Hallo zusammen,
bitte verzeiht, wenn diese Frage schon das hundertste Mal kommt, aber ich les' jetzt schon seit Stunden durchs Internet, ohne mir über meine Frage ganz im Klaren zu sein:
Meine kleine Schwester (21) hat folgende Behinderung: eine Spastik der Beine mit Spitzfuß(?), die sie zwar nicht völlig immobil macht, aber doch stark beim gehen einschränkt. So muss sie z.B. immer wieder Halt suchen und kann nicht lange "freihändig" stehen - dann verliert sie das Gleichgewicht. Auch strengen sie längere Strecken natürlich an und werden dann auch schmerzhaft. Ihre Hände sind ebenfalls von der Spastik - aber wesentlich weniger stark - betroffen. Zudem hat sie Schwierigkeiten mit den Augen und kann nicht 3dimensional sehen.
Bisher wurde sie in ihrem Behindertenausweis mit 100% eingestuft, die Buchstaben konnte mir meine Mutter aus dem Kopf leider nicht mitteilen.
Nun kam der Brief vm Versorgungsamt und sie wurde demnach bei der letzten Prüfung auf 70% runtergestuft. Meine Mutter nahm dies erstmal als Anlass zur Freude in dem Sinne, dass es vielleicht das Selbstbewusstsein meiner Schwester steigert, mein Vater allerdings tendiert eher dazu, Einspruch zu erheben, da er befürchtet, dass diese Runterstufung auch zur Folge hätte, dass sie bestimmte Leistungen nicht mehr in Anspruch nehmen könnte.
Ich komme im Übrigen jetzt so langsam dem ganzen erstmal auf die Schliche, welche Hilfen meine Schwester eigentlich alle in Anspruch nehmen könnte, wir haben bisher eigentlich immer versucht, alles privat zu organisieren, bzw. nie spezielle Angebote genutzt.
Aber gerade jetzt, wo vielleicht Hilfen zur Eingliederung, Unterstützung zu einem selbstständigen Leben etc. von Bedeutung werden könnten, habe ich die Sorge, dass sie vielleicht für gewisse Hilfe-Maßnahmen nicht mehr in Frage kommt, weil der Behinderungsgrad zu niedrig ist.
Meiner persönlichen Meinung nach hat meine Schwester es verdammt schwer und ist deutlich benachteiligt, so dass sie jedes Recht auf untertützende Maßnahmen oder lindernde Pflege hat und ich fände es schlimm, wenn man ihr das nun verweigern würde.
Können die 70% Nachteile haben? In den Informationen steht meist nur was von 50%, aber dass es diese Abstufungen gibt, wird ja schon seine (rechtlichen) Gründe haben.
Oder hat es vielleicht sogar Vorteile gegenüber der 100%, da man mit 100% vielleicht aus manchen Hilfeprogrammen rausfallen würde, weil man als "hoffnungsloser Fall" gilt?
Für weiterhelfende Informationen wäre ich sehr dankbar und meine Schwester und meine Eltern und der Rest meiner Familie bestimmt auch.. :)
Euch allen einen schönen Tag,
Jette
Würde da nachhaken
Hallo Jette,
Zitat von Jette
bitte verzeiht, wenn diese Frage schon das hundertste Mal kommt, aber ich les' jetzt schon seit Stunden durchs Internet, ohne mir über meine Frage ganz im Klaren zu sein
Kein Problem, dafür sind wir ja da!
Ich würde das Ganze so einschätzen (und lass mich wieder mal gerne berichtigen, falls ich da zum Teil daneben liege):
Erstmal: Einen Nachteil durch den höheren Grad der Behinderung sollte sie meines Erachtens nicht haben. Dass sie deswegen aus "Hilfsprogrammen" kann ich mir nicht vorstellen, sie erhält eher noch mehr Hilfen.
Einige Dinge gibt es schon, bei denen man von einem Sprung von 100 auf 70 Abstriche machen muss. Ich hab mal ein bisschen zusammen getragen, was mir einfällt und gehe dabei davon aus, dass Sie Merkzeichen "G" oder sogar "aG" im Ausweis stehen hat:
Gerade letzteres könnte für sie schon eine Einschränkung sein, deiner Beschreibung nach. Prinzipiell gilt es bei solchen Bescheiden immer dem nachzugehen, wie das zustande kommt. Verlasst euch nicht darauf, dass die das vom Versorgungsamt schon richtig machen, denn hier haben Eltern schon von den aberwitzigsten (die nicht wirklich so witzig waren) Einstufungen erzählt.
