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Anrechnung von Kindergeld bei Grusi

Stephanmuc 21.06.2007, 17:22#1
Hallo aus München!

Ich wollt gern mal ein aktuelles Problem von mir ins Forum stellen....

Ich habe nach dem Tod unserer Mutter im Februar diesen Jahres
Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse beantragt (unser Vater
ist seit 20 Jahren tot) und nachdem meine Geschwister (beide
Down-Syndrom, 47 und 43 Jahre alt) beide mit mir in einem Haushalt
leben auch einen entsprechend positiven Bescheid bekommen.
So, jetzt das Problem: Meine beiden Geschwister erhalten
Grundsicherung gem SBG XII und das Sozialamt möchte jetzt das
Kindergeld als Einkommen meiner Geschwister verbuchen und damit aus
der Grundsicherung aussteigen.

Solange die Grusi noch im eigenen Gesetz verankert war, hatte das
Bundesverwaltungsgericht das Kindergeld definitiv den "Eltern" als
Einkommen zugerechnet.
Seit jetzt das Sozialgericht zuständig ist, hat jedes
Grundsicherungsamt je nach Lust und Laune entschieden, was ihnen
besser in die Abrechnung passte.
Erst vor Kurzem hat jetzt das Bundessozialgericht entschieden, dass es
beim Entscheid der Bundesverwaltungsgericht bleibt und das Kindergeld
nicht ins Einkommen des grundsicherungsberechtigten Kindes
eingerechnet werden darf.

Nichtsdestotrotz habe ich vor einigen Tagen vom Sozialamt die
Aufforderung erhalten, "Nachweise bzw. eine Erklärung von mir als
Kindergeldberechtigten über die Verwendung des Kindergeldes"
abzugeben.

Ich möchte jetzt keinen Formfehler begehen, damit das Sozialamt
München doch noch das Kindergeld als Einkommen meiner Geschwister
"verwurschten" kann....

Hat jemand hier im Forum schon ähnliche Erfahrung gemacht und weiss
den richtigen Wortlaut damit endlich die Sache abgeschlossen werden
kann?

Vielen Dank!
Yvonne 21.06.2007, 18:41#2
AW: Anrechnung von Kindergeld bei Grusi

Hi Stephan,

erst einmal ein Herzliches Willkommen hier. Ich empfinde es mal wieder als eine Frechheit was das Amt da abzieht und empfinde es mal wieder als reine Beamatenwillkür. Was geht die das an, wofür das Kindergeld verwendet wird.
Hattest du schon auf das Urteil mit dem AZ hingewiesen?
Hier mal der Link zu dem Urteil:
http://www.lebenshilfe.de/content/stories/index.cfm/key.2977/secid.9/secid2.92
Ansonsten habt ihr bei euch keine Sozialberatung die dich dabei unterstützen oder aber die Lebenshilfe?
Ich selbst habe den Kampf erst in ein paar Jahren vor mir, aber vielleicht gibt es ja noch jemanden hier, der schon Erfahrungen gemacht hat.

Liebe Grüße

Yvonne
Inge 21.06.2007, 19:02#3
AW: Anrechnung von Kindergeld bei Grusi

Hallo,
ín dem Link von Yvonne steht schon ja schon alles drin. Problematisch wird es, wenn das 'Kind' ein eigenes Konto hat und das Geld dorthin überwiesen wird - dann ist es weg.
Stephanmuc 22.06.2007, 09:03#4
AW: Anrechnung von Kindergeld bei Grusi

Vielen Dank für die Infos!
Hab dem Sozialamt noch garnichts mitgeteilt, sonst basteln die sich wieder was Neues zusammen, was dann gegen uns eingesetzt werden kann....werd mir über´s Wochenende mal ´nen entsprechenden Text einfallen lassen oder ich schreib einfach die Urteilsbegründung ab...da sind die Sachbearbeiter meist recht hilflos...
Das Kindergeld läuft bei uns auf einem gemeinsamen Konto auf und kann so wenigstens nicht sofort abgezogen werden....
Euch ein schönes Wochenende!
Yvonne 04.07.2007, 13:17#5
AW: Anrechnung von Kindergeld bei Grusi

Hallo Stephan,

im Frebruar diesen jahres hat es nochmal ein Urteil gegeben:

Mit zwei Urteilen vom 8.Februar 2007 (Az.: B 9b SO 5/06 R, Az.: B 9b SO 6/06 R ) hat das Bundessozialgericht (BSG) die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 10. Dezember 2004 bestätigt. Erhalten Eltern für ihr volljähriges Kind mit Behinderung Kindergeld, so darf dieses nicht auf die Grundsicherungsleistung, die ihr voll erwerbsgemindertes Kind erhält, angerechnet werden. In dem Verfahren vor dem Bundessozialgericht ging es um eine 24-jährige dauerhaft voll erwerbsgeminderte und pflegebedürftige Frau, die bei ihren Eltern lebt und von diesen betreut wird. Die Eltern erhalten Kindergeld in Höhe von 154 Euro, das der Landkreis der Tochter als Einkommen auf die Grundsicherungsleistung anrechnete. Das Bundessozialgericht stellte noch einmal klar, dass das Kindergeld Einkommen der Eltern und nicht des Kindes sei, da es an die Eltern ausgezahlt werde. Es könne lediglich dadurch zu Einkommen des Kindes werden, wenn die Eltern es diesem durch einen Zuwendungsakt (z.B. Überweisung auf das Konto des Kindes durch die Eltern) zukommen ließen. Ein solcher Zuwendungsakt liege im vorliegenden Fall nicht vor.


Hast du schon was erreichen können?

Liebe Grüße

Yvonne
Stephanmuc 01.08.2007, 11:18#6
AW: Anrechnung von Kindergeld bei Grusi

Hallo aus München,

wollte schnell noch das Ergebnis der Bemühungen des Sozialamtes München bekanntgeben:

Nachdem das Kindergeld mir als Bruder zusteht, erfolgt (zähneknirschend und nachmaulend!) keine Anrechnung auf die Grundsicherung meiner Geschwister... :-)
Na, also, ausser dem ewigen Hin und Her und Theater bleibt alles beim Alten.

Nochmal vielen Dank für die ausführlichen Tips, die zu diesem Ergebnis beigetragen haben!!:grins:
Yvonne 01.08.2007, 21:21#7
AW: Anrechnung von Kindergeld bei Grusi

Hi Stephan,

vielen lieben Dank für dein Feedback. Es ist immer wieder schön, etwas positives zu lesen und dass sich die Bemühungen lohnen.

Liebe Grüße

Yvonne