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Behindertenfreibetrag

Gast 27.01.2007, 10:36#1
Hallo,
ich brauche mal etwas Hilfe.
Darf der Behindertenfreibetrag,der ja eigentlich für unsere Behinderten Kinder ist,bei der Unterhaltsfrage für 18jährige Kinder aus erster Ehe mit benust werden?
d.h. die Vorteile die sich daraus ergeben,z.B mehr Gehalt,wollen die nutzen aber das meine Tochter einen Mehraufwand hat nicht berücksichtigen,dafür sollen wir das Pflegegeld nehmen,ansonsten ist es doch wohl unser Problem das wir dieses Kind haben.
Vielleicht kennt sich jemand damit aus!

Vielen Dank.

LG
Sabine
Holger 30.01.2007, 09:49#2
Hallo Sabine,

schreib doch bitte noch einmal ein bisschen genauer, worum es dir geht. Ich verstehe nicht so ganz, worauf sich deine Frage bezieht.

Geht es darum, dass dein Ex-Mann den Behinderten-Pauschbetrag bei der Steuer nutzt, obwohl das Kind bei dir lebt?

Viele Grüße,
Holger
Pauline 30.01.2007, 19:27#3
Hallo Sandra, hallo Holger,
ich habe es so verstanden, daß Euch durch den Behindertenfreibetrag mehr Geld für Eure Tochter aus 2.Ehe zukommen müßte, was es ja nicht tut, wenn Dein Mann dadurch mehr Unterhalt für seine Kinder aus 1. Ehe zahlen muß.
Das scheint mir eine knifflige Frage, die ich leider auch nicht beantworten kann. Nach dem gesunden Menschenverstand darf man ja oft nicht gehen....
Falls Ihr hier keine Antwort findet auf jeden Fall rechtliche Hilfe einholen, z.B. über den vdk.
lg Pauline