Die Frage ist wirklich, was sich bei deiner Schwester so verbessert hat, dass sie gleich von 100 auf 70 gestuft werden soll. Prinzipiell hat sie nicht umsonst ein Anrecht auf den ihrer Lebenssituation und ihrem Gesundheitszustand entsprechenden Behinderungsgrad, der zu Recht mit einigen Nachteilsausgleichen verbunden ist.
Bei so einer Herabsetzung gibt es nicht wirklich viele Änderungen, bei der Wegnahme von Merkzeichen meist wesentlich mehr. Schaut unbedingt, was sie für Merkzeichen hat und ob das Versorgungsamt da auch was ändern möchte. Auf was man bei welchem Merkzeichen Anspruch hat, findest du unter
diesem Link.
Wem noch einfällt, was sich noch ändert, immer her damit.
Viele Grüße,
Holger
AW: Herabstufung des Behinderungsgrades
Mich würde mal interessieren, wie die Herabstufung zu Stande kommt und was dem zu Grunde liegt. Was war das für eine Prüfung? Entscheidung nach Aktenlage ---> welche Akten (Arztbriefe und Diagnosen) lagen vor. Oder war das ein Termin beim Amtsarzt der dies entschieden hat.
Ich muss vorab sagen dass ich mit so einer Situation noch nichts zu tun hatte -bei uns wurde das hochgestuft von 80 auf 100 %.
Derjenige der das entschieden hat braucht doch eine Grundlage dafür und dies muss in meinen Augen begründbar sein. Ich stelle mir die Frage, ob man als Betroffener hier Anrecht auf den Bericht hat.
Ich vergleiche das mit der Pflegeeinstufung. Da kommt jemand vom MDK, begutachtet die Person und die Situation. Einige Wochen danach bekommt man in der Regel einen Bescheid über die Einstufung. Die wenigsten Familien bekommen den Pflegebericht, auf den sie aber Anspruch haben. Nur wissen das manche Leute nicht.
Den Pflegebericht kann man dann auf Wunsch von der Kasse bekommen und hat somit auch einen Vergleich für die nächste Überprüfung.
Könnte es hier auch so sein, dass man Anspruch auf die Unterlagen hat und sich somit ein Bild machen kann und dies dann auch mit dem eigenen Arzt (des Vertrauens) besprechen kann?
Herzliche Grüße
Anja
AW: Würde da nachhaken
Zitat von Holger
Hallo Jette,
Kein Problem, dafür sind wir ja da! 
Ich würde das Ganze so einschätzen (und lass mich wieder mal gerne berichtigen, falls ich da zum Teil daneben liege):
Erstmal: Einen Nachteil durch den höheren Grad der Behinderung sollte sie meines Erachtens nicht haben. Dass sie deswegen aus "Hilfsprogrammen" kann ich mir nicht vorstellen, sie erhält eher noch mehr Hilfen.
Einige Dinge gibt es schon, bei denen man von einem Sprung von 100 auf 70 Abstriche machen muss. Ich hab mal ein bisschen zusammen getragen, was mir einfällt und gehe dabei davon aus, dass Sie Merkzeichen "G" oder sogar "aG" im Ausweis stehen hat:
Gerade letzteres könnte für sie schon eine Einschränkung sein, deiner Beschreibung nach. Prinzipiell gilt es bei solchen Bescheiden immer dem nachzugehen, wie das zustande kommt. Verlasst euch nicht darauf, dass die das vom Versorgungsamt schon richtig machen, denn hier haben Eltern schon von den aberwitzigsten (die nicht wirklich so witzig waren) Einstufungen erzählt.
Die Frage ist wirklich, was sich bei deiner Schwester so verbessert hat, dass sie gleich von 100 auf 70 gestuft werden soll. Prinzipiell hat sie nicht umsonst ein Anrecht auf den ihrer Lebenssituation und ihrem Gesundheitszustand entsprechenden Behinderungsgrad, der zu Recht mit einigen Nachteilsausgleichen verbunden ist.
