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Gez-Befreiung

Aurelie 16.04.2007, 15:04#1
Wer hat Erfahrungen mit Gez-Befreiung bei behinderten Kindern gemacht? Mein Kind (15 J) hat die Eintragung RF sowie 100 % im Schwerbeh.-Ausweis. Wie oder mit was kann man béi Ablehnung seitens der Gez entgegentreten?
Holger 16.04.2007, 15:06#2
Hallo Aurelie,

soweit ich weiß, ist es so, dass man bei behinderten Kindern nur dann eine Befreiung bekommt, wenn das Gerät nachweislich nur für das Kind und nicht für die Familie angeschafft wurde.

Hintergrund ist ja, dass man eine GEZ-Befreiung nur dann bekommt, wenn entweder alle im Haushalt den Bedingungen dafür unterliegen oder eben die, bei denen das nicht so ist, keine anmeldepflichtigen Geräte haben.

Dein Kind ist ja eigentlich nicht GEZ-pflichtig. Das heißt, du willst mit deinem Antrag eigentlich der GEZ sagen, dass ihr als Familie keinen Fernseher habt, sondern eben nur das behinderte Kind. Deshalb müsstet ihr dann keine GEZ-Gebühr mehr für den Fernseher zahlen... Wie gesagt, geht das aber meines Wissens nur, wenn ihr nachweisen könnt, dass der Fernseher nur für das Kind angeschafft wurde und dann z.B. in seinem Zimmer steht.

Es bekommt ja z.B. auch nicht eine Familie eine GEZ-Befreiung, bei der ein Familienmitglied auf Grund von zu niedrigem Einkommen befreit wird, während das andere sehr gut verdient. Und so verhält es sich im Prinzip bei einem behinderten Kind auch.

Wenn jemand andere Erfahrungen gemacht hat, dann immer her damit!

LG
Holger
katrinchen 16.04.2007, 15:25#3
Wenn dein Kind das Merkzeichen RF im Ausweis hat, braucht es keine GEZ- Gebühren zu zahlen. Das gilt aber eben nur für dein Kind! Kinder müssen sowieso solange nichts zahlen, bis sie selbst verdienen. Die Eltern müssen aber weiterhin ganz normal zahlen, es sei denn sie haben auch einen Ausweis mit RF oder ein niedriges Einkommen, dann kann man eine Befreiung bei der GEZ beantragen. Dazu muss das Einkommen aber schon sehr niedrig sein!
LG Katrin
katrinchen 16.04.2007, 15:29#4
Okay, jetzt wollte ich grad schreiben, dass Aurelie die Frage nur einmal zu stellen braucht und dann hast du sie schon verschoben. Auch gut
LG katrin
Holger 16.04.2007, 15:31#5
Da war einer schneller, wa? [Bild: www.intakt.info]
Habe Aurelie schon Bescheid gegeben...
Kirsten 17.04.2007, 00:00#6
GEZ-Befreiung

Hallo, hier melde ich mich auch mal wieder. Mein Sohn Stefan hat aufgrund einer Anfrage von mir bei der GEZ, (damals noch Bay. Rundfunk zuständig)eine eigene Kundennummer bekommen und ich konnte ihn mit seinem Merkzeichen RF , BL 100% befreien lassen.  Lt.Bayr. Rundfunk konnte sich mein damals 12jähriges Kind mit Pflege- und anteiligem Blindengeld alleine unterhalten und war von uns nicht abhängig. Nachdem ich meine Zweifel angemeldet hatte, kam auch ein Kontrolleur, dem war es aber sehr peinlich und war froh, wie er wieder gehen konnte. Da mein Sohn weder ein eigenes Zimmer hat, noch einen eigenen TV oder Radio besitzt, auch nicht in der Lage ist ein solches zu bedienen, habe ich ihn wieder bei der GEZ abgemeldet. Der Kommentar war, ich müßte dies selber wissen. Es kam aber niemand mehr zur Kontrolle. Wahrscheinlich haben sie dort selbst gemerkt, das da einer vielleicht zu eifrig beim Eintreiben der Gebühren war.

Das aber Befreiung möglich ist, ist mir persönlich bekannt. Ich kenne eine Familie mit einem jugendlichen Kind, die sind befreit, weil sie mit ihrem Kind nicht am öffentlichen Leben teilnehmen können. Da ist auch nicht das Einkommen in Frage gestellt.
Wir können mit unserem Kind auch nicht ins Kino, Theater oder öffentl. Veranstaltungen nur mit Mühe, Stress und trotzdem viel Geduld aufsuchen. Um eine Befreiung suchen wir nicht mehr nach. Das war damals zu heftig, was mit uns getrieben wurde.  
Soviel zum unterschiedlichen Umgang mit der Befreiung der GEZ. Wir zahlen regelmäßig, sind wir doch von TV und Radio abhängig, um zu wissen wo was wann und wie und warum wieder mal gestrichen, bzw. erhöht wird.

Ich wundere mich im Umgang mit der GEZ über gar nichts mehr. Früher war es sowieso von Bundesland zu Bundesland verschieden. Ich kenne jedenfalls noch weitere Betroffene in Baden Württemberg, die auch aufgrund des Ausweises des Kindes befreit waren. Da hat mir aber der freundliche Herr vom Bay. Rundfung gesagt, das geht mich nichts an.

So, nur Mut und starke Nerven. Manchmal geht es anscheinend dann doch.
Viele Grüße
Kirsty
clawi_anna17 17.04.2007, 16:29#7
Hallo Aurelle!

GEZ - Befreiung kenne ich schon!

Ich selbst habe RF und 100 % in Ausweis!

Du kannst die Möglichkeiten durch Internet auf GEZ - Befreiung ausfüllen, ausdrucken, dann soll Ausweis kopieren, dass es beweisen!

Nicht vergessen, dass dein Kind behindert ist, soll auch ärztliche Gutachten zu schicken, will von GEZ beweisen, warum dein Kind RF hat, deshalb muss es Beweis zeigen bis man anerkannt kann!

Damals habe ich kein Problem mit Gez und RF! Vor 1 Jahre habe ich Problem mit GEZ in Köln, weil ich in Essne zur Schule war, man glaubt nicht, dass ich RF bin. Dann habe ich GEZ -Befreiung und Ausweis beweisen! Dann hat GEZ aufgegeben! GEZ hat nicht gut meine Zeichen kontrolliert, warum ich RF bin!

Ich habe schnell Internet durch GEZ Befreiung ausgefüllt und ausgedrückt, dann hat es geschickt!

Gruß Anna