Hallo aus München!
Ich wollt gern mal ein aktuelles Problem von mir ins Forum stellen....
Ich habe nach dem Tod unserer Mutter im Februar diesen Jahres
Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse beantragt (unser Vater
ist seit 20 Jahren tot) und nachdem meine Geschwister (beide
Down-Syndrom, 47 und 43 Jahre alt) beide mit mir in einem Haushalt
leben auch einen entsprechend positiven Bescheid bekommen.
So, jetzt das Problem: Meine beiden Geschwister erhalten
Grundsicherung gem SBG XII und das Sozialamt möchte jetzt das
Kindergeld als Einkommen meiner Geschwister verbuchen und damit aus
der Grundsicherung aussteigen.
Solange die Grusi noch im eigenen Gesetz verankert war, hatte das
Bundesverwaltungsgericht das Kindergeld definitiv den "Eltern" als
Einkommen zugerechnet.
Seit jetzt das Sozialgericht zuständig ist, hat jedes
Grundsicherungsamt je nach Lust und Laune entschieden, was ihnen
besser in die Abrechnung passte.
Erst vor Kurzem hat jetzt das Bundessozialgericht entschieden, dass es
beim Entscheid der Bundesverwaltungsgericht bleibt und das Kindergeld
nicht ins Einkommen des grundsicherungsberechtigten Kindes
eingerechnet werden darf.
Nichtsdestotrotz habe ich vor einigen Tagen vom Sozialamt die
Aufforderung erhalten, "Nachweise bzw. eine Erklärung von mir als
Kindergeldberechtigten über die Verwendung des Kindergeldes"
abzugeben.
Ich möchte jetzt keinen Formfehler begehen, damit das Sozialamt
München doch noch das Kindergeld als Einkommen meiner Geschwister
"verwurschten" kann....
Hat jemand hier im Forum schon ähnliche Erfahrung gemacht und weiss
den richtigen Wortlaut damit endlich die Sache abgeschlossen werden
kann?
Vielen Dank!
Ich wollt gern mal ein aktuelles Problem von mir ins Forum stellen....
Ich habe nach dem Tod unserer Mutter im Februar diesen Jahres
Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse beantragt (unser Vater
ist seit 20 Jahren tot) und nachdem meine Geschwister (beide
Down-Syndrom, 47 und 43 Jahre alt) beide mit mir in einem Haushalt
leben auch einen entsprechend positiven Bescheid bekommen.
So, jetzt das Problem: Meine beiden Geschwister erhalten
Grundsicherung gem SBG XII und das Sozialamt möchte jetzt das
Kindergeld als Einkommen meiner Geschwister verbuchen und damit aus
der Grundsicherung aussteigen.
Solange die Grusi noch im eigenen Gesetz verankert war, hatte das
Bundesverwaltungsgericht das Kindergeld definitiv den "Eltern" als
Einkommen zugerechnet.
Seit jetzt das Sozialgericht zuständig ist, hat jedes
Grundsicherungsamt je nach Lust und Laune entschieden, was ihnen
besser in die Abrechnung passte.
Erst vor Kurzem hat jetzt das Bundessozialgericht entschieden, dass es
beim Entscheid der Bundesverwaltungsgericht bleibt und das Kindergeld
nicht ins Einkommen des grundsicherungsberechtigten Kindes
eingerechnet werden darf.
Nichtsdestotrotz habe ich vor einigen Tagen vom Sozialamt die
Aufforderung erhalten, "Nachweise bzw. eine Erklärung von mir als
Kindergeldberechtigten über die Verwendung des Kindergeldes"
abzugeben.
Ich möchte jetzt keinen Formfehler begehen, damit das Sozialamt
München doch noch das Kindergeld als Einkommen meiner Geschwister
"verwurschten" kann....
Hat jemand hier im Forum schon ähnliche Erfahrung gemacht und weiss
den richtigen Wortlaut damit endlich die Sache abgeschlossen werden
kann?
Vielen Dank!


