Hallo zusammen,
seit 01.01.07 wurde ja die Pendler-Pauschale derart angepasst, dass man nur noch die Kosten ab dem 21. Kilometer steuerlich geltend machen kann.
Eine Ausnahme wurde für die Menschen mit Behinderung geschaffen, die einen GdB von mind. 70 in Ihrem Schwerbehindertenausweis haben oder einen GdB von mind. 50 in Verbindung mit dem Merkzeichen G vermerkt haben. Diese können entweder die tatsächlichen Kosten als Werbungskosten absetzen oder pauschal 30 cent pro gefahrenen Kilometer steuerlich geltend machen.
Viel Spaß bei der Steuererklärung
LG
Holger
seit 01.01.07 wurde ja die Pendler-Pauschale derart angepasst, dass man nur noch die Kosten ab dem 21. Kilometer steuerlich geltend machen kann.
Eine Ausnahme wurde für die Menschen mit Behinderung geschaffen, die einen GdB von mind. 70 in Ihrem Schwerbehindertenausweis haben oder einen GdB von mind. 50 in Verbindung mit dem Merkzeichen G vermerkt haben. Diese können entweder die tatsächlichen Kosten als Werbungskosten absetzen oder pauschal 30 cent pro gefahrenen Kilometer steuerlich geltend machen.
Viel Spaß bei der Steuererklärung
LG
Holger
