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behindertenrecht

Unregistriert 03.06.2007, 16:38#1
vieleicht kann mir hier jemand helfen ? bin 22 schwerbehindert und erwerbsunfähig und wohne seit kurzem in zell am main.
zur zeit bekomme ich ca. 370 € davon soll ich leben und miete zahlen. super !
ich wohne in einer wg mit einer bekannten die mich auch hauswirtschftlich versorgt, weil ich nicht in eine behinderteneinrichtung möchte.
kann mir jemand sagen was mir eigentlich zusteht ?
das kindergeld welches meine eltern für mich erhalten wird mir als einkommen abgezogen ?
umzugskosten und erstausstattung der wohnung wurde abgelehnt - weil luxuswohnung - die wohnung hat eine halb eingelassene badewanne und keine türschwellen ansonsten ganz normal. kostet 500 warm ( mein anteil = 250 € ist das zuviel ? konnte nicht mehr im dg mit dusche wohnen bleiben daher umzug.
wer hat einen rat für mich ?
übrigens meine eltern können mich auch nicht sehr untersützen da meine mutter schwer krebskrank ist - sie tun trotzdem was sie können sonst wäre ich schon verhungert in diesem sozialstaat
Holger 05.06.2007, 10:02#2
AW: behindertenrecht

Hallo!

Hab mir das jetzt mal noch ein bisschen angesehen, aber so ganz komm ich nicht weiter. Die 370 Euro, die du kriegst, sind was genau? Grundsicherung? Erwerbsunfähigkeitsrente? Das ist wichtig, um das einzuschätzen.

Welchen Grad der Behinderung hast du (Wie viel "Prozent" Behinderung?)? Hast du eine Pflegestufe beantragt?

Wenn es sich um Grundsicherung handelt, ist es nicht korrekt, dass das Kindergeld darauf angerechnet wird (sh. dieser Link).

Bitte schreib mal noch ein bisschen, damit wir dir genaueres sagen können.

Viele Grüße,
Holger
Unregistriert 05.06.2007, 16:01#3
AW: behindertenrecht

hallo holger schön das du dich meldest !
also die 376 sind hilfe zum lebensunterhalt ( 311 € regelsatz + 219,70 unterkunft - 154 € kindergeld = 376,70 )
grad der behinderung ist 60
rente erhalte ich nicht da ich nur 9 monate rentenrechliche zeiten habe wurde aber als voll erwerbsunfähig auf zwei jahre befristet . das ändert sich auch nicht mehr aber das geht wohl nicht das sie das auf dauer draufschreiben.
das ist echt mist mit dem landratsamt in würzburg ich verzweifel langsam !
Holger 06.06.2007, 10:33#4
AW: behindertenrecht

Hallo nochmal,

ach so ist das. Wenn du natürlich "nur" befristet erwerbsunfähig bist, hast du keinen Anspruch auf Grundsicherung. Das geht nur bei dauerhafter voller Erwerbsminderung. Und bei der Grundsicherung weiß ich sicher, dass Kindergeld nicht (mehr) angerechnet werden darf. Bei "Hilfe zum Lebensunterhalt" ist das wohl anders.

Allerdings wundert mich der Regelsatz. Ich bin da jetzt kein Profi, in dem Bereich, aber soweit ich das sehen konnte, wird die Summe genauso berechnet, wie bei der Grundsicherung. Demzufolge ist sowieso mal der Regelsatz einheitlich bei 345 Euro.
Die Frage wäre, ob du noch Mehrbedarf bekommst. Wenn du Eingliederungshilfe erhältst, dann wären das 35% des Regelsatzes, wenn Merkzeichen G oder aG im Schwerbehindertenausweis hast und voll erwerbsgemindert bist, wären das 17% nach §30 SGB XII. Wenn das nicht zutrifft, sehe ich gerade leider nicht viel mehr. Aber wie gesagt, ich bin hier kein Profi.

Vielleicht weiß jemand anders noch weiter?? :kopfkratz:

Viele Grüße,
Holger