Hallo erst einmal! :wink:
Ich hoffe ich bin hier in dieser Kategorie richtig und tret hier niemand auf die Füße, denn mein Sohn leidet "nur" an Legasthenie und einer Wahrnehmungsstörung.
Ich bin 36 Jahre alt, alleinerziehend, leide an einer bipolaren Störung und habe zwei Söhne, der älteste ist 14 und hat eine diagnostizierte "isolierte Rechtschreibstörung" und eine auditive Wahrnehmungsstörung. Eine Absencenepilepsie wurde erfolgreich behandelt.
Ich bekomme momentan Alg I und sowie es ausschaut werde ich im Anschluß Hartz IV beantragen müssen, weil ich bisher noch keine Arbeit gefunden habe.
Nun meine Frage:
Weiß jemand von euch, ob Legasthenie als Behinderung anerkannt ist und ob ich dann einen Mehrbedarf bei der ARGE geltend machen kann?
Ich hab zwar schon gegoogelt, aber mit diesen ganzen Paragraphen ist mir das einfach zu viel um es richtig zu verstehen.
Oder kennt jemand ein Forum in dem diese Frage vielleicht besser aufgehoben wäre?
Ich bedanke mich recht herzlich im voraus!
Liebe Grüße
Petra 36
Ich hoffe ich bin hier in dieser Kategorie richtig und tret hier niemand auf die Füße, denn mein Sohn leidet "nur" an Legasthenie und einer Wahrnehmungsstörung.
Ich bin 36 Jahre alt, alleinerziehend, leide an einer bipolaren Störung und habe zwei Söhne, der älteste ist 14 und hat eine diagnostizierte "isolierte Rechtschreibstörung" und eine auditive Wahrnehmungsstörung. Eine Absencenepilepsie wurde erfolgreich behandelt.
Ich bekomme momentan Alg I und sowie es ausschaut werde ich im Anschluß Hartz IV beantragen müssen, weil ich bisher noch keine Arbeit gefunden habe.
Nun meine Frage:
Weiß jemand von euch, ob Legasthenie als Behinderung anerkannt ist und ob ich dann einen Mehrbedarf bei der ARGE geltend machen kann?
Ich hab zwar schon gegoogelt, aber mit diesen ganzen Paragraphen ist mir das einfach zu viel um es richtig zu verstehen.

Oder kennt jemand ein Forum in dem diese Frage vielleicht besser aufgehoben wäre?
Ich bedanke mich recht herzlich im voraus!
Liebe Grüße
Petra 36

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