentlich genau mit dem 50km Umkreis aus? Wissen die Kontrolleure sowas eigentlich überhaupt, wenn es für einen schon selbst ziemlich schwer ist herauszubekommen, wohin man darf und wo nicht?
Kann mir da jemand genaueres zu sagen?
Wäre supernett!
Viele Grüße
Coreolis
ich habe eine kleine Frage, die ich bislang geklärt glaubte, aber nun nicht mehr sicher bin...
Folgendes: Sohn hat Schwerbehindertenausweis 80%, Buchstaben G und H.
Jetzt wollte ich letztens Vergünstigungen (für mich als Begleitperson) in Anspruch nehmen, da hieß es, das ginge nur mit dem Buchstaben B.
Mein Sohn hat auch die Zusatzpapiere für Freifahrten der öffentlichen Verkehrsmittel in unserem Gebiet bekommen.
Jetzt frage ich mich, ob ich überhaupt kostenlos mitfahren darf? Ich habe ein wenig gegoogelt, aber auch nur das gefunden, was die Schalterdame sagte: das B fehlt.
Aber dann sind die "Vergünstigungen" ja absolut witzlos, da ich einen 2-jährigen wohl kaum alleine in den Zoo oder in die Straßenbahn schicken kann.
Kann man ein B noch nachträglich beantragen? Oder ist bei einem bestimmten Alter die Begleitperson automatisch mit drin (wovon ich ausgegangen bin)?
Sohnemann zahlt ja eh noch keinen Eintritt in Zoos oder im ÖPNV.
http://www.intakt.info/89-0-Artikel.html
Hier steht, H reicht aus. Bei dem verlinkten Bahn-Artikel steht folgendes:
"# Unentgeltliche Mitfahrt einer notwendigen Begleitperson: Das ist möglich, wenn im Schwerbehindertenausweis ein "B" eingetragen und der Vermerk "Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen" nicht gelöscht ist (diese Regelung gilt auch, wenn der Schwerbehinderte keine Wertmarke besitzt). Anstelle einer Begleitperson kann auch ein Hund mitgenommen werden.
# Begleiter reisen mit:
in allen Zügen des Nah- und Fernverkehrs, auch in einem DB AutoZug (außer Sonderzügen und -wagen) in der Klasse, für die der Ausweisinhaber eine Fahrkarte besitzt; zahlt die Begleitperson nicht, auf Buslinien im Nah- und Fernverkehr, auf Strecken der NE-Bahnen, auf dem Bodensee, Bereich Überlinger See,in Sitzwagen von Nachtzügen."
Brauch ich da also ein B oder nicht? Ich bin zugegebenermaßen echt verwirrt. Habe nur keine Lust, keine Fahrkarte zu lösen und dann Strafgeld zahlen zu müssen.
Wie sieht das jetzt eigentlich genau mit dem 50km Umkreis aus? Wissen die Kontrolleure sowas eigentlich überhaupt, wenn es für einen schon selbst ziemlich schwer ist herauszubekommen, wohin man darf und wo nicht?
Kann mir da jemand genaueres zu sagen?
Wäre supernett!
Viele Grüße
Coreolis