Bei so einer Herabsetzung gibt es nicht wirklich viele Änderungen, bei der Wegnahme von Merkzeichen meist wesentlich mehr. Schaut unbedingt, was sie für Merkzeichen hat und ob das Versorgungsamt da auch was ändern möchte. Auf was man bei welchem Merkzeichen Anspruch hat, findest du unter diesem Link.
Wem noch einfällt, was sich noch ändert, immer her damit.
Viele Grüße,
Holger
Hallo Holger,
in bin seit heute neu in diesem Forum.
Erst einmal zu meiner Situation:
Wir haben eine fast 12-jährige Tochter, die eine mittlere Intellingenzminderung (geistige Behinderung) hat. Wir haben seit fast 6 Jahren einen Behindertenausweis mit 90% und den Merkzeichen B, G und
H. Es läuft zur Zeit ein Nachprüfungsverfahren. Ich habe jetzt große Bedenken, dass uns das H genommen wird. Laut Arztbericht steht uns das Merkzeichen H noch zu, aber die Schule bzw. die Lehrerin ist da leider
anderer Meinung. Ich muss auch sagen, dass ich mich mit der Lehrerin, die unsere Tochter hat, nicht so gut verstehe. Ich weis vom Versorgungsamt, dass speziell in unserem Verfahren geprüft wird, ob uns das H noch zusteht und dass dazu auch die Lehrerin einen Fragebogen bekommen hat und Stellung dazu nehmen muss. Jetzt meine Frage, wie wichtig ist diese Stellungnahme von der Schule für das Versorgungsamt, bzw. wird nach dieser Stellungnahme entschieden, ob das H wegkommt?
Viele Grüsse
Anja
AW: Herabstufung des Behinderungsgrades
Hallo Anja,
und HERZLICH WILLKOMMEN hier im Forum :wink:
Ich denke schon, dass die Stellungnahme der Schule wichtig für die Beurteilung des Versorgungsamtes ist. Wichtig ist dann natürlich, was da genau drin steht. In den "
Anhaltspunkten" wird klar gestellt, dass bei geistiger Behinderung mit GdB100 immer H gegeben werden sollte. Nun habt ihr 90. Konkret ist die Maßgabe:
Als hilflos ist derjenige anzusehen, der infolge von Gesundheitsstörungen [...] für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung seiner persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedarf. Diese Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn die Hilfe in Form einer Überwachung oder einer Anleitung zu den genannten Verrichtungen erforderlich ist oder wenn die Hilfe zwar nicht dauernd geleistet werden muss, jedoch eine ständige Bereitschaft zur Hilfeleistung erforderlich ist.
Detailliert heißt es im
Art. 22 zur Feststellung des Merkzeichens H bei Kindern:
Bei der Beurteilung der Hilflosigkeit bei Kindern und Jugendlichen sind nicht nur die in Nummer 21 Absatz 3 Sätze 1 und 2 genannten "Verrichtungen" zu beachten. Auch die Anleitung zu diesen "Verrichtungen" und die Förderung der körperlichen und geistigen Entwicklung (z.B. durch Anleitung im Gebrauch der Gliedmaßen oder durch Hilfen zum Erfassen der Umwelt und zum Erlernen der Sprache) sowie die notwendige Überwachung gehören zu den Hilfeleistungen, die für die Frage der Hilflosigkeit von Bedeutung sind.
(2) Stets ist nur der Teil der Hilfsbedürftigkeit zu berücksichtigen, der wegen der Behinderung den Umfang der Hilfsbedürftigkeit eines gesunden gleichaltrigen Kindes überschreitet. Der Umfang der wegen der Behinderungen notwendigen zusätzlichen Hilfeleistungen muss erheblich sein.
[...]
(3) Die Besonderheiten des Kindesalters führen dazu, dass zwischen dem Ausmaß der Behinderung und dem Umfang der wegen der Behinderung erforderlichen Hilfeleistungen nicht immer eine Korrelation besteht, so dass - anders als bei Erwachsenen - auch schon bei niedrigeren GdB/MdE-Werten Hilflosigkeit vorliegen kann.
