
Hallo,hoffen uns kann hier jemand weiterhelfen.Haben im Januar 2006 einen Antrag für unseren Sohn gestellt.Heute haben wir den Bescheid bekommen da er auf einem Auge nichts mehr sieht zählt er zu 80%Schwerbehindert.Wir haben einen Grünen Ausweis und da steht grad 80%drin.Haben gehört das man beim Finanzamt zwecks steuern was beantragen kann wie auch immer da haben die aber nen gelben Ausweis

und bei den meisten muss noch ein Buchstabe stehen ist aber bei uns nich der fall,es steht nur 80% drauf kennt sich wer aus???Hoffen auf Hilfe.
LG Sandra Mann Rene Kinder Patrick und Joen Paul+Baby Leon Inside 35+1
Hallo Sandra,
was der Unterschied zwischen den beiden Farben ist, kann ich dir leider nicht sagen.
Aber ansonsten scheint alles auf den ersten Blick (nach dem, was du schreibst) soweit in Ordnung zu sein. Du schreibst, euer Sohn sieht auf einem Auge nichts. Unter
diesem Link kannst du nachsehen, wie der GdB (Grad der Behinderung, also die %) festgelegt wird.
Das mit dem Buchstaben (die Merkzeichen) wird nun in bestimmten Fällen zusätzlich gewährt. Bei euch käme auf den ersten Blick nur "Bl" für Blind in Frage, doch
gemäß den Richtlinien trifft das auf deinen Sohn nicht zu. Die weiteren Merkzeichen findest du unter
diesem Link.
Bei der Steuer könnt ihr euch einen Pauschbetrag in Höhe von 1060,- Euro eintragen lassen (sh.
diese Seite).
Zusätzlich könnt ihr KFZ-Kosten in Höhe von 900 Euro steuerlich geltend machen (sh.
diese Seite erster Absatz).
Diese steuerlichen Nachteilsausgleiche könnt ihr übrigens RÜCKWIRKEND beantragen, und zwar nicht erst ab Antragstellung, sondern ab Vorliegen der Blindheit, wenn ihr dafür entsprechende Nachweise habt, z.B. Arztberichte etc.
Soweit alles klar? Wenn ihr weitere Fragen habt, nur her damit!
LG
Holger
Hallo!
Bei euch käme auf den ersten Blick nur "Bl" für Blind in Frage, doch gemäß den Richtlinien trifft das auf deinen Sohn nicht zu.
Bl trifft nicht zu aber hier
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/30.htm
steht:
Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (Merkzeichen "G").............
(5) Störungen der Orientierungsfähigkeit, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit führen, sind bei allen Sehbehinderungen mit einem GdB von wenigstens 70,...... anzunehmen.
Und damit trifft auch
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/32.htm zu:
(2) Ständige Begleitung ist bei schwerbehinderten Menschen (bei denen die Voraussetzungen für die Merkzeichen "G" oder "H" vorliegen) notwendig, die infolge ihrer Behinderung zur Vermeidung von Gefahren für sich oder andere bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind.
Mal abgesehen davon ist es logisch, dass ein Kind, dass auf einem Auge nichts sieht, in seiner Bewegunfsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt ist, weil es nämlich nicht räumlich sehen kann und dadurch z.B. Entfernungen eines herannahenden Fahrzeugs nicht einschätzen kann. Aber soweit denken die Versorgungsämter nicht.
Und die Behauptung, G und B würden Kinder erst ab einem bestimmten Alter bekommen, ist auch falsch!
Auch bei Säuglingen und Kleinkindern ist die gutachtliche Beurteilung einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erforderlich. Für die Beurteilung sind dieselben Kriterien wie bei Erwachsenen mit gleichen Gesundheitsstörungen maßgebend. Es ist nicht zu prüfen, ob tatsächlich diesbezügliche behinderungsbedingte Nachteile vorliegen oder behinderungsbedingte Mehraufwendungen entstehen.
Auch bei Säuglingen und Kleinkindern ist die gutachtliche Beurteilung der Notwendigkeit ständiger Begleitung erforderlich. Für die Beurteilung sind dieselben Kriterien wie bei Erwachsenen mit gleichen Gesundheitsstörungen maßgebend. Es ist nicht zu prüfen, ob tatsächlich diesbezügliche behinderungsbedingte Nachteile vorliegen oder behinderungsbedingte Mehraufwendungen entstehen.
@ Sandra:
Ich kann Dir noch nochmal raten, das
http://www.intakt.info/cgi-bin/forum/ikonboard.cgi?act=ST;f=2;t=18 zu lesen und Widerspruch einzulegen, Eurem Sohn stehen mindestens noch G und B zu.
Liebe Grüße
Annette
Hallo Annette!
Danke für den Hinweis! Das hatte ich gar nicht bedacht...
Gut, dass du hier mitliest!!!
LG
Holger
Hallo Holger!
Regelmäßig mitlesen tue ich nicht, aber da ich Benachrichtigungsmails bei Antworten bekommne, gucke ich schon mal rein.
Was die Ausweisfarbe betrifft: von einem gelben Ausweis habe ich noch nie etwas gehört, ich kenne grün und orange-grün
http://www.vdk.de/cms/img/2987B1123068398.jpg.
An letzterem lässt sich ersehen, dass der Ausweisinhaber zum kostenlosen Benutzen öffentlicher Verkehrsmitel berechtigt ist.
Liebe Grüße
Annette
PS: Wie ich mittlerweile weiß, hat Sandras Kind auch eine geistige Behinderung, also müsste ihm auch H zustehen.
http://www.intakt.info/forum/showthread.php?t=5791Hallo,
also wenn das Merkzeichen H bewilligt werden würde, dann müßte dementsprechend auch B bewilligt werden. Denn eine hilflose Person benötigt eigentlich auch ständige Begleitung.
Liebe Grüße
Hallo Gast!
also wenn das Merkzeichen H bewilligt werden würde, dann müßte dementsprechend auch B bewilligt werden.
Dass eine hilflose Person einen ständige Begleitung benötigt, müsste jedem einigermaßen intelligenten Menschen klar sein, aber viele Mitarbeiter der Versorgungsämter sehen das anscheinend anders.
Ich könnte ohne nachzudenken Dutzende Fälle aufzählen, wo ein H, aber kein B bewilligt wurde.
Liebe Grüße
Annette