(4) Bei angeborenen oder im Kindesalter aufgetretenen Behinderungen ist im Einzelnen folgendes zu beachten:
Bei geistiger Behinderung kommt häufig auch bei einem GdB/MdE-Grad unter 100 - und dann in der Regel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres - Hilflosigkeit in Betracht, insbesondere wenn das Kind wegen gestörten Verhaltens ständiger Überwachung bedarf. Hilflosigkeit kann auch schon im Säuglingsalter angenommen werden, z.B. durch Nachweis eines schweren Hirnschadens.
Das sind die Grundlagen. Jetzt wäre eben demnach die Frage, ob dein Kind ständiger Überwachung bedarf. Nachdem hier immer gekuckt wird, wie das Kind im Vergleich zu gleichaltrigen Kindern ist und die Unterschiede ja eher größer werden als kleiner, würde es mich wundern, wenn euch das H nicht mehr zustehen sollte. Schau dir auf jeden Fall das Gutachten genau an und lege ggf. Widerspruch ein.
Hilft dir das ein bisschen weiter?
Viele Grüße,
Holger
AW: Herabstufung des Behinderungsgrades
Hallo Holger,
danke für Deine Rückmeldung. Meiner Meinung nach, steht uns da Merkzeichen "H" zu. Laut Aussage von den Ärzten im Frühdiagnosezentrum auch. Jedoch laut Aussage der Lehrerin kann unsere Tochter alles alleine machen. Wobei ich muss dazu sagen, dass ich mich mit der jetzigen Lehrerin überhaupt nicht verstehe, wir sind nicht auf der gleichen Wellenlänge sozusagen. Das letzte Gespräch lief nicht sehr schön ab, sie äußerte ständig irgendwelche Behauptungen, wie z.B. unsere Tochter verhält sich so, weil sie uns damit ärgern will. Ich kenne meine Tochter jetzt fast genau 12 Jahre und ich kann mit Sicherheit sagen, dass sie uns nicht ärgern will. Unsere Tochter macht von sich aus gar nichts, man muss ihr alles sagen, damit sie überhaupt was tut. Sie ist auch sehr antriebsarm, zeigt keine Einsichtsfähigkeit. Würde ich sie nicht zum waschen, zähne putzen etc. anleiten und beaufsichtigen, würde sie gar nichts machen. Oft muss ich ihr auch noch helfen bei all diesen alltäglichen Verrichtungen. Von daher bin ich der Meinung, dass uns das Merkzeichen "H" zusteht. Ich habe jetzt grosse Bedenken, dass es uns weggenommen wird, da die Schule dies anders sieht, vor allem diese unmögliche Lehrkraft. Ich gehe momentan auch total ungern in die Schule bzw. zu irgendwelche Veranstaltungen, da mich das total aufregt, vor allem jedes Mal, wenn ich diese Lehrkraft sehe, hat sie immer einen total netten Spruch auf ihre Lippen und ich gehöre leider nicht zu den Typen, die sofort schlagkräftig dagegen halten können, mich trifft so etwas dann immer zutiefst. Von einer Bekannten habe ich jetzt gehört, dass uns eigentlich noch das Merkzeichen "rf" zusteht. Sie meinte, ich könnte es ja einmal beantragen, es könne nicht mehr wie abgelehnt werden. Was meinst Du dazu?
Viele Grüsse
Anja
AW: Herabstufung des Behinderungsgrades
Hallo Anja,
also eines ist mal klar: Die Lehrkraft kann das nicht entscheiden und ist nicht die einzige Instanz. Wenn du die Ärzte auf deiner Seite hast, ist das schon einmal eine gute Bank, finde ich. Letztlich muss das Versorgungsamt abwägen und dann kann man sehen, was heraus kommt. Und dann kannst du immer noch
Widerspruch einlegen.
Das Merkzeichen RF wird dann vergeben, wenn deine Tochter generell an der Teilnahme an öffentl. Veranstaltungen gehindert ist.
Die amtlichen Bedingungen dafür findest du
unter diesem Link. Für Belang könnte für dich vor allem sein:
geistig oder seelisch behinderten Menschen, bei denen befürchtet werden muss, dass sie beim Besuch öffentlicher Veranstaltungen durch motorische Unruhe, lautes Sprechen oder aggressives Verhalten stören.
Letztlich frage ich mich, welches Interesse die Lehrkraft daran hat, dass das H aus dem Ausweis entfernt wird.

Schade, dass ihr anscheinend keine gute Gesprächsbasis mehr habt. Das ist natürlich das A und O. Auf der anderen Seite kann es durchaus sein, dass deine Tochter in der Schule Verhalten zeigt, das sie zu Hause nicht zeigt. Klar kennst du sie besser, aber du kennst sie natürlich auch vor allem in der Situation mit dir zu Hause. Wenn du einfach mal versuchst, davon auszugehen, dass die Lehrerin Recht hat und auf der Basis nochmal mit ihr ein ruhiges Einzelgespräch (nicht bei einer Veranstaltung oder ähnlichem) führst? Vielleicht erfährst du dann ein wenig was über einen Aspekt deiner Tochter, den du noch nicht kennst. Was meinst du?
LG
Holger
AW: Herabstufung des Behinderungsgrades
Hallo Holger,
danke für Deine Rückmeldung. Einen Gesprächstermin habe ich mit der Lehrkraft schon vereinbart, jedoch erst am 19. Februar. Was für ein Interesse sie haben könnte, das dass "H" wegkommt, kann ich mir nur so erklären, dass sie gar nicht weiss, das wir einen Behindertenausweis mit diesem Merkzeichen haben, erst jetzt durch das Nachprüfungsverfahren, wird sie es evtl. mitbekommen, da sie ja Stellung nehmen muss.
Es kann schon sein, dass unsere Tochter in der Schule sich anders verhält wie zuhause, aber was ich mich frage ist, was ist ausschlaggebender, bzw.
wonach urteilt das Versorgungsamt, wenn ein Kind sich in der Schule so verhält, aber zuhause anders? Wegen dem Merkzeichen "rf" weis ich jetzt auch noch nicht, ob ich es beantragen soll. Die Bekannte meint, ich solle dies auf jeden Fall tun. Wobei, wenn ich mir die Definition betrachte, könnte es schon zutreffen, da man nie genau sagen kann, wie unsere Tochter sich verhält, bzw. sie hat starke Stimmungsschwankungen, was die Lehrerin ja auch wieder verneint. Ich selber versuche der Lehrerin schon Glauben zu schenken, aber sie mir nicht und genau darin liegt das Problem. Ich habe das Gefühl, dass diese Lehrkraft alles auf die Erziehung schiebt und nicht auf die Behinderung.
Viele Grüsse
Anja
AW: Herabstufung des Behinderungsgrades
Hallo Anja,
jetzt verstehe ich das aber nicht mehr so ganz. Wenn die Lehrerin nicht weiß, dass ihr einen Schwerbehindertenausweis habt bzw. welche Merkzeichen da drin, wieso denkst du dann, dass Sie Interesse daran hat, dass euch das H aberkannt wird? Hat sie so etwas geäußert? Oder hast du nur das Gefühl, dass das so ist?
Wonach das Versorgungsamt urteilt, kann man so pauschal wirklich nicht sagen. Das kommt dann auf das Bild an, das der Sachbearbeiter bekommt. Er muss natürlich beide Situationen mit einbeziehen, weil er sich ja ein Gesamtbild machen muss. Und es kann ja tatsächlich sein, dass sie in der Schule keine extremen Stimmungsschwankungen zeigt, weil sie da vielleicht mehr durch andere Kinder abgelenkt ist oder aus irgendwelchen anderen Gründen. Das heißt aber noch nicht, dass man dir beim Versorgungsamt unterstellt, du würdest etwas behaupten, nur damit du das ein oder andere Merkzeichen bekommst.
Warte doch einfach erst einmal ab, was dabei rauskommt und mach dir erst mal noch keine Sorgen. Vielleicht will ja gar niemand deiner Tochter das H aberkennen.
Viele Grüße,
Holger
AW: Herabstufung des Behinderungsgrades
Hallo Holger,
ich habe nur das Gefühl, dass sie uns das "H" wegnehmen will. Ich habe auch das Gefühlt, dass mir die Lehrerin nicht glaubt. Aber wie gesagt, dies werde
ich in einem Einzelgespräch mit ihr versuchen zu klären.
Viele Grüsse
Anja
AW: Herabstufung des Behinderungsgrades
Hallo Anja,
ok, dann warte doch mal ab und melde dich wieder, wenn du neues weißt, ok?
Viele Grüße,
Holger